• KHaucke
    Dabei seit: 07.02.2005
    Beiträge: 188
    geschrieben am 29.08.2005 um 16:50

    Hallo,

    wer kann helfen? Welchen Anspruch hat man bei einer Flugverspätung von 5,5 Stunden. Planmäßige Abflugzeit in Heraklion 0.40 Uhr, Abflug dann erst 6.10 Uhr.

  • holzwurm
    Dabei seit: 13.06.2004
    Beiträge: 3.505
    geschrieben am 29.08.2005 um 17:00

    Hier ein Auszug:

    Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen von

    mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei

    Stunden bei solchen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für

    längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung

    anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf

    Stunden können die Passagiere wählen zwischen einer Rückerstattung des

    Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen.

    Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften

    geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der

    Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • KHaucke
    Dabei seit: 07.02.2005
    Beiträge: 188
    geschrieben am 29.08.2005 um 17:10

    Vielen Dank. Bucher will uns mit 15,00 € abspeisen, Begründung: wir haben den Flug genutzt, so gibt es den Ticketpreis nicht zurück. Wo können wir uns hinwenden, an Condor direkt?

  • KHaucke
    Dabei seit: 07.02.2005
    Beiträge: 188
    geschrieben am 31.08.2005 um 09:28

    Hallo,

    die 15,00 € sind für beide.

  • mosaik
    Dabei seit: 20.04.2004
    Beiträge: 1.939
    geschrieben am 31.08.2005 um 10:33

    Karl-Heinz hat das schon richtig ausgeführt. Allein, es wäre jetzt noch zu hinterfragen, ob es sich um einen reinen Flug gehandelt hat oder um ein Pauschalarrangement.

    Denn eine Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise gilt ab vier Stunden als Reisemangel. Für jede weitere, angefangene Verspätungsstunde stehen dem Kunden meist fünf Prozent vom Wert eines Reisetages zu: 7 Tage -> € 700.-- --> 1 Tag --> € 100.-- --> davon je angefangene Stunde € 5.--

    So gesehen wären € 15.-- wahrscheinlich im Rahmen des Denkbaren.

    Gruß

    Peter

  • beachgirl
    Dabei seit: 17.05.2005
    Beiträge: 222
    geschrieben am 01.09.2005 um 14:21

    als wir jetzt im sommer in der Türkei waren, sollten wir morgens um 2.45Uhr abgeholt werden und zum Flughafen gebracht werden.Am vorabend hatten wir dann an der Rezeption den Weckdienst in Uaftrag gegeben und legten uns um 22.00 hin um wenigstens ein bisschen Schlaf zu haben.Um 1.00 bekamen wir dann einen Anruf von der Rezeption dass sich unser flug verspäten würde und wir erst um 10.00 abgeholt werden würden.Wir überlegten erstmal ob wir uns wieder hinlegen sollten, es hätte ja sein können dass sich da jemand einen Scherz erlaubt hatte.Um 2.00 rief dann der weckdienst an, den wir vergessen hatten wieder abzubestellen.MOrgens gingen wir dann ganz normal zum frühstück und danach dann zur infowand von den reiseveranstaltern.dort stand aber immer noch die alte abholzeit.sind dann zur rezeption gegangen, die uns dann aber versicherten, dass wir um 10.00 abgeholt werden würden.Dem war auch so.so landeten wir um 17.30 in düsseldorf anstatt um 08.25.Der rückflug war auch nicht mit pegasus sondern mit free bird airlines.einer charterlinie aus der türkei.

    Habe ich anspruch auf eine minderung des reisepreises wegen dieser verspätung??

    unser reiseveranstalter war alltours.

  • holzwurm
    Dabei seit: 13.06.2004
    Beiträge: 3.505
    geschrieben am 01.09.2005 um 15:10

    Ich würde sagen, NEIN

    wie schon öfter im Forum mitgeteilt, der 1. und der letzte Urlaubstag gelten als Reisetag und nicht als Urlaubstag.

    Euch sind demnach keine Nachteile entstanden, außer daß Ihr in der Nacht einmal durch den Weckdienst und das andere Mal durch die Rezeption im Schlaf gestört worden seid.

    Die Verzögerung sowie die Änderung der Airline kann u. U. durch einen technischen Defekt zustande gekommen sein.

    Es wäre etas anderes gewesen, wenn man Euch in der Nacht auf den Flughafen gekarrt hätte und Ihr durch dieses Problem dort festgesessen wärt.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • mosaik
    Dabei seit: 20.04.2004
    Beiträge: 1.939
    geschrieben am 02.09.2005 um 08:27

    möchte ausnahmsweise mal sehr provokant auf die letzte Frage anworten: anstelle Abflug am letzten Tag mitten in der Nacht - bequeme Abholung um 10 Uhr nach einem letzten genüsslichen Frühstück: gibt es Ansprüche?

    ...ja, die gibt es - der Reiseveranstalter kann das zu viel konsumierte Frühstück und die zusätzlichen Urlaubsstunden nachverrechnen...

    wie gesagt, provokant, denn manchmal versteh' ich die Welt nicht mehr. Nun hat man einen letzten fast echten Urlaubstag, wie es hunderte hier in den Foren stets einmahnen - und dann ist es auch nicht gut... wie soll ich armer Mensch denn das verstehen????

    Nix für ungut, aber nur durchs Fragen kommt man weiter...

    herzlichst

    Peter

  • finchen
    Dabei seit: 14.09.2004
    Beiträge: 554
    geschrieben am 06.09.2005 um 20:49

    Hallo,

    wir ahten 6 Stunden Flugverspätung von Monastir zurück nach Deutschland, wir haben kostenlos Essen und Getränke bekommen. Hätte man da mehr rausholen können? Also ich war ja schon zufrieden das wir Essen und Getränke bekamen.

  • elkerom
    Dabei seit: 23.02.2005
    Beiträge: 63
    geschrieben am 07.09.2005 um 12:52

    Hallo,

    wir hatten auch 6 Stunden Verspätung auf dem Rückflug von Punta Cana nach Frankurt - wegen defekten Reifen. Die neuen mussten erst aus Puerto Plata eingeflogen werden. Wir durften uns in einem Imbiss Essen und Getränke nach Wahl aussuchen. Am Schluss waren die meisten Fluggäste froh, dass es nach 6 Stunden zurückging und keine Übernachtung mehr erfolgen musste.

    Wir hatten Glück weil wir per Zug weiter fuhren - die Personen mit Anschlussflug hatten da schon mehr Probleme!

    Wir hatten keine Grund uns aufzuregen - besser gewartet und die Reifen gewechselt als......

    Gruß Elke

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