• Ickbinsdoch
    Dabei seit: 28.08.2012
    Beiträge: 10
    geschrieben am 09.07.2020 um 05:42

    Guten Morgen.

    Vielen Dank für die nette Begrüßung.

    Mein Anliegen beruht auf meinem persönlichen Fall.

    Meine Frau und ich haben im November 2019 eine Pauschalreise in die Türkei bei einem örtliche Reisebüro gebucht. RV ist vtours. Die Reise ist vom 13. bis 27.September gebucht. Meine Frau gehört zu insgesamt 3 der von Dir aufgezählten Risikogruppen. Bei mir ist es nur das Alter. :sunglasses:

    Wir haben uns mit Fortschreiten der Pandemie relativ früh entschlossen, unter diesen Umständen keinesfalls Urlaub im Ausland zu machen. Das Risiko, mit den bestehenden Vorerkrankungen plötzlich irgendwo weit weg von zu Hause in Quarantäne zu landen, ist uns einfach zu groß. Die einzig akzeptable Lösung für uns ist : Einerseits Urlaub zum genannten Zeitpunkt nur in Deutschland, andererseits Urlaub in der Türkei (im Ausland überhaupt) erst nach Ende der Pandemie. Leider mussten wir dann feststellen, dass bei vtours eine Umbuchung von Reiseziel oder Reisetermin generell ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ich stornieren muss. Mein Frage ist also, ob die Zugehörigkeit zur Risikogruppe dazu führt, dass der RV (unabhängig vom Bestehen einer Reisewarnung) auf die Stornogebühr (bei vtours mindestens 30% des Reisepreises) verzichten muss.

    Gruß aus Berlin

  • altlöwin63
    Dabei seit: 20.11.2008
    Beiträge: 2.018
    geschrieben am 09.07.2020 um 08:47

    Kurze Antwort: Eine Zugehörigkeit zur sogenannte "Risikogruppe" berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung.

    Wenn deine Reise ohne Reisewarnung möglich ist wird der RV auch nicht von sich aus stornieren.

    Zwei Möglichkeiten: Jetzt selbst stornieren um die Kosten noch niedrig zu halten - oder abwarten bis Sept. ob die Reise durchgeführt wird vom RV. Schwierige Sache für Dich.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • Ickbinsdoch
    Dabei seit: 28.08.2012
    Beiträge: 10
    geschrieben am 09.07.2020 um 12:25

    @altlöwin63

    Darf ich fragen, woher Du dies so sicher weißt? Gibt es da eine Quelle?

    Ich hatte ja in meinem ersten Beitrag die genau gegenteilige Meinung des Users vonschmeling zitiert.

    Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen auch andere Personen. Hier zum Beispiel:

    Der Reiserechtler Erich Führer

    Mit dem letzten Satz hast Du allerdings völlig recht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.188
    geschrieben am 09.07.2020 um 12:54 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Ickbinsdoch

    Wie gesagt - mangels Spruchpraxis kann es nur Einschätzungen geben.

    Ich teile die Ansicht von Herrn Prof. Ernst (:wink:) Führich, mit der entsprechenden Aussage des behandelnden Arztes ist eine Kündigung mit Berufung auf die außergewöhnlichen Umstände durchaus denkbar.

    An deiner Stelle würde ich im Reisebüro vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Du musst allerdings klarstellen, dass es sich um den Wunsch eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag handelt. Ansonsten sind die Parteien ganz schnell mal dabei und stornieren kostenpflichtig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Ickbinsdoch
    Dabei seit: 28.08.2012
    Beiträge: 10
    geschrieben am 09.07.2020 um 13:08 , zuletzt editiert von Ickbinsdoch

    Warum ich bei Führer auf Erich kam... Vielleicht meine Herkunft?! :joy:

    @vonschmeling Vielen Dank für die Einschätzung und den Tip. Zur Frage des Gesprächspartners: Kann mir denn das Reisebüro weiterhelfen? Die sind ziemlich sicher auf meiner Seite. Aber trifft die Entscheidung nicht der Veranstalter, also vtours?

    Tante Edit sagt : Sehe jetzt erst, dass ich mich bei Vor- und Nachnamen vertan habe. Mea Culpa. Vonschmeling hat es ja richtig gestellt. Sorry Herr Professor. :sunglasses:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.188
    geschrieben am 09.07.2020 um 15:53 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das Reisebüro ist dein Ansprechpartner und muss deinen Sachverhalt bei Veranstalter vortragen.

    Die Entscheidung trifft dann letzterer.

    Den Namen Ernst Führich solltest du dir korrekt einprägen, kann zuweilen sehr hilfreich sein ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Ickbinsdoch
    Dabei seit: 28.08.2012
    Beiträge: 10
    geschrieben am 09.07.2020 um 18:34

    Vielen Dank. Bin auf die Antwort gespannt.

  • hokahe0
    Dabei seit: 10.10.2007
    Beiträge: 394
    geschrieben am 11.07.2020 um 07:20

    Außergewöhnliche Umstände,

    ich frage mich ob die Rechtsprechung die zur Zeit geltenden verschärften Maßnahmen auf den Balearen nicht als Stornierungsgrund ansehen würden ?

    Maskenpflicht- keine Liegen +Schirme am Strand-Discos geschlossen-etc. Viele hätten sicherlich unter diesen Umständen im vorigen Jahr nicht gebucht. Was meinen die erfahrenen User die sich etwas mit dem Reiserecht auskennen hier im Forum zu meiner Frage?

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • Kourion
    Dabei seit: 22.07.2008
    Beiträge: 29.899
    geschrieben am 11.07.2020 um 07:56 , zuletzt editiert von Kourion

    @hokahe0

    Mit den Liegen und Schirmen geht's langsam vorwärts und z. B. an der Playa bleibt bisher wohl nur der Mega Park geschlossen (hab ich im Rauf-auf-Thread alles verlinkt). Und in Magaluf auch eine große Disco o. ä. Bleiben die Masken...

    OT dazu: Es wurde neulich im TV gezeigt, dass in einer Feierlocation (nicht an der Playa) alle Vorgaben von den Gästen missachtet wurden und dass noch nicht sicher ist, ob der Laden weiter geöffnet bleibt. Das ist die andere Seite der Medaille.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 19.11.2009
    Beiträge: 4.047
    geschrieben am 11.07.2020 um 08:55 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @hokahe0 sagte:

    Maskenpflicht- keine Liegen +Schirme am Strand-Discos geschlossen-etc.

    M.E. hat dies alles nichts mit den gebuchten Leistungen zu tun, und auf diese hat der Reisende Anspruch. Schließlich hat der Urlauber in „normalen“ Zeiten keinerlei Ansprüche wenn außerhalb der Hotelanlage Restaurants schließen, Fahrpläne des ÖPNV geändert werden oder eben Discos oder Liegenverleiher die Saison auf Grund ungünstigen Witterungsverlaufs früher beenden.

    “Umstände“ erkennt man erst wenn sie Realität sind.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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