• mavonalain1957
    Dabei seit: 19.07.2013
    Beiträge: 52
    geschrieben am 28.10.2013 um 16:46

    Guten Tag!

    Ich habe eine Pauschalreise für 2014 bebucht.Vergangene Woche erhielt ich die Buchungsbestätigung,leider ohne für den Reisezeitraum gültigen Sicherungsschein.

    Ich habe per Mail reklamiert und um Korrektur gebeten.Es kam nur die kurze Antwort,dass die Sicherungsscheine noch nicht aktualisiert seien.Sowie die aktualisierten Scheine vorlägen,würde man mir einen aktuellen für 2014 schicken.

    Auf eine weitere Mail mit der Anfrage meinerseits,wann ich mit dem aktuellen Schein rechnen darf,erhielt ich keine Antwort.

    Meine Frage:Ist die Buchung nun überhaupt gültig?Ich werde nun natürlich erstmal abwarten,aber wie lange muss ich warten.Und kann ich kostenfrei storniern,wenn keine Reaktion mehr kommt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.217
    geschrieben am 28.10.2013 um 18:57

    Nein, es ist kein wirksamer Reisevertrag zustandegekommen, solange dessen von Gesetzgeber vorgesehene Bestandteile (noch?) nicht vollständig sind.

    Daher brauchst du auch nicht zu stornieren, schon gar nicht gebührenpflichtig! ;)

    Möglicher Hintergrund:

    Der Veranstalter hat den Versicherer gewechselt oder die Bedingungen beim bestehenden verändert.

    Spielt aber keine Rolle für deine Position - die da ist: Kein Sicherungsschein, kein gültiger Reisevertrag.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 19.07.2013
    Beiträge: 52
    geschrieben am 28.10.2013 um 20:04

    @Schmeling

    Vielen Dank für die Antwort!! Ich möchte nämlich lieber bei einem seriöseren,wenn auch teureren Anbieter buchen.

    Ich habe eben noch hier im Forum einen Link gefunden--REISEVERANSTALTERREGISTER--;demnach ist die Firma nicht gegen Insolvenz versichert zur Zeit.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.217
    geschrieben am 28.10.2013 um 20:31

    ... und somit nicht in der Lage, wirksam Reiseverträge in D abzuschließen - was ihr Angebot ein bisschen merkwürdig erscheinen lässt ...

    :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 19.07.2013
    Beiträge: 52
    geschrieben am 28.10.2013 um 21:32

    Hallo nochmal!

    Die sind nur bis Ende 2013 versichert.Ich habe mit der Versicherung telefoniert,da war auch nichts bekannt,die fanden das ungewöhnlich.

    Danach habe ich noch mit dem Buchungsportal gesprochen.Die hatten das so auch noch nicht.Es ist wirklich merkwürdig.

    Es wäre halt blöd,wenn ich da jetzt noch dran gebunden wäre..

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.217
    geschrieben am 29.10.2013 um 10:45

    BGB §651k

    Sicherungsschein ist obligatorisch für den wirksamen Abschluss eines Reisevertrages.

    Ohne dessen Aushändigung in gültiger Form bist du also nicht an die bisherige Vereinbarung gebunden und darf auch keine Bezahlung verlangt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 19.07.2013
    Beiträge: 52
    geschrieben am 29.10.2013 um 11:54

    Da stellt sich für mich nur noch die eine Frage--Wenn der Anbieter nun nächste Woche,nächsten Monat,in zwei Monaten den Sicherungsschein nachreicht?Und ich in der Zwischenzeit schon bei einem anderen Anbieter gebucht habe?

  • Holginho
    Dabei seit: 08.06.2004
    Beiträge: 16.169
    geschrieben am 29.10.2013 um 12:21

    Diese andere Buchung solltest Du Dir "sehr genau überlegen". Der RV kann m.W. kein Geld von Dir verlangen, bevor er Dir nicht einen gültigen(!) Sicherungsschein hat zukommen lassen - es gibt allerdings keine wirkliche Vorschrift/gesetzliche Regelung wann(!) er Dir diesen übergibt und insofern hilft Dir ein grundsätzlich vorhandenes außerordentliches Rücktrittsrecht aktuell nur in der Theorie weiter.

    Ich würde schnellstmöglich auf einem später nachvollziehbaren Wege Kontakt mit dem RV aufnehmen und freundlich aber bestimmt auf vorab genannte rechtlichen Aspekte aufmerksam machen. Dein RV will Geld von Dir, also wird er (vermutlich!) den richtigen Sicherungsschein recht kurzfristig beisteuern.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 19.07.2013
    Beiträge: 52
    geschrieben am 29.10.2013 um 12:35

    Vielen Dank nochmal für die Antworten!

    Ich habe den Schein in zwei Mails angemahnt mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen.

    Im Hinblick auf Neubuchung bin ich allerdings vorsichtig..Da muss ich wohl abwarten.Man kann ja heutzutage vieles googeln,aber im Hinblick auf Fristen im Bezug auf mein Problem habe ich tatsächlich nichts gefunden.

  • Holginho
    Dabei seit: 08.06.2004
    Beiträge: 16.169
    geschrieben am 29.10.2013 um 12:38

    M.W. gibt es auch keine exakt geregelten Fristen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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