• Franca07
    Dabei seit: 13.09.2012
    Beiträge: 1
    geschrieben am 29.11.2013 um 21:24

    Hallo,

    ich wollte auf diesem Wege mal nachfragen, ob irgendjemand eine ähnlich Erfahrung wir ich gemacht hat:

    Ich habe bei Ebay einen Gutschein für das Hotel Lohmann in Obergurgl ersteigert. Nun wollte ich den Gutschein einlösen und erfahre folgendes: Das Hotel Lohmann erklärt einfach die Gutschein für nicht gültig.

    Der Gutscheinanbieter hat super professionell gehandelt und uns einen Gutschein für ein anderes Hotel angeboten. Wir haben schon mehrere Gutscheine bei diesem Anbieter gekauft und wurden noch nie enttäuscht.

    Kommt so etwas öfter vor, dass ein Hotel einseitig einen Vertrag mit einem Gutscheinanbieter kündigt? Wie ist das denn rechtlich?

    Danke für eure Antworten.

  • fraenni
    Dabei seit: 21.10.2007
    Beiträge: 9.202
    geschrieben am 30.11.2013 um 00:02

    Hallo

    und willkommen im HC-Forum. :D

    Kennst Du die Vereinbarungen zwischen dem Gutscheinanbieter (oder Ebay) und dem Hotel ?

    Wahrscheinlich nein, nimm den anderen Gutschein, vllt. hast Du Glück und bekommst in dem anderen Hotel noch ein kostesloses Upgrade. ;)

    Also was interessiert Dich das Rechtliche, willst Du das Hotel, den Gutscheinanbieter oder Ebay verklagen ?

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
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