[quote=webyve]hallo,
@sentina: die Kanaren sind ein Zollgrenzbezirk.
Als Zollgrenzbezirk bezeichnete man in Deutschland das Gebiet in der Nähe einer Zollgrenze, in dem sich durch Gesetz oder Verordnung Abweichungen vom sonst im Inland gültigen Recht ergeben können. Heute wird dieses Gebiet als "Grenznaher Raum" bezeichnet, §14 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG).
In Deutschland erstrecken sich die Zollgrenzbezirke in der Regel über ein Gebiet von 10-15 km von der Zollgrenze bis in das Inland hinein. Der "Grenznahe Raum" reicht nach §14 ZollVG 30 km, von der seewärtigen Begrenzung des Zollgebietes an bis zu 50 km ins deutsche Landesinnere hinein.
Ich wusste garnicht, dass die Kanaren nur 50 Km. von der deutschen Grenze entfernt sind?
Die Kanaren sind eher Zollausschlussgebiet!
(alte Bezeichnung)
Wie z.B. Helgoland usw.
>wiki<
Im Zolldeutsch:
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
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die Kanarischen Inseln
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>ZOLL<