Markus,
selbst wenn Du Flug und Kreuzfahrt beim selben Reisebüro buchst, Flug bei der Fluggesellschaft und Kreuzfahrt bei der Kreuzfahrtgesellschaft, dann ist das keine Pauschalreise. Reiseveranstalter wäre dann nämlich Dein Reisebüro und das will das nun sicher nicht sein. Ausnahme ist, wenn ein Reisebüro sozusagen ein Paket anbietet mit u.U. Zusatzleistungen.
Die Kreuzfahrt für sich gesehen ist eine Pauschalreise. Aber fällt der nicht über die Reederei gebuchte Flug aus, dann ersetzt Dir niemand die Kosten der Kreuzfahrt. Das war ja gerade das Problem bei dem Vulkanaschechaos. Die Kreuzfahrten fanden statt und für die gab es auch keinen Kündigungsgrund. Nur wer den Flug über die Reederei gebucht hatte, wurde seitens der Reederei gekündigt, da diese den Flug nicht mehr leisten konnte.
Und was die Discounter-Angebote angeht: Da wäre man in Sachen Vulkanasche klar im Vorteil, denn das gilt als Pauschalreise, die bei Ausfall des Fluges komplett gekündigt wird. Hier wird ja in der Regel ein Paket angeboten mit Kreuzfahrt, Flug, Transfers und Vorübernachtung. Ich persönlich warne nur Anfänger vor solchen Angeboten. Nur wer weiß, was er da bucht, sollte das auch machen. Sonst kann es zu unangenehmen Überraschungen führen. Es ist nun mal so, dass man auf einem US Schiff nicht erwarten kann, dass auch noch der Tischkellner und Zimmersteward Deutsch spricht.
Gruß
Carmen