• mcgee
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1585061656020

    Ich will auf´s Schiff in 102 Tagen...:sunglasses::mask::flushed:

  • MaggiM
    Dabei seit: 1587650731946
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    geschrieben 1587651042716

    @cjmddorf sagte:

    Heute morgen lasen wir,dass unsere KF am 4/4 von Martinique >> HH auf der Preziosa au h abgesagt wurde.

    ich schrieb eine kurze email an mein RB (Astoria) und hatte binnen 2 stunden die brstätigung, dass der volle reisepreis, die flüge und die gebuchten ausflüge zügig rückerstattet werden.

    So muss es sein.

    jetzt drücken wir der welt die daumen und hoffen, diese schöne reise vllt in den nächsten jahren nachholen können.

    auch hoffe ich, dass leute jetzt nicht anfangen nach entschädigungen für entgangene dies und das zu schreien.

    Wir haben die gleiche Kreuzfahrt gebucht und unser Geld zurückverlangt, die 14 Tage sind jetzt verstrichen und nicht einmal das Geld für Zusatzleistungen wie Getränkepaket wurde erstattet. Wie ist der Stand bei euch? Sollte man als nächsten Schritt den Anwalt einschalten?

  • Lind-24
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    geschrieben 1588499853200

    Unsere Kreuzfahrt mit der MSC Meraviglia am 30.05. ab Kiel Richtung Petersburg ist nun leider auch Geschichte. Auch wenn wir ja schon damit gerechnet hatten, sind wir enttäuscht.

    Da wir nicht direkt über MSC sondern über Dreamlines gebucht haben, sind wir gespannt wie die Rückabwicklung läuft und was uns angeboten wird. Ich habe auch keinen Zugriff auf die MSC Seite und meinen gebuchten Leistungen, wir den Ausflug in Petersburg. Sonst konnte man solche Buchungen ja bis kurz vor dem Termin selbst stornieren.

    Wir werden abwarten müssen :unamused:

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • mcgee
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1588500284932 , zuletzt editiert von mcgee

    Jupp, unsere Reise ist auch abgesagt,

    mal sehen, ob das RB sich überhaupt noch meldet. Im Moment ist nur ein AB anzutreffen...

    Unseren bereits bezahlten Ausflug Flambahn (direkt dort gebucht) habe ich noch kostenlos stornieren können. Die automatische Mailbeantwortung hat gleich gewarnt, kann länger dauern mit der Rückzahlung...

    @Lind-24:

    habt Ihr Eure Endsumme schon bezahlt ? Wir sind erst am 25.5. dran.

  • cjmddorf
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    geschrieben 1588504560106

    Wir setzten Msc über unseren RA eine frist bis zum 30.4. die verstrichen ist. Keine rückzahlung bislang.

    jetzt ist der RA am zug und wird schritte einleiten.

    die gebuchten zusatzleistungen/ausflüge wurden auch noch nicht erstattet, deshalb habe ich diese, ca 800 euro, bei Amex reklamiert. Die kümmern sich nun drum. Die vorläufige gutschrift ist schon da.

    wir finden es sehr schade, dass es dazu kommen musste, denn wir lie en Msc und werden sicher wieder mit denen fahren.

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • mcgee
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    geschrieben 1588514856820

    Habe heute eine Mail eines RB bekommen, welches wir schon öfter

    unter diesem Thread

    genannt haben.

    "Gutschein oder Auszahlung

    Sie haben für Ihre e-hoi Paketbuchung die freie Auswahl.

    ...Selbstverständlich haben wir aber auch für diejenigen, die sich in dieser Notsituation eine Rückerstattung der gezahlten Reisepreise wünschen, Verständnis. Daher kommen wir einer Rückzahlung der Reisepreise für alle abgesagten Kreuzfahrten bis zum 30. Juni, bei denen e-hoi Veranstalter und damit Ihr Vertragspartner ist, jetzt zeitnah nach..."

    Wenn es dann klappt, finde ich diese Info schon mal sehr gut und etwas beruhigend.

  • Lind-24
    Dabei seit: 1146182400000
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    geschrieben 1588571674786

    @mcgee sagte:

    habt Ihr Eure Endsumme schon bezahlt ? Wir sind erst am 25.5. dran.

    Hallo @mcgee, wir hätten sie bezahlen müssen, Fälligkeit war eine Woche vor der Stornierung. Ich hatte das SEPA Mandat allerdings rechtzeitig widerrufen.

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • Don Arnulfo
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    geschrieben 1588784963135 , zuletzt editiert von Don Arnulfo

    Bei mir wären es 46 Tage bis zum Reisebeginn, aber heute kam die Mail, das abgesagt wird.

    Gebuchte Leistungen, so wie ich es verstanden habe, die zusätzlich zur eigentlichen Kreuzfahrt wären,

    so wie Zuganreise und Ausflüge wollen die zurückzahlen.

    Die eigentliche Kreuzfahrt wollen die mit einem Gutschein abdecken.

    Nee, will nicht, denn ich plane auf Grund meines Alters nicht so lange mehr im Voraus.

    Wer weiss, wie es dann in nebulöser weiter Ferne aussieht, habe ja keine Glaskugel...

    Da muss ich denen vielleicht noch deren AGB´s vor die Nase halten und auch auf das BGB § 651i und 651l hinweisen.

  • Don Arnulfo
    Dabei seit: 1179273600000
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    geschrieben 1588786637610

    Da steht es schwarz auf weiss:

    FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER

    PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS

    ....Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der

    Richtlinie (EU) 2015/2302.

    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen MSC

    Cruises S. A. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

    Zudem verfügt das Unternehmen MSC Cruises S. A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die

    Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer

    Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

    ......

    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

    – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

    – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen

    Reiseleistungen.

    – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit

    dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

    – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter

    zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

    – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)

    sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor

    Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende

    vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der

    Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

    – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle

    Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des

    Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise

    vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten erstattung und unter

    Umständen auf eine Entschädigung.

  • mcgee
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1589061941287

    Ja,

    wir wollten die Reise doch machen...

    Jetzt hat man uns eine Umbuchung angeboten, die wir angenommen haben. Mal sehen, ob es klappt...:grin:

    Für unseren vorgesehenen Preis bekommen wir jetzt statt Stahlbalkon eine Aurea, ansonsten gleiche Route, nur ein Jahr später, mehr Vorfreude...:flushed:

    Wir hoffen, dass es sich bis dahin beruhigt und eingespielt hat. hoffentlich wird das Schiff fertig...:smirk:

    Jetzt ist es die MSC Virtuosa, der Riesenklopper... wir wagen es...:smile:

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