• Kiara84
    Dabei seit: 17.04.2018
    Beiträge: 24
    geschrieben am 14.03.2020 um 16:42 , zuletzt editiert von Kiara84

    Hallo Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen, dass vielleicht ein wenig schwierig ist.

    Ich ich habe schon eine längere Zeit einen jahresreiseschutz. Der meine Urlaube absichert. Reiserücktritt, Reiseabbruch und so weiter.

    Jetzt jetzt hatte ich mit meinem Freund einen Urlaub nach Thailand geplant. Kosten pro Person ca 2200 €. Wir haben natürlich zusammen gebucht. Da ich bereits meine Reiseversicherung hatte, hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht.

    Nun ist das passiert was wir nicht gehofft haben. Ich bin krank geworden und konnte nicht fliegen. Er ist nun natürlich auch zuhause geblieben. Kostet 3800€. Da ich beim Arzt war, mit Krankmeldung, Antibiotika und so weiter habe ich natürlich alles abgesichert. Der Arzt wird mir auch das Formular ausfüllen. Nun wie sieht es jetzt bei meinem Freund aus? Aufgrund der aktuellen Lage sind die Versicherungen leider total überlastet. Sprich eine Nachfrage war nicht möglich. Da ich seit Tagen niemanden erreichen kann. Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen? Kann er sein Geld aufgrund meiner Krankheit zurück fordern?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.189
    geschrieben am 14.03.2020 um 18:48

    Das ist an sich kein reiserechtlicher sondern ein versicherungsrechtlicher Sachverhalt.

    Vielleicht werden "unsere Versicherungskompetenzen" unter den Foris noch aufmerksam auf deine Frage - ansonsten würde ich sagen Versuch macht klug! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 23.11.2014
    Beiträge: 1.001
    gesperrt
    geschrieben am 14.03.2020 um 18:56

    dein arzt hat dich hoffentlich auch "reiseuntauglich" krank geschrieben und du bist nach den agb erkrankt, die in der regel besagen

    unerwartet auftretende schwere erkrankung

    schau doch einfach mal in die agb deiner versicherung ins kleingedruckte, denn dort steht alles ausfuehrlich ueber die stornobedingungen drin

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.189
    geschrieben am 14.03.2020 um 19:05

    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • rishou
    Dabei seit: 24.03.2019
    Beiträge: 202
    geschrieben am 14.03.2020 um 23:16

    Also in meiner steht: Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer unerwarteten Erkrankung des Versicherten.

    Da würde ich jetzt verstehen,da jeder seine eigene Versicherung hat und nur der eine erkrankt ist,das auch nur diese Person die kosten zurück erhält,ausser in den vorhandenen Vertrag steht natürlich was anders.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.189
    geschrieben am 14.03.2020 um 23:21

    Sehr wahrscheinlich wird das auch im gegenständlichen Sachverhalt genau so sein ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
    Beiträge: 10.213
    geschrieben am 14.03.2020 um 23:54 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wenn es eine Buchungsnummer ist, dann ist auch nur die Versicherung des Reiseanmelder in Anspruch zu nehmen. Das heißt das @Kiara84 und jetzt kommt der springende Punk was nicht klar ist.

    „hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht“

    Ja was jetzt, hast du die Reise für euch beide gebucht, dann gilt mein erster Satz, wenn er die Reise extra auf seinen Namen gebucht hat, habt ihr schlechte Karten und die Versicherung zahlt nur für deine Reise.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.189
    geschrieben am 15.03.2020 um 01:54 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine entsprechende Versicherung kann man natürlich für alle Reisenden auch unter einer Buchungsnummer abschließen, so ist z.B. bei der Allianz ein Lebensabschnittspartner (m/w/d) bei den Ausfallkosten berücksichtigt.

    Ich schlage vor soweit mal auf Kiara84´s Rückmeldung zu warten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 23.11.2014
    Beiträge: 1.001
    gesperrt
    geschrieben am 15.03.2020 um 02:12

    @vonschmeling sagte:

    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

    ach was, ich habe das schon richtig gelesen

    es geht vor allem darum, das die te ihren "schaden" reguliert bekommt, egal von welchem vertrag der beiden

    und dazu muß eine erkrankung im sinne der agb vorliegen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 59.189
    geschrieben am 15.03.2020 um 02:18 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ach was , du hast "richtig gelesen"?

    Dann hätte dir auffallen können, dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht - und demnach hier nicht Thema ist bzw. je war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!