Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • heidiskigeil
    Dabei seit: 13.07.2015
    Beiträge: 7
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:27

    @reinesherz sagte:

    WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

    Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

    Also überlegt euch gut, was ihr tut.

    wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

  • freakyfriday87
    Dabei seit: 17.07.2012
    Beiträge: 359
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:27

    @vonschmeling

    @Bienekind

    danke Euch!

  • betze2
    Dabei seit: 27.09.2019
    Beiträge: 8
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:30

    Hallo Zusammen, 

    ich melde mich hier nun auch mal.

    Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

    Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

    Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

    Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

    Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:

    Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?

    Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 

    Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

    Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

  • driggle
    Dabei seit: 26.09.2019
    Beiträge: 9
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:32

    @heidiskigeil sagte:

    wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

    Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

    Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

    Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

    Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

  • S.D.1974
    Dabei seit: 23.09.2019
    Beiträge: 65
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:33

    Aktuelle Information

    Sehr geehrte Gäste,

    am 25.09.2019 war der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

    Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.

    Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:

    www.kaera-ag.de

    Für Gäste, die sich aktuell im Urlaub befinden, sind die Hotelaufenthalte, die Transfers und die Rückflüge im Rahmen einer Pauschalreise gesichert.

    Für spätere Reisetermine, nach dem 31.10.2019, steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können.

    Wir bitten um Entschuldigung für alle Unannehmlichkeiten, die für Sie entstanden sind.

    Der Veranstalter Aldiana ist hiervon nicht betroffen.

    Ihr Thomas Cook Team

    Quelle : https://www.bucher-reisen.de/

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 19.02.2013
    Beiträge: 459
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:34

    @jade63 sagte:

    Auch da hättest du jetzt geloost!

    Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

    Das ist ja ein Ding! Aber für abgesagte Reisen kann ja nichts mehr abgebucht werden, oder?

  • driggle
    Dabei seit: 26.09.2019
    Beiträge: 9
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:34

    @betze2 sagte:

    Hallo Zusammen, 

    ich melde mich hier nun auch mal.

    Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

    Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

    Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

    Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

    Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:

    Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?

    Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 

    Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

    Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

    Ah, nun war meine erste Anfrage zu früh. Ich habe erst danach diesen Post hier gelesen. Entschuldigung.

    Ich versuche es also auch nochmal bei Amex. Es scheint immer sehr davon abzuhängen, welchen Mitarbeiter man ans Telefon bekommt.

  • Rinnebach
    Dabei seit: 04.07.2007
    Beiträge: 60
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:35

    @jade63 sagte:

    Auch da hättest du jetzt geloost!

    Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

    Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

    Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

    Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

    Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."
  • SonneStrand75
    Dabei seit: 19.02.2013
    Beiträge: 459
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:37

    @rinnebach sagte:

    Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

    Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

    Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

    Wurde deine Reise nicht abgesagt?

  • andi2601
    Dabei seit: 03.09.2017
    Beiträge: 395
    geschrieben am 27.09.2019 um 08:38

    @driggle sagte:

    Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

    Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

    Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

    Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

    Nein kein Verstoß

    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

    Wir waren damals bei der Air Berlin und Germania Pleite betroffen. Beide Male konnten wir das Geld über Kreditkarte zurückbuchen. Das ist ein Antrag auf nicht erbrachte Leistung der muss gestellt werden,

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