Reisetippbewertung Zollbestimmungen
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Alter: 41-45
Reisezeit: im Juni 07
Weiterempfehlung: Keine Angaben
Ø dieser Bewertung: Keine Angaben
Zollbestimmungen Helgoland
Wer die Insel Helgoland verlässt, muß zwangsläufig den Zoll passieren und als kleine Information habe ich aus den Zollbestimmungen (Stand 6. 2007) zusammengestellt, welche Waren im persönlichen Gepäck eines Reisenden abgabenfrei mitgeführt werden dürfen:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak
1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol% oder 2 Liter alkoholischer Getränke mit bis zu 22 Vol%
500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeeauszüge
50 ml Parfüm oder 250ml Eau d´Toilette
Sonstige Waren (Schmuck, Kleidung, technische Geräte etc) bis zu einem Warenwert von 175€ - nicht abgabenfrei ist sogenannte „nichtteilbare Ware“
Mengenbeschränkungen:
5 kg Butter, 5 kg Käse, 5 kg Fleisch- und Wurstwaren
Insgesamt 2 Liter Obstwein, Honigwein, sowie fertige Bowlen
Insgesamt 1 Liter bzw. 1 kg Früchte in Alkohol
Insgesamt 5 Liter bzw. 5 kg andere Agrarwaren
Insgesamt 3 Liter Bier und alkoholhaltige bierähnliche Getränke
Für Rückfragen erreicht man das Zollamt Helgoland unter der Telefonnummer: 04725-304
Die Kontrollen auf Helgoland sind übrigens ziemlich streng, die Strafen drakonisch und der Schmuggel daher nicht zu empfehlen!!
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