• Adriana
    Dabei seit: 21.02.2005
    Beiträge: 279
    geschrieben am 09.02.2007 um 08:59

    Bitte ich haben letze jahr urlaub gebucht .Und jetzt haben eine neue arbeit bis zum urlaub sind 12 woche.Soll ich neue arbeitsbgeber sagen das ich urlaub habe?Frage haben nach 12 woche recht auf 10 tagige urlaub?Oder muss ich stornieren?Danke für antwort.

  • holzwurm
    Dabei seit: 13.06.2004
    Beiträge: 3.505
    geschrieben am 09.02.2007 um 09:09

    Ehrlich gesagt, hätte man den Arbeitgeber bei der Einstellung/Vorstellungsgespräch auf den gebuchten Urlaub hinweisen sollen, um zu klären welche Möglichkeiten bestehen den Urlaub trotzdem zu machen.

    In der Regel hat man erst nach der Probezeit (Dauer üblicherweise 6 Monate) Anspruch auf seinen Urlaub.

    Ich gehe jetzt mal von 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr aus. Dann hast Du pro Monat auf 2,5 Tage Anspruch, das wäre in Deinem Fall nach 12 Wochen 9 Tage.

    Da Du sehr wahrscheinlich bei der Einstellung nix gesagt hat, bist Du auf den guten Willen Deines Chefs angewiesen. Er kann Dir den Urlaub gewähren, aber er muß es nicht da Du in der Probezeit bist.

    Daher ist immer ratsam solche Dinge im Vorstellungsgespräch zu klären, dann wissen beide Seiten Bescheid.

    Gruß

    holzwurm

  • rosi0808
    Dabei seit: 07.03.2006
    Beiträge: 225
    geschrieben am 09.02.2007 um 12:30

    Sprich so schnell wie möglich mit Deinem neuen Chef. In vielen,vor alle grösseren Firmen ist das kein Problem. Aber das sollte man eigentlich schon beim Einstellungsgespräch klären.

    Gruss

    Rosi

    Die Menschen sind so. Andere gibt es nicht
  • juanito
    Dabei seit: 09.05.2005
    Beiträge: 13.223
    geschrieben am 09.02.2007 um 12:35

    Was ist dir lieber?

    Eine neue gute Arbeitsstelle oder Urlaub??

    Wir haben mind. 8 mios Arbeitslose :(

    (mich würde garkeiner erst einstellen :disappointed: )

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Metrostar
    Dabei seit: 14.06.2004
    Beiträge: 5.623
    geschrieben am 09.02.2007 um 12:55

    Ich kann Holzwurm und Rosi nur zustimmen, schnellstmöglich mit dem Chef zu sprechen, und ihm beichten, daß du Urlaub gebucht hast.

  • curiosus
    Dabei seit: 31.07.2016
    Beiträge: 53.003
    gesperrt
    geschrieben am 09.02.2007 um 13:03

    ...ich würde nicht zum Chef gehen um zu "beichten". Urlaub stornieren und fertig.

    Überlege mal, welchen Eindruck Du hinterläßt. Du hast während der Einstellungsverhandlungen nichts von Deinem bereits gebuchten Urlaub erwähnt, oder? Also hast Du nicht mit offenen Karten gespielt. So würde ich keine neue Stelle antreten wollen bzw. keinen gerne als Angestellten sehen...

  • chepri
    Dabei seit: 23.05.2006
    Beiträge: 3.475
    gesperrt
    geschrieben am 09.02.2007 um 13:45

    Hi,

    ich bin auch der Meinung wie sie Juanito und curiosus vertreten. Und wenn´s eine RRV gibt, müßte die doch auch für die Stornokosten einspringen.

    gruss chepri

  • Erika1
    Dabei seit: 05.07.2004
    Beiträge: 9.488
    geschrieben am 09.02.2007 um 14:10

    Die RRV zahlt nicht bei Arbeitsplatzwechsel, sie zahlt bei Aufnahme einer Arbeit nach Arbeitslosigkeit. Jedoch hat nicht jeder Versicherer diese Klausel eingeschlossen.

  • Petrajetset1
    Dabei seit: 09.07.2004
    Beiträge: 953
    geschrieben am 09.02.2007 um 15:16

    Hallo Adriana,

    buch doch einfach auf einen späteren Zeitpunkt um. Viele Veranstalter machen das für wenig Geld oder gar kostenlos.

    Petra

  • Adriana
    Dabei seit: 21.02.2005
    Beiträge: 279
    geschrieben am 10.02.2007 um 16:23

    Ich werden erste montag meine erste arbeitstag haben und ich haben noch nicht arbeitsvetrag unterschreiben.Dann wie ich sehen besser gleich erste tag das sagen oder?Adriana

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