Captain, erstmal danke für Deine Erläuterungen!
Diese teile ich nach meinem Rechtsauffassen(rein subjektiv!) nur bedingt.
Klar, wenn es klare Vertragsinhalte zwischen Veranstaltern und Vermittlern gibt, wie z.B. dass keine Rabatte beworben/gewährt werden dürfen und dies dann doch so durchgeführt wird, ist es Vertragsbruch.
Ich gehe davon aus, dass die Veranstalter dies so handhaben, damit Ihr Produkt, woanders als bei Ihnen selbst, nicht billiger verkauft werden kann und somit auch noch genügend bei ihnen buchen, womit ihnen Provisionszahlungen erspart werden.
Wenn jetzt aber diese Rückvergütungen aus den Provisionszahlungen gewährt werden, ist das ein strittiger Punkt, wie auch in Heike`s Link gut erklärt.
Einerseits ist es eine verdeckte Rabattaktion, wenn auch anders betitelt, andererseits sollte/darf die unternehmerische Freiheit eines Vermittlers nicht eingeschränkt werden und immerhin geht diese Zahlung ja von seinem Gewinn ab, er muss also abwägen, ob diese Maßnahme für sein Ergebnis im Endeffekt positiv oder negativ ausfällt. Dem Veranstalter fallen ja keine Gelder direkt weg, da er die Provision so oder so zahlen muss.
Unlauterer Wettbewerb, oder moralisch falsch?!
Ich weiss nicht, ist es nicht eher unlauter/unmoralisch den Vertragspartner vorher so zu knebeln, dass er ein Produkt mindestens zum Preis X vertreiben muss?! Wäre quasi so, als wenn mir meine Brauerei vorschreiben würde, was ich für das Bier, das ich bei ihnen beziehe, nehmen darf, würde mir nicht gefallen.
Jetzt sagst Du, die Vermittler müssen ja die Verträge nicht unterschreiben, richtig! Aber ist es da verkehrt, sich Schlupflöcher zu suchen, wie genannte Rückvergütungen?!
Interessantes und schweres Thema, was nicht umsonst zu mehreren Gerichtsverhandlungen führt...