Hatte wegen der Stornierung i.V. mit verbindlichen Gutschein (Dunirell) Kontakt mit der Europ. Verbraucherzentrale aufgenommen. Die bestätigen, dass wir keinen Gutschein nehmen müssen. Allerdings wird die Vorgehensweise der Gutscheinverteilung in den NL wohl derzeit geduldet. Insolvenzfest ist ein Gutschein aber nur, wenn der Park eine entsprechende Versicherung hat (da ja keine Pauschalreise).
Die Gutscheinlösung sieht die EVZ als neue Vertragsverhandlung.
In meinem Fall hat Dunirell die Reise wegen der verlängerten Reisewarnung der (deutschen) Bundesregierung einseitig beendet, so dass aus meiner Sicht auch hier erst Recht eine Reisepreiserstattung angemessen ist. Ich habe Dunirell daher gestern letztmalig aufgefordert den Betrag zu erstatten.
Heute habe ich dann eine neue Mail von denen bekommen (keine Antwort auf meine Mail). Da die jetzt wieder geöffnet haben, können wir planmäßig -wenn auch mit Einschränkungen, kommen (wenn wir nach der Absage durch Dunirell unsere Urlaubstage nicht gecancelt hätten).
Soll das mal einer verstehen: Erst den Vertrag kündigen, dann feststellen, dass der Urlaub doch klappt.
Werde die Sache daher an einen Anwalt abgeben.