Ich will auf´s Schiff in 102 Tagen...
MSC Kreuzfahrt abgesagt
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geschrieben 1585061656020
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geschrieben 1587651042716
@cjmddorf sagte:
Heute morgen lasen wir,dass unsere KF am 4/4 von Martinique >> HH auf der Preziosa au h abgesagt wurde.
ich schrieb eine kurze email an mein RB (Astoria) und hatte binnen 2 stunden die brstätigung, dass der volle reisepreis, die flüge und die gebuchten ausflüge zügig rückerstattet werden.
So muss es sein.
jetzt drücken wir der welt die daumen und hoffen, diese schöne reise vllt in den nächsten jahren nachholen können.
auch hoffe ich, dass leute jetzt nicht anfangen nach entschädigungen für entgangene dies und das zu schreien.
Wir haben die gleiche Kreuzfahrt gebucht und unser Geld zurückverlangt, die 14 Tage sind jetzt verstrichen und nicht einmal das Geld für Zusatzleistungen wie Getränkepaket wurde erstattet. Wie ist der Stand bei euch? Sollte man als nächsten Schritt den Anwalt einschalten?
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geschrieben 1588499853200
Unsere Kreuzfahrt mit der MSC Meraviglia am 30.05. ab Kiel Richtung Petersburg ist nun leider auch Geschichte. Auch wenn wir ja schon damit gerechnet hatten, sind wir enttäuscht.
Da wir nicht direkt über MSC sondern über Dreamlines gebucht haben, sind wir gespannt wie die Rückabwicklung läuft und was uns angeboten wird. Ich habe auch keinen Zugriff auf die MSC Seite und meinen gebuchten Leistungen, wir den Ausflug in Petersburg. Sonst konnte man solche Buchungen ja bis kurz vor dem Termin selbst stornieren.
Wir werden abwarten müssen
Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags -
geschrieben 1588500284932 , zuletzt editiert von mcgee
Jupp, unsere Reise ist auch abgesagt,
mal sehen, ob das RB sich überhaupt noch meldet. Im Moment ist nur ein AB anzutreffen...
Unseren bereits bezahlten Ausflug Flambahn (direkt dort gebucht) habe ich noch kostenlos stornieren können. Die automatische Mailbeantwortung hat gleich gewarnt, kann länger dauern mit der Rückzahlung...
habt Ihr Eure Endsumme schon bezahlt ? Wir sind erst am 25.5. dran.
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geschrieben 1588504560106
Wir setzten Msc über unseren RA eine frist bis zum 30.4. die verstrichen ist. Keine rückzahlung bislang.
jetzt ist der RA am zug und wird schritte einleiten.
die gebuchten zusatzleistungen/ausflüge wurden auch noch nicht erstattet, deshalb habe ich diese, ca 800 euro, bei Amex reklamiert. Die kümmern sich nun drum. Die vorläufige gutschrift ist schon da.
wir finden es sehr schade, dass es dazu kommen musste, denn wir lie en Msc und werden sicher wieder mit denen fahren.
Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia -
geschrieben 1588514856820
Habe heute eine Mail eines RB bekommen, welches wir schon öfter
genannt haben.
"Gutschein oder Auszahlung
Sie haben für Ihre e-hoi Paketbuchung die freie Auswahl.
...Selbstverständlich haben wir aber auch für diejenigen, die sich in dieser Notsituation eine Rückerstattung der gezahlten Reisepreise wünschen, Verständnis. Daher kommen wir einer Rückzahlung der Reisepreise für alle abgesagten Kreuzfahrten bis zum 30. Juni, bei denen e-hoi Veranstalter und damit Ihr Vertragspartner ist, jetzt zeitnah nach..."
Wenn es dann klappt, finde ich diese Info schon mal sehr gut und etwas beruhigend.
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geschrieben 1588571674786Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
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geschrieben 1588784963135 , zuletzt editiert von Don Arnulfo
Bei mir wären es 46 Tage bis zum Reisebeginn, aber heute kam die Mail, das abgesagt wird.
Gebuchte Leistungen, so wie ich es verstanden habe, die zusätzlich zur eigentlichen Kreuzfahrt wären,
so wie Zuganreise und Ausflüge wollen die zurückzahlen.
Die eigentliche Kreuzfahrt wollen die mit einem Gutschein abdecken.
Nee, will nicht, denn ich plane auf Grund meines Alters nicht so lange mehr im Voraus.
Wer weiss, wie es dann in nebulöser weiter Ferne aussieht, habe ja keine Glaskugel...
Da muss ich denen vielleicht noch deren AGB´s vor die Nase halten und auch auf das BGB § 651i und 651l hinweisen.
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geschrieben 1588786637610
Da steht es schwarz auf weiss:
FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER
PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS
....Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen MSC
Cruises S. A. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen MSC Cruises S. A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die
Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
......
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
Reiseleistungen.
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit
dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)
sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor
Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende
vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der
Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des
Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise
vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten erstattung und unter
Umständen auf eine Entschädigung.
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geschrieben 1589061941287
Ja,
wir wollten die Reise doch machen...
Jetzt hat man uns eine Umbuchung angeboten, die wir angenommen haben. Mal sehen, ob es klappt...
Für unseren vorgesehenen Preis bekommen wir jetzt statt Stahlbalkon eine Aurea, ansonsten gleiche Route, nur ein Jahr später, mehr Vorfreude...
Wir hoffen, dass es sich bis dahin beruhigt und eingespielt hat. hoffentlich wird das Schiff fertig...
Jetzt ist es die MSC Virtuosa, der Riesenklopper... wir wagen es...