• Elfe23
    Dabei seit: 19.10.2012
    Beiträge: 4
    geschrieben am 08.08.2018 um 11:09

    Hallo,

    wir haben letzte Woche Donnerstag eine Ferienwohnung über HRS.Holidays

    gebucht und nach der Buchung auch direkt eine Mail von HRS erhalten in der

    steht steht das die endgültige Buchungsbestätigung vom Vermieter erfolgt, in

    der dann auch die Zahlungsmodalitäten enthalten sind. Leider haben wir diese

    bisher nicht erhalten und da wir bereits nächste Woche anreisen wollen, werden

    wir natürlich etwas unsicher. Bei HRS haben wir schon öfter angerufen. Die

    sagen die Buchung ist fix, aber das ist mir echt zu unsicher. Zumal die genaue

    Anschrift auch erst vom Vermieter mitgeteilt wird. Außerdem ist im aktuellen

    Belegungskalender der Wohnung inzwischen eine ganz andere Reisezeit

    eingetragen. Kann ich ohne endgültige Buchungsbestätigung zurücktreten?

    Vielen Dank für eure Tipps!

  • Possibaer
    Dabei seit: 02.06.2017
    Beiträge: 466
    geschrieben am 08.08.2018 um 11:42

    Moinsen,

    wenn ich die Nutzungsbedingungen richtig verstanden haben, tritt HRS nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit dem Vermieter zu Stande. D.h. es gelten die AGB's des Vermieters. Der Vertrag kommt auch erst zu Stande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt hat.

    Aber HRS müsste dir doch die Kontaktdaten des Vermieters geben können. Oder wollen Sie das nicht?

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • Elfe23
    Dabei seit: 19.10.2012
    Beiträge: 4
    geschrieben am 08.08.2018 um 11:46

    Nein, das wollen sie leider nicht.

  • Possibaer
    Dabei seit: 02.06.2017
    Beiträge: 466
    geschrieben am 08.08.2018 um 11:50

    Persönlich würde ich den eine kurze Nachfrist setzten sich um die Buchungsbestätigung zu kümmern unter Androhung auf Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vermittlung.

    Rechtlich bin ich da nicht so fit, ist eher von schmelings Gebiet.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • Elfe23
    Dabei seit: 19.10.2012
    Beiträge: 4
    geschrieben am 08.08.2018 um 11:53

    Vielen Dank, das werden wir erstmal probieren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.228
    geschrieben am 08.08.2018 um 21:39

    Merke:

    Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

    Sofern Elfe23 also noch keine Zusage von der Vertragspartei (=Vermieter) erhalten hat, kann sie dem Grunde nach die Reise absagen ohne für irgendwelche Gebühren in Anspruch genommen zu werden.

    Die Zusage allein des Vermittlers reicht nicht aus um einen Rücktritt zu hemmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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