Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:
Derzeit gibt es eine Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.
Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Wer genau ist von der Insolvenz betroffen?

Findet meine Reise statt?

Wer ist jetzt für Kunden die sich im Urlaub befinden zuständig?

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise am 23.09. oder 24.09. gewesen wäre?

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise vom 25.09. bis einschließlich 31.10. ist?

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise ab dem 01.01. ist?

Wer ist jetzt für Kunden mit einer Nur-Hotel Buchung zuständig?

Soll ich zum Flughafen anreisen?

Ich habe eine Pauschalreise über die Thomas Cook Gruppe gebucht und habe von der Fluggesellschaft erfahren, dass mein Flug bezahlt ist und ich diesen antreten kann. Soll ich fliegen?

Ich habe gebucht, soll ich noch eine Zahlung (An-/Restzahlung) leisten oder gegebenenfalls den bereits gezahlten Betrag zurückbuchen?

Ich bin vor Ort und der Hotelier, der Transferanbieter oder die Fluggesellschaft verlangt eine Bezahlung. Soll ich bezahlen?

Kann ich meine Reise stornieren oder umbuchen?

Kann ich trotz meiner bestehenden Buchung (Thomas Cook Gruppe) eine neue Reise buchen?

Ich habe eine Reise mit einem Veranstalter gebucht, der nicht Teil der Thomas Cook Gruppe ist. In dieser ist ein Condor-Flug enthalten. Findet meine Reise statt?

Ich habe eine Reise mit einem Veranstalter gebucht, der nicht Teil der Thomas Cook Gruppe ist. In dieser ist ein Condor-Flug enthalten. Kann ich auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen?

Ich bin vor Ort, findet mein Rückflug statt? 

Ich bin vor Ort und es gibt keine Reiseleitung. Was kann ich tun? 

Sicherungsschein

Ich habe eine Pauschalreise gebucht, wann bekomme ich mein Geld/Anzahlung zurück?

Ich habe bei der Buchung einen HolidayCheck Gutschein eingelöst - wird er ausbezahlt?

Wurde meine Reise von Thomas Cook bereits storniert?

Ich habe bei einem anderen Veranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen?

Warum haben Sie nicht früher auf die Situation der Thomas Cook Gruppe hingewiesen und Reisen weiterhin verkauft?

Warum erhalte ich von HolidayCheck keine genaueren Informationen zu meiner Buchung?

Greift meine Reiserücktritts-Versicherung bei Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe?

Gesonderte Informationen zu Reisen der Thomas Cook International AG (TIC)

Wer genau ist von der Insolvenz betroffen?

Die britische Thomas Cook PLC hat Sonntagnacht (23.09.2019) Insolvenz angemeldet.
Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September 2019 einen Insolvenzantrag eingereicht. Zunächst wurden Insolvenzanträge für die deutschen Thomas Cook Gesellschaften (Neckermann, Air Marin, Thomas Cook, Bucher Reisen & Öger Tours) gestellt. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, wird in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.  

Der Betrieb wurde auf Notgeschäftsführung umgestellt, jeglicher Verkauf von Reisen aus dem Portfolio der Thomas Cook-Veranstalter ist vorerst gestoppt. Dazu zählen: Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin. 

Am 01.10.2019 wurde für die Thomas Cook International AG (TCI) mit den Veranstaltermarken XNER, NER und TOR nun ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet.  

Condor-Flüge und Aldiana-Reisen werden derzeit planmäßig durchgeführt.

Findet meine Reise statt?

Die Reisen vom 25.09. bis einschließlich 31.12. wurden vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt. Dies betrifft auch Kunden der Thomas Cook International AG mit den Veranstaltermarken XNER, NER und TOR (Den gebuchten Reiseveranstalter finden Sie auf der Reisebestätigung). Betroffene Kunden werden vom Veranstalter nach und nach informiert.

Bitte dazu im Ticker / Landingpage nachlesen wie die aktuellen Informationen lauten: 

https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook 

Sofern Ihre Reise vom Reiseveranstalter nicht schriftlich abgesagt wurde, ist Ihr abgeschlossener Reisevertrag weiterhin gültig.


Wer ist jetzt für Kunden die sich im Urlaub befinden zuständig?

Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer weiteren Reise an Ihre Reiseleitung oder im Zweifel an den Dienstleister KAERA der Insolvenzversicherung Zurich Insurance: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook

oder direkt zur Schadenanzeige: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/

Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23).

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise am 23.09. oder 24.09. gewesen wäre?

Am 25.09. wurden Insolvenzrechtsspezialisten der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm für die vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Für die abgesagten Reisen mit Abreisedatum 23.09. oder 24.09. muss der vorläufigeInsolvenzverwalter zunächst prüfen und dann entscheiden, ob, wo und wie Ansprüche geltend gemacht werden können. Sie werden informiert, sobald dazu konkrete Informationen vorliegen.

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise vom 25.09. bis einschließlich 31.12. ist?

Diese Reisen wurden vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt. Betroffene Kunden werden vom Veranstalter nach und nach informiert. Alle von Absagen betroffene Kunden können sich zum weiteren Vorgehen an den Dienstleister KAERA der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook

oder direkt zur Schadenanzeige: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/

Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23).

Wer ist jetzt für Kunden zuständig, deren Abreise ab dem 01.01.20 ist?

Diese Reisen wurden vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt. Betroffene Kunden werden vom Veranstalter nach und nach informiert. Alle von Absagen betroffene Kunden können sich zum weiteren Vorgehen an den Dienstleister KAERA der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook

oder direkt zur Schadenanzeige: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/

Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23).

Wer ist jetzt für Kunden mit einer Nur-Hotel Buchung zuständig?

Betroffene Kunden (ohne Sicherungsschein) wenden sich bitte direkt an den Insolvenzverwalter, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Am 26.09. wurden Insolvenzrechtsspezialisten der Hermann Wienberg Wilhelm mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Wir informieren Sie aktiv, wenn wir dazu einen neuen Kenntnisstand haben. Wir informieren Sie aktiv, wenn es dazu konkrete Informationen gibt.

Ich habe eine Pauschalreise über die Thomas Cook Gruppe gebucht und habe von der Fluggesellschaft erfahren, dass mein Flug bezahlt ist und ich diesen antreten kann. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Thomas Cook äußert sich hierzu wie folgt:  

Leider ist dies nicht möglich, da wir alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt haben. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert. 

Ich habe gebucht, soll ich noch eine Zahlung (An-/Restzahlung) leisten?

Laut Information von Thomas Cook (Stand 26.09.2019) wurde seit der Notgeschäftsführung der Einzug per Lastschrift und die Abbuchung von Kreditkarten ausgesetzt. Überweisungen seitens der Kunden sollen laut Thomas Cook nicht getätigt werden.

Ich habe gebucht und schon eine Zahlung geleistet, soll ich den bereits gezahlten Betrag zurückbuchen?

Hierzu können wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen. Ob Sie versuchen, bereits geleistete Zahlungen wieder zurückzuziehen, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

Ich bin vor Ort und der Hotelier, der Transferanbieter oder die Fluggesellschaft verlangt eine Bezahlung. Soll ich bezahlen?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre örtliche Reiseleitung. Sollten Sie diese nicht erreichen, wenden Sie sich bitte für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA  

Telefonnummer: +49 6172 99761123  

Website: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/

Hotels, Transferanbieter und Fluggesellschaften haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Hierdurch sollen Pauschalreisen, für Urlauber, die sich im Urlaubsort befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. Die Kostenübernahmeerklärung können Sie unter folgenden Links abrufen: 

Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotel_garantuee.pdf

Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf 

Kann ich meine Reise stornieren oder umbuchen?

***Wir weisen darauf hin, dass eine Stornierung des bestehenden Reisevertrages durch den Kunden den Anspruch auf etwaigen Schadensersatz durch die Insolvenzversicherung aufhebt und mögliche Stornokosten auslöst.***

In der aktuellen Situation können wir Ihren Stornierungswunsch / Umbuchungswunsch nicht an den Veranstalter durchgeben. Das bedeutet, es sind keine Stornierungen möglich. Der Veranstalter oder HolidayCheck informiert Sie proaktiv, sobald neue Informationen zu Ihrer Buchung vorliegen.  

Wenn Sie bei einem Veranstalter gebucht haben, der nicht zur Thomas Cook Gruppe gehört, wenden Sie sich bezüglich einer Stornierung / Umbuchung bitte an unser Servicecenter.  

Kann ich trotz meiner bestehenden Buchung (Thomas Cook Gruppe) eine neue Reise buchen?

Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Einreichen Ihrer Ansprüche nicht bedeutet, ob und in welcher Höhe der entstandene Schaden beglichen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie diese Information bei der Buchung einer neuen Reise. (Siehe auch: Informationen unter Punkt “Sicherungsschein”) 


Ich habe eine Reise mit einem Veranstalter gebucht, der nicht Teil der Thomas Cook Gruppe ist. In dieser ist ein Condor-Flug enthalten. Findet meine Reise statt?

Condor ist nicht von der Insolvenz betroffen. Für Reisen von Veranstaltern, die nicht Teil der Thomas Cook Gruppe sind, finden nach unserem aktuellen Kenntnisstand Condorflüge (DE Flugnummer) wie geplant statt.

Ich habe eine Reise mit einem Veranstalter gebucht, der nicht Teil der Thomas Cook Gruppe ist. In dieser ist ein Condor-Flug enthalten. Kann ich auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen?

Eine Umbuchung ist im Rahmen der AGBs des jeweiligen Veranstalters möglich. Dies muss individuell für jede Buchung geprüft werden und kann mit Mehrkosten verbunden sein.  

Falls es bei einer Pauschalreise zu einem Ausfall des Fluganbieters kommt, ist der Veranstalter dafür zuständig, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. In diesem Fall werden Sie aktiv vom Veranstalter oder von uns über die Änderung informiert.  


Ich bin vor Ort, findet mein Rückflug statt? 

Bitte wenden Sie sich bezüglich des Rücktransports an Ihre Reiseleitung (Infos in den Reiseunterlagen) und zusätzlich an die Insolvenzversicherung. Falls Sie sich selbst um den Rücktransport kümmern müssen,  lassen Sie sich die Zusatzkosten bitte alle quittieren und reichen diese bei der Insolvenzversicherung ein. Eine garantierte Erstattung können wir nicht gewährleisten. Dies liegt im Ermessen der Insolvenzversicherung. 

Kontaktdaten des Dienstleisters der Insolvenzversicherung: 

Telefonnummer: +49 6172 99761123 

Website: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/ 

Kunden in den folgenden Regionen wenden sich bitte an die im Hotel veröffentlichten Kontaktdaten der DER Touristik Reiseleitung: 

  • Dominikanischen Republik 
  • Balearen 
  • Kanaren 
  • Madeira 
  • Faro 
  • Jerez de la Frontera
  • Malaga

Ich bin vor Ort und es gibt keine Reiseleitung. Was kann ich tun? 

Alle betroffenen Kunden, sowohl vor Abreise als auch bereits auf Reisen, wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA 

Telefonnummer: +49 6172 99761123 

Website: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/ 

Kunden in den folgenden Regionen wenden sich bitte an die im Hotel veröffentlichten Kontaktdaten der DER Touristik Reiseleitung: 

  • Dominikanischen Republik 
  • Balearen 
  • Kanaren 
  • Madeira 
  • Faro 
  • Jerez de la Frontera
  • Malaga

Sicherungsschein

  • Was ist der Sicherungsschein und wofür benötige ich diesen? 

Der Sicherungsschein ist die Gewährleistung, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters einer Pauschalreise den bereits bezahlten Reisepreis wieder zu erhalten. Er soll somit die getätigten Zahlungen absichern. Außerdem sollen Ihre Rückreise organisiert werden oder alle ihre notwendigen Aufwendungen für die Rückreise getragen werden, falls der Reiseveranstalter während Ihrer Reise zahlungsunfähig wird. (Quelle: FAQ HolidayCheck)   

  • Welche Reiseart ist durch den Sicherungsschein versichert? 

Die Absicherung besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen, wie z.B. Nur Flug oder nur Hotelbuchungen.

  •  Wo finde ich meinen Sicherungsschein? 

Ihren Sicherungsschein haben Sie mit der Buchungsbestätigung ihres Veranstalters per E-Mail (Anhang oder Link) erhalten.   

  • Sind meine geleisteten Zahlungen abgesichert?

Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert. 

  •  Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?

Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung.

  • Ich habe nur Hotel gebucht, bin ich abgesichert?  

Nein. Nur Hotel Buchungen sind bei Buchungen ab dem 01.09.2018 bei allen Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe nicht mehr versichert, nach unserem Kenntnisstand.  Ansprüche müssen Sie zu gegebener Zeit beim Insolvenzverwalter anmelden. Bitte beachten Sie: Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, sondern nur beantragt, gibt es nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wann Forderungsanmeldungen möglich sind, muss erst noch bekannt gegeben werden. Forderungsanmeldungen vor Insolvenzeröffnung werden in der Regel nicht berücksichtigt. Insoweit müssen Sie sich noch solange gedulden.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht, wann bekomme ich mein Geld/Anzahlung zurück?

Alle betroffenen Kunden mit Ansprüchen wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA  

Telefonnummer: +49 6172 99761123  

http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook

Ich habe bei der Buchung einen HolidayCheck Gutschein eingelöst - wird er ausbezahlt?

Sofern die Reise stattgefunden hat, wird der Gutschein nach der Rückreise ausbezahlt.  

Wurde meine Reise von Thomas Cook bereits storniert?

Sofern Ihre Reise storniert wird, erhalten Sie eine Information des Reiseveranstalters. Andere Informationen liegen uns derzeit nicht vor.  

Ich habe bei einem anderen Veranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen?

Die Reisen der anderen Veranstalter finden nach unserem Kenntnisstand planmäßig statt.  

Warum haben Sie nicht früher auf die Situation der Thomas Cook Gruppe hingewiesen und Reisen weiterhin verkauft?

Die Insolvenz der britischen Thomas Cook PLC Gruppe ist erst in der Nacht zum Montag, den 23.9. bekannt gegeben worden. Eine Deaktivierung der Angebote zu einem früheren Zeitpunkt war uns aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Jedoch haben wir sofort, als wir Kenntnis über die Insolvenz erlangt haben, reagiert und die betreffenden Angebote der deutschen Reiseveranstalter, die zur britischen Thomas Cook PLC Gruppe gehören auf unserem Portal abgeschaltet. 

Bis zu den sich überschlagenden Ereignissen des Sonntags gab es von unserer Seite weder in der Zusammenarbeit mit den Veranstaltern, noch durch Kundenrückmeldungen, Anlass an der Betriebsfähigkeit der Veranstalter zu zweifeln.

Warum erhalte ich von HolidayCheck keine genaueren Informationen zu meiner Buchung?

Wir geben die uns vorliegenden Informationen umgehend an unsere Kunden weiter. Leider liegen auch uns in der aktuellen Situation noch keine detaillierten Informationen vor.

Wir oder der Veranstalter informieren Sie proaktiv, sobald weitere Informationen zu Ihrer Buchung vorliegen.  

Greift meine Reiserücktritts-Versicherung bei Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe?

Wenn ein versicherter Grund vorliegt greift sie. Eine Insolvenz ist jedoch kein versicherter Grund bei vielen Reiseversicherungen. 

Im Schadensfall wird die Reisebestätigung, die Stornobestätigung und der Nachweis über den versicherten Fall (z.B. ärztliches Attest bei Krankheit) benötigt. 

Gesonderte Informationen zu Reisen der Thomas Cook International AG (TIC)

Am 01.10.2019 wurde für die Thomas Cook International AG (TCI) mit den Veranstaltermarken XNER, NER und TOR ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet. 

Abgesagte Pauschalreisen mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 und Abreisedatum ab 01.01.2020

Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc  beauftragten Dienstleister KAERA (www.kaera-ag.de oder direkt zur Schadenanzeige, Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23). KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. 

Abgesagte Nur-Hotel oder Nur-Flug Buchungen (Charterflüge) ohne Sicherungsschein 

Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter folgendem Link ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung: https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG 

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel (bspw. Kopien der geleisteten Zahlungen, Rechnungskopien u.ä.) an folgende Adresse zuzustellen:   

Baur Hürlimann AG 

Dr. iur. Daniel Hunkeler 

Bahnhofplatz 9 

Postfach 1175 

8021 Zürich 1 

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