Beim Nichteintreten der Reise Geld zurückerstattung ohne Rücktrittsversicherung möglich?

  • mariyam
    Dabei seit: 29.01.2009
    Beiträge: 4
    geschrieben am 19.06.2010 um 12:51

    Meine Freundin hat eine Reise über FTI nach Kuba gebucht die hätte sie vor ca. zwei Wochen antretten müssen, allerdings hatte sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Meine Frage an euch.... kann man die Reise noch umbuchen oder trotzdem einen Teil der Kosten zurück bekommen z.B wenn es einen Todesfall kam oder aus anderen persönlichen Gründen (Krankenhausaufenthalt), wo es nicht möglich wäre eine Reise anzutreten. Ich freue mich über Antworten.

    Grüße

    Mariyam

  • kiotari
    Dabei seit: 02.06.2005
    Beiträge: 1.960
    geschrieben am 19.06.2010 um 13:16

    Nein .

    Mit der nicht abgeschlossenen RRV wäre zumindestens der unerwartete KH-Aufenthalt

    abgedeckt gewesen.Beim Todesfall kommt es ebenfalls auf die AGB an.

    Da hat sie am falschen Ende gespart .

    Umbuchen :warum hat sie es nicht vor Reiseantrittstermin versucht ,vielleicht hätten sich da die zusätzl.Kosten in Grenzen gehalten.

    Wieviel mußte sie  Storno bezahlen ?Und wie hoch war der Reisepreis ?

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Lugansk
    Dabei seit: 10.07.2009
    Beiträge: 685
    geschrieben am 19.06.2010 um 14:21

    Hallo!

     

    Bei FTI kannst Du jeder Zeit von der Reise zurück treten. Dann sind folgende Kosten zu bezahlen:

     

    Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer / Ausflüge

    mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ sowie

    Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Transfer / Ausflüge mit der

    Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“:

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

    ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25%

    ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30%

    ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55%

    ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.

  • gastwirt
    Dabei seit: 05.09.2006
    Beiträge: 10.933
    gesperrt
    geschrieben am 19.06.2010 um 14:24

    @Lugansk sagte:

    Hallo!

     

    Bei FTI kannst Du jeder Zeit von der Reise zurück treten.

    ...wie bei jedem anderen VA auch :p

  • bernhard707
    Dabei seit: 25.11.2007
    Beiträge: 25.346
    geschrieben am 19.06.2010 um 14:32

    Richtig, aber am Thema vorbei.

    Lt. den AGB von FTI 8. Rücktritt, (4) Nichtantritt der Reise - bleibt der Anspruch (von FTI) auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten... Rest siehe AGB von FTI.

    Eine Reiserücktrittsversicherung hätte auch ggfls. nur vor Nichtantritt der Reise gemäss ihren AGB gegriffen.

    Hier aber "...Meine Freundin hat eine Reise über FTI nach Kuba gebucht die hätte sie vor ca. zwei Wochen antretten müssen..."

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 01.03.2008
    Beiträge: 829
    geschrieben am 19.06.2010 um 16:53

    Autsch! Selbst nur 25% von der günstigsten FTI-Sommer-Kubareise täten mir schon weh. Oder gar 55%! Mit einer rechtzeitigen Stornierung oder ggf. Umbuchung wäre man also wesentlich besser beraten gewesen. Ich wundere mich schon sehr, dass kein Ansprechpartner zu "greifen" war, im Idealfall das Reisebüro. Im Nachhinein ist natürlich nichts mehr möglich - eine verzehrte Speise lässt sich auch nicht rückgeben, eine abgebranntes Haus nicht versichern, ein Pullover nach der Umtauschfrist abgeben, ...

  • miamimuffin
    Dabei seit: 30.01.2007
    Beiträge: 2
    geschrieben am 07.07.2010 um 12:13

    Reise für 2 Personen gebucht, aber nur eine Person verreist.

    Hallo, ich habe ein Problem. Ich und meine Freundin haben eine gemeinsame Reise gebucht. Die komplette Reise wurde über mich abgewickelt (Buchung, Bestätigung usw.) Nun fliegt meine Freundin nicht mit, RRV nicht abgeschlossen, zum stornieren nur noch 2 Wochen geblieben.

    Frage: muss ich überhaupt die Reise teilstornieren oder kann ich alleine fliegen ohne den Reiseveranstalter darüber informiert zu haben? Entstehen mir dadurch evtl. Mehrkosten?

    Denn ich habe Vermutung, wenn ich jetzt auch Teilstorno mache, werden die Kosten für die Stornierung höher sein als evtl. mögliche Rückerstattung.

     

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 10.05.2007
    Beiträge: 1.935
    geschrieben am 07.07.2010 um 12:20

    Was´n für ´ne Rückerstattung?

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • AntoniaW
    Dabei seit: 01.03.2008
    Beiträge: 829
    geschrieben am 07.07.2010 um 21:52

    @miamimuffin

    Es kann schon sein, dass die Stornierung der Mitreisenden und die parallele Umbuchung auf ein Einzelzimmer teurer wird, als die Reise wie gebucht anzutreten und auf das Ausbleiben einer Nachforderung vor Ort zu hoffen. Es ist jedoch ebenso gut möglich, dass es auch eine anteilige Rückerstattung des (so nehme ich mal an bereits vollgezahlten) Reisepreises geben könnte.

     

    Diese Frage kann nur noch einem fachkundigen Blick auf Deine Buchung geklärt werden. Wenn Du also den Veranstalter nicht fragen magst, dann bitte zumindest Dein Reisebüro.

  • mkfpa
    Dabei seit: 01.12.2008
    Beiträge: 5.690
    geschrieben am 07.07.2010 um 23:54

    ....und zwar pronto ;)

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