Speisen auf Reisen
Flugreisen: Darf mitgebrachtes Essen mit an Bord?
Speisen auf Reisen sind generell ein schwieriges Thema. Wohl alle, die öfters unterwegs sind, kennen diese anstrengenden Personen, die sich auf den Platz gegenüber setzen, einen Döner aus der Tasche fummeln und erst mal genüsslich hineinbeißen. Dass die nähere Umgebung nun eine halbe Stunde lang Fleischgeruch atmen muss, scheint sie nicht zu kümmern. Immerhin diese Art der Geruchsbelästigung bleibt Dir im Flugzeug meist erspart – schon weil allein das Boarding meist länger dauert als das Verspeisen eines Döners.
Die Sache mit den Flüssigkeiten
Was im Handgepäck erlaubt ist
Doch auch beim Fliegen gibt es ziemlich viele Nahrungsmittel, die Du nicht einfach bedenkenlos mitnehmen solltest – speziell im Handgepäck. Zuallererst gilt natürlich EU-weit die Regel, dass Flüssigkeiten aus Sicherheitsgründen in Flaschen mit höchstens 100 Millilitern abgefüllt sein müssen. Das macht es nicht nur schwierig, die Cola oder die Wasserflasche mit in den Flieger zu nehmen. Es schließt auch aus, dass Du die Reste der leckeren Gemüsesuppe vom Mittagessen in deiner Thermoskanne mitnimmst. Als Flüssigkeiten gelten übrigens auch Joghurt oder Frischkäse (sowie Zahnpasta, Handcreme, Wimperntusche).
Eine Ausnahme gilt für Flüssigkeiten, die Du im Duty-Free-Bereich hinter der Sicherheitskontrolle gekauft hast. Davon darfst Du so viel mit in die Kabine nehmen, wie Du tragen kannst. Sowieso kein Problem im Handgepäck sind feste Lebensmittel wie Brot, Sandwiches, Kuchen, Obst und rohes Gemüse, Nüsse, Süßigkeiten oder Snacks.
Airlines haben oft eigene Regeln
Auf stark riechende Lebensmittel verzichten
Darüber hinaus haben die Airlines das Recht, eigene Regeln aufzustellen. Lufthansa und Easyjet etwa verbieten Dir, an Bord mitgebrachten Alkohol zu trinken. Und das gilt auch für den Whisky aus dem Duty-Free-Shop. Zum Thema Geruchsbelästigung sagen die Beförderungsbedingungen zwar nichts; viele Fluggesellschaften behalten sich aber vor, PassagierInnen die Beförderung zu verweigern, wenn sie der Crew oder anderen Fluggästen Unannehmlichkeiten bereiten. Dafür dürfte es in der Regel aber etwas mehr brauchen als einen dampfenden Döner.
Tatsächlich gibt es aber Fälle, in denen PassagierInnen reifen Camembert oder die auch als Stinkfrucht bekannte Durian mit in die Kabine nehmen wollten. In der Regel führt dies aber nicht dazu, dass die betreffenden Fluggäste zu Hause bleiben müssen. Sie müssen ihre stark riechenden Speisen dann aber luftdicht verpacken oder – soweit dies erlaubt ist – ins Aufgabegepäck umräumen.
Lebensmittel im Aufgabegepäck
Einige frische Lebensmittel sind in der richtigen Verpackung erlaubt
In die Koffer, die Du aufgibst, darfst Du eine deutlich größere Palette von Lebensmitteln einpacken. Allerdings gelten auch hierfür klare Regeln. Neben trockenen Speisen sind auch Flüssigkeiten kein Problem, solange sie dicht verschlossen sind und Du vermeidest, dass sie zerbrechen können. Aber daran hast Du selber vermutlich sowieso mehr Interesse als Airline oder Zoll. Frische Lebensmittel dürfen auch in den Koffer – vorausgesetzt, sie sind vakuumverpackt und brauchen keine Kühlung. Lebensmittel, die schnell verderben können, darfst Du grundsätzlich nicht im Aufgabegepäck mitnehmen. Dazu gehören frisches Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte.
Achtung, Einfuhrkontrolle!
Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die geltenden Bestimmungen
Neben den Regeln der Airlines und Flughäfen musst Du bei internationalen Flügen auch die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachten. Innerhalb der Europäischen Union spielt das üblicherweise keine Rolle. Viele Länder außerhalb der EU haben aber strenge Vorschriften erlassen, etwa um zu verhindern, dass Krankheitserreger ins Land gelangen. Außerdem musst Du einige Produkte verzollen.
In die USA zum Beispiel darfst Du diverse Obst- und Gemüsesorten nicht einführen. Da sich die entsprechende Liste jederzeit ändern kann, solltest Du komplett auf frische pflanzliche Lebensmittel verzichten. Dasselbe gilt für Eier, Fleisch- und viele Milchprodukte. Unkompliziert sind in der Regel verpackte, verarbeitete und ungekühlt haltbare Lebensmittel wie Kekse, Süßigkeiten, Pflanzenöl in versiegelten Flaschen, Tee oder Kaffee. Du solltest diese aber bei der Einreise in den USA deklarieren, sonst droht Dir eine Strafe bis zu 10.000 US-Dollar. Außerdem darfst Du einen Liter Alkohol zollfrei einführen; auch diesen musst Du bei der Einreise angeben.
In vielen anderen Ländern gelten ähnliche Bestimmungen. Australien und Neuseeland achten zusätzlich darauf, dass ihre einzigartige Tier- und Pflanzenwelt nicht durch eingeschleppte Arten gefährdet wird. Daher darfst Du dort keine Pflanzensamen einführen (auch nicht unabsichtlich unter den Sohlen Deiner Wanderschuhe!). Dasselbe gilt für Nüsse und Honig. In muslimischen Ländern solltest Du Dich informieren, falls Du Alkohol oder Produkte aus Schweinefleisch – dazu gehört auch vakuumierter Schinken im Aufgabegepäck – einführen willst. Saudi-Arabien etwa verbietet dies streng.
Wie ist es auf der Heimreise?
Die Einfuhrbestimmungen in der EU sind auf der Heimreise wichtig
Wenn Du von außerhalb der EU heimfliegst, gelten wiederum ähnlich harte Einfuhrverbote wie in den USA. Versuche am besten, keinerlei frische Speisen oder Getränke mitzubringen. Lebende Pflanzen sind ebenfalls verboten. Verpackte und verarbeitete Lebensmittel sollten dagegen kein Problem sein. Auch bei der Einreise in die EU musst Du bestimmte Waren verzollen – zum Beispiel, wenn Du mehr als einen Liter hochprozentigen Alkohol einführen möchtest.
Übrigens soll einmal ein Passagier versucht haben, während eines Langstreckenflugs frische Zitronen zu pressen und daraus Limonade zu machen. Zunächst wollte die Crew ihn davon abbringen. Nachdem er sie aber davon überzeugt hatte, dass er nichts Verdächtiges zusammenmischte, soll er seine frisch hergestellte Limo sogar unter den Fluggästen verteilt haben. Falls diese Geschichte wahr ist, dürfte sie allerdings aus einer Zeit stammen, als das Verhalten in der Flugkabine deutlich weniger streng geregelt wurde als heute.
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