Ratgeber
Urlaub in der Elternzeit: Was ist erlaubt, was gibt es zu beachten?
In der Elternzeit zu verreisen, ist ein Traum vieler junger Familien und eine besonders wertvolle Zeit mit dem Baby – aber es gibt auch einiges zu beachten. Wir haben für Dich die wichtigsten Fragen rund um Urlaubsanspruch und Elternzeit zusammengetragen.
Das Baby ist da, aus einem Paar werden Eltern und plötzlich ist man eine kleine Familie. Insgesamt stehen Eltern in Deutschland zwölf Monate Elternzeit zu. Wenn der andere Partner auch mindestens zwei Elternzeitmonate nimmt, haben Paare sogar Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elternzeit. Eine ganz besondere Zeit, in der man sich um das Kind kümmern und als Familie zusammenwachsen kann. Viele junge Familien nutzen diese Gelegenheit aber auch dazu, um gemeinsam einen längeren Urlaub zu planen und wegzufahren. Ab an den Strand statt ins Büro! Die gute Nachricht: Eltern in Deutschland haben das Recht, während der Elternzeit in Urlaub zu fahren. Also nichts wie ab in die Sonne oder in die Berge! Aber was darf man eigentlich und auf was musst Du achten, wenn Du Urlaub und Elternzeit planst?
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Mutterschutz-Zeit?
Der Gesetzgeber schützt Schwangere und ihre ungeborenen Kinder: Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt der Mutterschutz und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder einem Kind mit einer Behinderung verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen, in der Zeit gilt absolutes Beschäftigungsverbot. Die gesamte Dauer des Mutterschutzes gilt dennoch als Beschäftigungszeit. Das bedeutet: Du hast in dieser Zeit den gleichen Anspruch auf Urlaubstage, wie wenn Du regulär arbeiten würdest. Die im Mutterschutz erworbenen Urlaubstage stehen Dir anschließend also zu.
Habe ich Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Grundsätzlich hast Du auch während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubstage. Allerdings hat Dein Arbeitgeber das Recht, für jeden vollen Kalendermonat, den Du in Elternzeit bist, Deinen jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel zu kürzen. Wenn Du beispielsweise ein Jahr lang in Elternzeit bist, kann der komplette Jahresurlaub wegfallen. Der Urlaubsanspruch für einen Monat verkürzt sich jedoch nicht, wenn Du nur einen Teil des Kalendermonats in Elternzeit bist. Nimmst Du beispielsweise vom 5. März bis zum 20. August Elternzeit, dann gelten März und August nicht als volle Elternzeitmonate, das heißt, Dein Urlaubsanspruch bleibt für diese Monate voll bestehen. Die vier Monate dazwischen jedoch (April bis Juli) gelten als volle Monate und kürzen Deinen Jahresurlaub um 4/12.
Muss ich Urlaub einreichen, wenn ich während der Elternzeit verreisen möchte?
Nein, was Du während Deiner Elternzeit machst, steht Dir frei: Du kannst die Zeit gemütlich zu Hause verbringen oder die schöne Gelegenheit nutzen, um mit Deiner kleinen Familie die Koffer zu packen, entspannt zu verreisen und spannende Ziele zu entdecken.
Habe ich auch in Teilzeit Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
Ja – allerdings: Wenn Du während der Elternzeit in Teilzeit in Deinem Job weiterarbeitest, aber weniger Tage als zuvor, dann kann sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend verkürzen.
Was passiert mit meinem Resturlaub?
Gut zu wissen: Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Und zwar unabhängig davon, wie die Regeln des Arbeitsgebers für das Mitnehmen von Resturlaub ins Folgejahr sind. Wer zu Beginn der Elternzeit noch Resturlaub hat, hat auch nach Ende der Elternzeit Anspruch darauf. Sollte Dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder am Schluss enden, dann kannst Du Dir einen verbleibenden Resturlaub ausbezahlen lassen.
Darf ich direkt im Anschluss an meine Elternzeit Urlaub nehmen?
Ja, Du kannst Urlaub einreichen, um vor Beginn oder direkt nach Ende der Elternzeit noch Urlaubstage dranzuhängen. Das ist eine schöne Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern. Wie bei allen Urlaubsanträgen kann der Arbeitgeber jedoch den beantragten Urlaub ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Spreche Dich daher rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber ab, damit Du besser planen und Deine wertvolle Elternzeit in vollen Zügen genießen kannst.
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