• japanworm
    Dabei seit: 05.10.2019
    Beiträge: 27
    geschrieben am 09.11.2019 um 12:58

    Hallo,

    ich habe bei TUIfly direkt einen Flug gebucht. Der Flug ist "nicht stornierbar".

    Bei Buchung konnte man aber eine Reiserücktrittsversicherung für den Flug abschließen (Hanse Merkur).

    Ich hab mich ein wenig schlau gemacht und generell gilt folgendes:

    "Versichert sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten, weshalb es für Reisende wichtig ist darauf zu achten, ob ihre Reise überhaupt storniert werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist auch keine Reiserücktrittsversicherung nötig, da dann auch keine Kosten übernommen werden."

    Ist es dann nicht Betrug, wenn TUIfly eine RRV für einen Flug anbietet, der gar nicht stornierbar ist?

    Ich frage mich sowieso, wie ich jetzt am besten vorgehe.

    Ich kann die Reise nicht antreten wegen einem Bandscheibenvorfall. Alles andere (Hotels, Mietwagen) kann ich noch kostenlos stornieren und nur für den besagten Flug würden Kosten anfallen.

    Ich habe gesehen, dass es Anbieter wie "Geld für Flug" gibt, die einem in so einem Fall helfen können?

    Macht es mehr Sinn, davon Gebrauch zu machen als von der RRV?

    Ich plane für Februar eine sehr teure Reise (im Vergleich zu dem Flug jetzt) und werde jetzt auch eine Jahres-RRV abschließen bevor ich die besagte Reise buche. Nur wen ich mir jetzt über die RRV für den Flug, die Kosten erstatten lasse, dann greift die Versicherung im Februar nicht, wenn ich dann wieder oder immer noch mit den Bandscheiben zu kämpfen haben sollte, weil das ja dann schon eine bekannte Krankheit war und keine 6 Monate vergangen sind.

    Ich freue mich auf Rückmeldung und Tipps. Danke! :grinning:

  • reiselilly
    Dabei seit: 21.12.2007
    Beiträge: 11.011
    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben am 09.11.2019 um 16:37

    Hallo japanworm,

    wieso solltest du den Flugpreis nicht erstattet bekommen? Melde dich bei deiner RRV und lass dir die nötigen Formulare zusenden. Diese musst du und dein Arzt ausfüllen und anschließend bei deiner RRV einreichen. Ich hatte im letzten Jahr eine Bahnreise, die nicht stornierbar war, und meine RRV ( ADAC JahresRRV ) hat die Bahnkarten für mich und meine mitreisende Freundin voll erstattet.

    LG

    reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 04.03.2014
    Beiträge: 1.075
    geschrieben am 09.11.2019 um 18:57

    Du müsstest auch so genannte "nicht stornierbare" Flüge direkt bei TUIfly stornieren können und erhältst dann Steuern und Gebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,-- € wieder

    https://www.tuifly.com/de/service/stornierung.html

    Mit der Stornorechnung kannst Du dann den Rest bei Deiner RRV geltend machen.

    Im Übrigen sind Reiseveranstalter dazu verpflichtet, über die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung aufzuklären, bzw. diese anzubieten. Da TUIfly auch Kombiangebote mit Mietwagen anbietet und damit zum Reiseveranstalter werden kann, trifft diese Pflicht m.E. auch TUIfly. Aus diesem Angebot TUIfly einen Strick drehen zu wollen, um die eigene RRV nicht in Anspruch nehmen zu müssen, kann ich bestenfalls als abenteuerlich bezeichnen (oder habe ich das falsch verstanden?). Bei so einem Unterfangen wird Dir auch kein "Geld für Flug" Schmarotzer helfen können (die kassieren lieber für einfache Flugverspätungen)...

    02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA
  • michi137
    Dabei seit: 19.05.2008
    Beiträge: 1.885
    geschrieben am 10.11.2019 um 08:36

    Im Übrigen greift deine RRV für die reise im Februar so oder so nicht, das hat nichts damit zu tun, ob die sie jetzt auch schon wegen der Bandscheiben in Anspruch nimmst.

    Die Erkrankung besteht bereits jetzt, daher wäre sie kein Haftungsgrund für die RRV, es sei denn, du verschweigst unzulässigerweise deine Vorerkrankung.

  • Partyknilch
    Dabei seit: 29.10.2019
    Beiträge: 96
    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben am 10.11.2019 um 09:00

    Vorsicht mit solchen Behauptungen.

    Meine Frau musste eine Reise stornieren wegen einer kurzfristig angesetzten Bandscheibenoperation.

    Die Kosten für die Stornierung wurde von der Rrv. Erstattet.

    Alles eine Frage der genauen Beschreibung.

  • japanworm
    Dabei seit: 05.10.2019
    Beiträge: 27
    geschrieben am 10.11.2019 um 10:17

    Danke für eure Antworten.

    Ja, das stimmt. Eine neue RRV würde nicht greifen, weil die ersten Probleme mit der Bandscheibe ja jetzt schon aufgetreten sind.

    Gut, dann werde ich innerhalb der nächsten 6 Monate keinen (teuren) Urlaub buchen. Da ist mir das Risiko zu groß.

    Was ich jetzt noch nicht ganz verstehe ist, wie ich den "nicht stornierbaren" Flug bei TUIfly vorab stornieren kann. Das geht ja dann nicht? Oder ruft man da einfach an und sagt, dass man den Flug nicht antreten wird und setzt sich dann mit der RRV in Verbindung?

  • iser
    Dabei seit: 18.02.2006
    Beiträge: 715
    geschrieben am 10.11.2019 um 10:29

    Du musst stornieren(stornieren kann man immer bekommst halt nur die Steuern und Gebühren )und wendest Dich an die RRv.

    Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.224
    geschrieben am 10.11.2019 um 17:32

    @japanworm

    "Nicht stornierbar" bedeutet in diesem Fall nur, dass keine Erstattung erfolgt.

    Die Stornokosten (relevant für die Versicherung) betragen dann eben Flugpreis abzüglich Steuern + Bearbeitungsgebühr.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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