Urlaubstipp
Urlaub mit Kindern: Kinderausweis oder Kinderreisepass?
Der Familienurlaub ist geplant, aber Du weißt nicht, welche Ausweisdokumente Du für Deine Kinder mitnehmen solltst? Der Kinderpersonalausweis, der Kinderreisepass und der reguläre Reisepass für Kinder unterscheiden sich bezüglich ihrer Gültigkeit und Kosten. Für welchen Ausweis Du Dich entscheidest, hängt davon ab, ob Du in den nächsten Jahren nur einen Urlaub im Nachbarland oder mehrere Familienreisen zu ferneren Zielen vorhast.
Ab welchem Alter braucht mein Kind einen Ausweis?
Immer wenn Du ins Ausland reist, brauchst Du zwingend ein eigenes Ausweisdokument für Dein Kind. Innerhalb Deutschlands gilt bis zum Alter von 16 Jahren keine Ausweispflicht. Ein Identitätsdokument kann schon ab der Geburt ausgestellt werden. Dafür stehen drei Optionen zur Auswahl: ein Kinderpersonalausweis, ein Kinderreisepass und ein regulärer Reisepass.
Wie beantrage ich einen Ausweis für mein Kind?
Um ein Ausweisdokument für Dein Kind zu beantragen, müssen beide Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Falls nur ein Sorgeberechtigter den Kinderausweis oder Kinderpass beantragt, musst Du eine Zustimmungserklärung des zweiten Elternteils vorzeigen oder das alleinige Sorgerecht nachweisen. Für den Antrag eines Kinderpersonalausweises, eines Kinderreisepasses oder eines Reisepasses brauchst Du ein biometrisches Passfoto und die Geburtsurkunde des Kindes. Außerdem müssen sich die Sorgeberechtigten selbst ausweisen können.
Bis Du den Kinderpersonalausweis beim Einwohnermeldeamt abholen kannst, vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Du solltest daher rechtzeitig vor dem Urlaub mit Kindern an den Antrag denken. Wer es eilig hat, kann auch einen Expressantrag für den Reisepass stellen, der entsprechend mehr kostet. Ein Kinderreisepass wird meistens sofort ausgestellt und ausgehändigt.
In der Vergangenheit ist es in Südafrika bei der Einreise vorgekommen, dass Familien abgewiesen wurden, weil der Kinderreisepass eine zweite Seite hatte. Hintergrund ist folgender: Seit Beginn 2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig, sie können aber verlängert bzw. aktualisiert werden. Kinderreisepässe mit einem solchen Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett (die zweite Seite) sind in Südafrika nicht anerkannt. Die Einreise ist damit nicht möglich. Mehr Infos dazu findest du auch bei Auswärtigen Amt.
Wofür brauche ich einen Kinderpersonalausweis?
Die Ausstellung eines Kinderpersonalausweises ist ab der Geburt bis zum Alter von 16 Jahren möglich. Der Ausweis ist sechs Jahre lang gültig und kann innerhalb Europas und der Staaten des Schengen-Abkommens (z. B. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) benutzt werden. Wenn Du in den nächsten Jahren nur Familienurlaube innerhalb Europas planst, reicht also ein Kinderpersonalausweis aus. Falls Du über einen Urlaub mit Kindern an weiter entfernten Zielen nachdenkst, solltest Du besser einen regulären Reisepass beantragen, der weltweit gültig ist.
Wofür brauche ich einen Kinderreisepass?
Ein Kinderreisepass kann bis zum Alter von zwölf Jahren beantragt werden, danach erhält das Kind immer einen regulären Reisepass. Der Kinderreisepass hat (seit 2021) den großen Nachteil, dass er nur ein Jahr lang gültig ist, weil er im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis keinen elektronischen Chip enthält. Du kannst den Kinderreisepass dafür (fast) weltweit benutzen. Vorsicht: Es gibt einige Länder, in denen der Kinderreisepass nicht anerkannt wird. Für die Einreise in die USA und nach Kanada brauchen zum Beispiel bereits Babys einen vollwertigen Reisepass, um den elektronischen Einreiseantrag stellen zu können. Zudem verlangen viele Länder, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss. Dies kann bei einem Kinderreisepass mit kurzer Gültigkeitsdauer ebenfalls problematisch sein.
Ein Vorteil des Kinderreisepasses sind die niedrigen Kosten für die Ausstellung. Außerdem kann dieser unkompliziert von der Meldebehörde sofort ausgehändigt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist (innerhalb der Gültigkeitsdauer) gegen Gebühr möglich. Bei einer Verlängerung oder Aktualisierung wird ein neues Gesichtsbild des Kindes in den Pass geklebt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kinderreisepass und einem Reisepass?
Im regulären Reisepass sind im Gegensatz zum Kinderreisepass elektronische Daten in einem Chip gespeichert, dazu gehören auch zwei Fingerabdrücke (Kinder ab 6 Jahre) und das biometrische Gesichtsbild. Der normale Reisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren und kann weltweit eingesetzt werden. Gegenüber dem Kinderreisepass hat der reguläre Reisepass für Kinder mehrere Vorteile: Er ist ausnahmslos weltweit gültig (auch in den USA und in Kanada) und er hat eine längere Gültigkeitsdauer. Der vollwertige Reisepass ist dafür fast dreimal so teuer wie der Kinderreisepass. Vom Antrag bis zur Ausstellung vergehen bis zu sechs Wochen, während der Kinderreisepass von der Meldebehörde sofort ausgehändigt wird. Wenn Dein Urlaub mit Kindern unmittelbar vor der Tür steht, Du vorwiegend innerhalb Europas reist und dringend ein Ausweisdokument benötigst, reicht der Kinderreisepass also aus. Wenn Du in den nächsten Jahren viele Reisen mit Kindern planst, lohnt sich die Beantragung des regulären Reisepasses mit längerer, weltweiter Gültigkeit.
Vorsicht: Wenn die Identifizierung des Kindes mit dem Gesichtsbild im Kinderpersonalausweis oder im regulären Reisepass wegen der starken Veränderung innerhalb der sechs Jahre Gültigkeit nicht mehr möglich ist, musst Du vor der Abreise ein neues Dokument mit einem aktuellen Passbild beantragen.
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Wie viel kostet ein Kinderausweis, ein Kinderreisepass und ein Reisepass?
Für einen Kinderpersonalausweis (sechs Jahre gültig) musst Du eine Gebühr von 22,80 Euro bezahlen. Ein Kinderreisepass (maximal zwölf Monate gültig, bis zum Alter von zwölf Jahren) kostet nur 13 Euro. Ein regulärer Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren kostet für alle Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Für einen Expressantrag zur Ausstellung des Reisepasses innerhalb von wenigen Tagen wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.