Hallo,
vielen Dank für deine sehr schnelle Antwort.
Auf der "offiziellen Seite" ist u.a. folgendes zu lesen:
"Jeder Bürger eines fremden Landes, der nach der Arabischen Republik Ägypten einreisen möchte, muss zuerst ein E-Visum über das Portal des ägyptischen E-Visums beantragen."
Gibt es denn das "Visa on arrival" für z.B. deutsche Staatsbürger nicht mehr oder habe ich diesen Satz falsch verstanden?
Auf den anderen Seiten, auf die du hingewiesen hast, steht u.a.:
"Passengers with a valid and used visa issued by Australia, Canada, Japan, New Zealand, USA, United Kingdom or a Schengen Member State can obtain a visa on arrival for a maximum stay of 30 days."
"On 17 December 2020, Ministry of Tourism and Antiquities of Egypt announced, on Twitter, that a decree has been activated that allows tourists holding valid visas from the US, the UK, or Schengen countries to apply for visa on arrival at airports in Egypt."
Fällt denn z.B. ein deutscher Aufenthaltstitel/eine deutsche Niederlassungserlaubnis (Residence Permit) auch unter ein "valid and used visa issued by a Schengen Member State" oder "visa from Schengen countries"?
Was für einen solchen Visa-Besitzer gilt, müsste doch erst recht für jemanden mit einer Niederlassungserlaubnis gelten oder?
Auf den offiziellen Seiten habe ich dazu aber noch nichts gefunden.