...soweit ich es verstanden habe, wurde der Gepäckschaden am Flughafen angezeigt, allerdings müssen die daraus resultierenden Forderungen gegenüber Condor innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Denn:
@Condor sagte:
Gepäckbeschädigung / Inhaltsverlust
Mit Hilfe Ihrer Angaben wurde eine Schadensanzeige erstellt.
Bitte prüfen Sie auf Ihrer Kopie, ob die Angaben vollständig und korrekt sind. Ihre Forderung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 7 Tagen schriftlich bei der Kundenbetreuung geltend gemacht werden.
Somit wurde zwar die Beschädigung des Gepäcks unverzüglich und korrekt angezeigt, allerdings aufgrund der geschilderten Umstände eben erst verspätet bei Condor eingereicht und somit geltend gemacht.
Folglich kann Condor die Regulierung ablehnen, allerdings ebenso auf Kulanzbasis sich mit Doc_Schnaggls einigen bzw. ihm entgegen kommen...