• Reisejoerg
    Dabei seit: 30.11.2006
    Beiträge: 5
    geschrieben am 18.09.2013 um 17:25

    Hallo, es gibt neue Infos:

    http://www.nst-inso.com/glauch-reisen-kunden/

    Punkt 1.5.:

    Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert.

    :disappointed: :sad: :sad:

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 12.08.2004
    Beiträge: 25.839
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben am 18.09.2013 um 17:51

    Dann nennen wir dieser Veröffentlichung des Insolvenzverwalters doch auch zwei entscheidende Punkte zu den Themen nur Flug und Nur Hotel, damit das deutlich wird ( es gab ja auch "Nur Flugbucher" neben den "Nur Hotelbuchern " bei Glauch:

    Vorab --Zu den gesamten Ausführungen klickt bitte nochmals  hier

    Auszug aus der Veröffentlichung des Insolvenzverwalters v. 18.09.2013

    Zitat-Anfang

    • "Was ist mit einzeln gebuchten Leistungen, wie “nur Flug” oder “nur Hotel”?
    • Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert. Bei einzeln gebuchten Leistungen “Nur Flug” müssen eine Reihe von Flügen storniert werden. Die davon betroffenen Fluggäste erhalten dazu eine Nachricht von Glauch Reisen.
    • Da bei der R+V Versicherung nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen versichert sind, können Sie keine Ansprüche gegen die Insolvenzversicherung geltend machen. Im Übrigen verweisen wir auf den nachfolgenden Punkt 2 „Schadensabwicklung”.

     

    • "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
    • Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."

    Zitatende

  • Krümel1408
    Dabei seit: 05.04.2010
    Beiträge: 5
    geschrieben am 18.09.2013 um 19:24

    Insolvenz Glauch Reisen

    Heute habe ich meine Bestätigung bekommen dass unsere "Nur" Hotel Buchung storniert wird. Im Hotel ist diese Nachricht noch nicht angekommen aber wir haben uns geeinigt, dass ich nach Stornierung von Glauch halt direkt buche. Also haben wir wenigstens unser "Wuschhotel" behalten. Gleich morgen hab ich schon einen Termin beim RA der uns dann später bei der Anmeldung bezüglich unserer Forderung an Glauch unterstüzt.

    Müssen jetzt in den sauren Apfel beissen und das Hotel noch einmal bezahlen und hoffen, dass wir vielleicht doch noch ein bisschen von Glauch zurück bekommen.

    Total doof gelaufen, versuche mich aber jetzt wieder auf den Urlaub zu freuen - haben wir uns verdient :D und andere hat es härter getroffen - das ist manchmal tröstend...

  • Mam62
    Dabei seit: 08.09.2013
    Beiträge: 3.209
    geschrieben am 18.09.2013 um 21:06

    Von einem insolventen Unternehmen wirst Du nichts zurückbekommen, ausser evtl einen geringen Teil je nach Quote nach Anmeldung zur Insolvenztabelle... Und die Rechtsanwaltskosten zahlst Du noch obendrein!

    Prüfe eher, ob es nicht Sinn macht, beim Insolvenzversicherer auf die Veranstaltereigenschaft auch bei Einzelleistungen abzustellen...

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 12.08.2004
    Beiträge: 25.839
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben am 19.09.2013 um 09:53

    Das wurde doch bereits ausgeschlossen, da nicht versichert.Lies bitte mal oben oder klick Dich auf die Seite des Insolvenzverwalters.

    Man sollte da keine Hoffnungen wecken, die vermutlich aussichtlos sind.

    Zudem brauchst Du zur Anmeldung der Forderung natürlich keinen Rechtsanwalt.

    Bei GTI Hotel Onlywar es nicht anders-- und wäre es auch bei allen anderen Veranstaltern (bei HotelOnly) nicht.

  • Seestern2905
    Dabei seit: 18.09.2013
    Beiträge: 3
    geschrieben am 19.09.2013 um 10:00

    Hallo,

    mein Reiseveranstalter hat Insolvenz angemeldet. Ich habe nur einen Flug gebucht. Ist es nun ratsam den Flug anzutreten? Ich habe Angst, dass es Probleme bei dem Rückflug geben könnte und ich inVorkasse gehen muss?

    Vielen Dank für die Antworten

  • Kourion
    Dabei seit: 22.07.2008
    Beiträge: 29.913
    geschrieben am 19.09.2013 um 10:20

    @Seestern

    Hast du die Information, dass für deine Flüge eine Zahlung seitens Glauch erfolgte?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sigrid Werner
    Dabei seit: 13.05.2008
    Beiträge: 5
    geschrieben am 19.09.2013 um 12:04

    Günter/HolidayCheck zitiert:

    • "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
    • Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."

    Zitatende

    meine Frage ist, ob das in der Rechtsprechung auch so gesehen wird bzw. ob die "Nur" Hotelbucher nicht doch noch eine Chance haben:

    So kann beispielsweise eine Vorauszahlung nur gegen ushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden (  LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 – 33 O 447/06; siehe auch:  Entscheidung BGH v. 23.10.2012-X ZR 157/11 )  Eine Vorauszahlung ist von Glauch bei meiner "nur" Hotelbuchung verlangt worden - dagegen habe ich bei früher getätigten "nur Hotel" Buchungen,  beispielsweise bei DER Tours  übrigens damals einen Sicherungsschein erhalten ??? Offensichtlich macht also die Rechtsprechung keinen Unterschied, ob nur eine oder zig Leistungen gebucht worden sind (übrigens hatte ich Hotel und Frühstük gebucht = 2 Leistungen, oder nicht?)  Wie sehen das andere "nur Hotelbucher"- wie geht ihr  vor?

    LG Sigi

  • Armin
    Dabei seit: 22.08.2004
    Beiträge: 2.014
    geschrieben am 19.09.2013 um 12:57

    @sigrid werner

    ..die Insolvenzversicherung deckt über den Sicherungsschein ganz klar nur Pauschalreisen ab! Der Sicherungsschein wird oft standardmäßig ausgegeben weil oft in dem Formblatt der Buchungsbestätigung eingedruckt. Für Nur-Bausteinbuchungen gilt die Insolvenzversicherung NICHT völlig unabhängig von den Zahlungsmodalitäten! Eine Forderung des Gläubigers (des Buchenden) kann in diesem Fall nur in die Insolvenzmasse erfolgen (falls überhaupt vorhanden).

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 12.08.2004
    Beiträge: 25.839
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben am 19.09.2013 um 13:02

    Genau so ist es, Armin-- zudem steht da (im Schein) ganz klar die Einschränkungen-nur bei Pauschalreisen- drauf, bei HotelOnly*--ist also das Papier nicht wert.

    *Im Fall Glauch ( und nicht nur da)verbleibt als letzte Hoffnung eben die Anmeldung der Geschichte.

    Probieren kann man es ja... bei den bislang bekannten Fakten aber eher aussichtlos. Alles andere sollte hier wirklich deutlich ausgeschlossen werden, mit Spekulationen helfen wir keinem weiter.

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