• cheyenne98
    Dabei seit: 14.05.2009
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    geschrieben am 02.04.2013 um 16:41

    Wir erwägen eine Umbuchung (Reiseverlängerung) und habe nun Probleme mit der Definition Langstreckenflug und den daraus resultierenden evtl. doppelt hohen Umbuchungsgebühren. Nru Flug bei Condor.

    Mittelstreckenflug bis 5 h 30,--€ Umbuchungsgebühr

    Langstreckenflug ab 5 h 60,--€ Umbuchungsgebühr

    der Hinflug ist mit 4.50 h angesetzt, der Rückflug (den wir nach hinten verschieben würden) mit 5.10 h. Meine zweimalige telefonische Nachfrage brachte leider kein eindeutiges Ergebnis, ich warte nun seit Donnerstag auf eine schriftliche Antwort. Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid.

    Wird der Mittelwert der Flugdauer zugrunde gelegt oder die voraussichtliche Flugdauer? 150,--€ und 300,--€ ist nämlich schon ein Unterschied. Es geht um einen Flug nach HUR, das Ziel wird ja normalerweise überall als Mittelstrecke geführt.

    ...und was wäre, rein hypothetisch, wenn es jetzt als Langstreckenflug gelten würde es aber dann doch eher als erwartet landet und somit die 5 h unterschritten sind? Erhalte ich dann 150,--€ erstattet?

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  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben am 02.04.2013 um 17:49

    HUR? Wo ist das denn?

    Wenn Du HRG meinen solltest, daß ist ein Mittelstreckenflug.

  • cheyenne98
    Dabei seit: 14.05.2009
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    geschrieben am 02.04.2013 um 18:07

    :laughing: na, das kommt dabei raus, wenn man beim Schreiben gleichzeitig am Telefonieren ist...natürlich meine HRG...

    also bist du sicher, dass diese Strecke IMMER als Mittelstrecke gilt, auch wenn die geplante Flugzeit länger als 5 h angegeben ist? Im Callcenter bei DE waren sie nicht so bewandert bei der Beantwortung meiner Frage, daher wurde sie weitergeleitet, bloß auf die Antwort warte ich heute noch...

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
  • vonschmeling
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    geschrieben am 02.04.2013 um 18:23

    Ich bin zwar sicher, dass @curi ganz sicher ist, kann aber gerne noch einmal bestätigen: Aus D ist Ägypten eine Mittelstreckenverbindung mit dem entsprechenden Gebührensatz bei der Umbuchung.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • curiosus
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    geschrieben am 02.04.2013 um 18:25

    Natürlich können die Fluggesellschaften die Definition für sich treffen. Allgemein anerkannt ist hingegen die Definition der EU (s. Fluggastrechte), die eben Mittelstrecke mit 1.500 bis 3.500 km Distanz festlegt (von Drehkreuz zu Drehkreuz und nicht die tatsächliche Streckenführung).

    Selbst wenn DE nun die 5-Stundenregelung anwendet, so muß dann hier die durchschnittliche tatsächliche Flugzeit berücksichtigt werden und diese liegt ab D eben unter 4½ Stunden.

  • cheyenne98
    Dabei seit: 14.05.2009
    Beiträge: 1.211
    geschrieben am 02.04.2013 um 18:46

    Super, ich danke euch! :D

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