• curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1382082260000

    ...ja, kannst Du.

    Die AGB von SLR sind dahingehend zudem auch eindeutig:

    @SLR-Pauschalreise sagte:

    Bei einer SLR-Pauschalreise sind Hotel, Flug, die Betreuung durch die örtliche Reiseleitung sowie der Transfer ab/bis Flughafen zu Ihrem gebuchten Hotel im Reisepreis enthalten. Sämtliche Reiseleistungen sind in diesem Fall ausschließlich über Schauinsland-Reisen gebucht.

  • matz2121
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    geschrieben 1382095910000

    Vielen Dank für die Info.

  • Gini2000
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    geschrieben 1382563426000

    Wir haben zum ersten mal mit Schauinsland Reisen gebucht und waren überaus zufrieden. Als erfahrene Urlauber waren wir etwas skeptisch, da wir ansonsten meist individuell oder mit den Branchenführern (Tui usw.) verreisen.

    Deshalb hier ein positives Feedback für unsere Pauschalreise nach Gran Canaria (Hotel Ifa Dunamar Annex mit Flügen Tuifly und Transfers sowie Zug zum Flug). Alles ist perfekt gelaufen: keine langen Wartezeiten auf die Transferbusse, sehr netter Empfang am Flughafen und besonders hervorzuheben die Reiseleiter am Urlaubsort Playa del Ingles(Danke an Herrn Kleinschmidt bei einem speziellen Problem, das nicht in sein Resort gefallen wäre). Reiseleiter sind Deutsche und waren fast täglich im Hotel zur Sprechstunde. Sie haben sich sehr um die Urlauber gekümmert - das haben wir schon anders erlebt.

    Fazit: Mit Schauinsland Reisen werden wir gerne wieder verreisen!

  • Mirko76
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    geschrieben 1384448782000

    Hallo zusammen,

     

    wir werden nie wieder eine Reise über Schauinsland buchen. Es wird einiges versprochen, was dann doch nicht so ist (weder mündlich, schriftlich noch das was im Katalog steht).

    Waren im Sommer in der Türkei zum insgesamt 13-mal!! Und das in einem neuen Hotel dem Defne Defnem. Nach all den Schwierigkeiten Eröffnung und nicht Eröffnung und nach 2 bis 3 Faxen von Schauinsland an unser Reisebüro mit der Aussage das alles fertig ist im Hotel, dachten wir ok das hört sich gut an wir brauchen nicht Umzubuchen. Zu der Umbuchung, es wäre bei anderen Veranstaltern zu dieser Zeit kostenlos gewesen da sie die Probleme der Reisenden und den Bewertung hier bei Holiday Check geglaubt haben. Leider nicht Schauinsland. Die verlassen sich lieber auf die Aussagen der Argentur vor Ort in der Türkei!!! Naja was werden die auch anderes sagen.

     

    Im Hotel dann angekommen naja Hurra 80 % waren fertig. ICH HABS JA GEWUSST Familienzimmer Baustelle Türen fehlten, Spiegel wurden nach einer Woche angebracht usw. Der Rest der Missstände steht ja in den Bewertungen (58% und 4,6 von 6) sprechen eine deutliche Sprache. Nach mehrmaligen Beschwerden bei der Reiseleitung und dem Hotelmanager wurde nur gesagt machen sie das mit Schauinsland na danke auch. Ende vom Lied keine Entschuldigung keine Erstattung nichts.

    Im Großen und Ganzen: NIE WIEDER!

     

    MfG

  • Holginho
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    geschrieben 1384450217000

    Deine "Nie wieder"-Meinung/-Aussage sei Dir natürlich unbenommen, es sollte aber erlaubt sein darauf hinzuweisen, daß Infos der Agentur vor Ort und/oder dem entsprechenden Hotel selbst für einen RV durchaus reiserechtlich relevante Aussagen und Fakten darstellen und sich ein RV somit in diesem Bereich immer auf der "sicheren Seite" befindet.

    Interessant wäre es in diesem Zusammenhang zu erfahren, in welchem Abstand Du vor der Reise hast nachfragen lassen. Hast Du den RV darüber hinaus mit den anderslautenden Aussagen konfrontiert?

    Hast Du die Mängel vor Ort beim Hotel und der RL reklamiert, (soweit möglich) sofortige Abhilfe gefordert und die Mängel dokumentiert und vom RL bestätigen lassen ... und anschließend fristgerecht und sachlich beim RV vorgetragen und reklamiert?

    Und, welche Versprechen wurden "mündlich, schriftlich und im Katalog" gemacht, aber nicht gehalten?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mirko76
    Dabei seit: 1331856000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1384505038000

    Holginho:

    Deine "Nie wieder"-Meinung/-Aussage sei Dir natürlich unbenommen, es sollte aber erlaubt sein darauf hinzuweisen, daß Infos der Agentur vor Ort und/oder dem entsprechenden Hotel selbst für einen RV durchaus reiserechtlich relevante Aussagen und Fakten darstellen und sich ein RV somit in diesem Bereich immer auf der "sicheren Seite" befindet.

    Interessant wäre es in diesem Zusammenhang zu erfahren, in welchem Abstand Du vor der Reise hast nachfragen lassen. Hast Du den RV darüber hinaus mit den anderslautenden Aussagen konfrontiert?

    Hast Du die Mängel vor Ort beim Hotel und der RL reklamiert, (soweit möglich) sofortige Abhilfe gefordert und die Mängel dokumentiert und vom RL bestätigen lassen ... und anschließend fristgerecht und sachlich beim RV vorgetragen und reklamiert?

    Und, welche Versprechen wurden "mündlich, schriftlich und im Katalog" gemacht, aber nicht gehalten?

    Guten Morgen und danke für die Antwort.

    Wir hatten das Hotel im Januar gebucht im März brannte es dann im Hotel dort war die erste Kontaktaufnahme (mündlich) mit der Frage um Fertigstellung und pünktlicher Eröffnung. Als dann im Mai/ Juni die ersten vernichtenden Bewertungen hier geschrieben worden sind bat ich Schauinsland erneut um eine Stellungnahme. Hier wurde dann schriftlich ein Fax ans Reisebüro geschrieben das wenn wir im August eintreffen werden alles fertig sei.

    Im Hotel habe ich mehrfach der Rezeption, Hotelmanager und der Reiseleitung die Zustände gemeldet. Hierbei wie auch bei anderen Urlaubern nur Achselzucken (Und dumme Sprüche). Nach der Rückkehr habe ich dann ein Brief (nach einer Woche) an Schauinsland gesendet. Hierbei habe ich die Mängel mit Bildern dokumentiert, Sachverhalte noch mal geschildert und auf anderer Urlauber die ähnliche Probleme hatten und Bewertungen hier bei Holiday Check geschrieben haben hingewiesen. So ich hoffe dass wir die Punkte mündlich und auch schriftlich damit Abgearbeitet haben. Zum Punkt Katalog dort Stand drin folgende Bars gibt es wobei hier noch nicht alle offen waren (sich im Bau befanden), die Zimmer Beschreibung (Mobiliar) deckte sich nicht mit dem was wir vorgefunden haben. Ich hoffe es bringt ein bisschen Licht in den Tunnel. Leider war es so viel das kann man nicht alles wiedergeben.

    MFG

     

     

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1384508021000

    Hallo Mirko76,

    dank Dir für die Antwort inkl. der ergänzenden Angaben. Ja, sie bringen ein bisschen Licht in den Tunnel ... aber eben leider auch nur ein bisschen.

    Zu einer wirklichen gehaltvollen Diskussion wären noch deutlich mehr Angaben notwendig, aber das wäre dann auch eine Sache für's Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Kurz zu dem, was hier vorliegt:

    Man muß deutlich unterscheiden zwischen "empfundenem Reisemangel" und "tatsächlicher Unannehmlichkeit" und "tatsächlichem Reisemangel".

    So hängt es z.B. von Details ab, ob eine fehlende Tür einen Reisemangel darstellt oder ob "Mobiliar" gleiches ergibt. Optisches Mißfallen von Mobiliar ist z.B. ganz sicher kein Reisemangel.

    In der Reisemangelanzeige selbst sind Hinweise auf Foren, Bewertungen und "andere Urlauber" (es sei denn, letztere werden namentlich als Zeugen benannt und ihre Aussagen beigelegt) reiserechtlich völlig irrelevant.

    Auf das Thema "fehlende Bars" würde weitere, detailliertere Angaben benötigen.

    Bsp.:

    Eine fehlende Bar ist ziemlich sicher nur eine (zu akzeptierende) Unannehmlichkeit, andererseits wären aber "3 fehlende von 4 zugesagten" Bars durchaus ein Reisemangel - vor allem dann, wenn dann dadurch zugesagte Leistungen (z.B. im Rahmen eines AI-Konzepts) nicht erfüllt (oder eingeschränkt) werden.

    Auch ist es von grundlegender Bedeutung wie die Reisemängel vorgetragen werden beim RV und mit welcher Aufrechnung ... ein immer wieder hilfreiches Instrument ist hierbei die Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle. Utopisch davon abweichende Forderungen werden gerne "belächelt" und berauben sich selbst jedweder ernsthafter Aufnahme beim RV.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1384515122000

    @Mirko76

    Was ich aus deinen Beiträgen nicht erlesen kann:

    Wie genau hat Schauinsland denn die Ablehnung einer Reisepreisminderung begründet?

    Sofern das Hotel - und offenbar ja sogar das Zimmer - noch zu sagen wir 20% Baustelle war, ist ein Anspruch auf Reisepreisminderung von etwa 15-20% durchaus angemessen.

    Ein Vorsprechen beim Hotel (Front Desk) wird nicht als Reklamation gewertet, man muss sich schon an den Reiseleiter wenden und um Abhilfe bitten. Wenn diese nicht in einer angemessenen Frist geleistet werden kann, sollte man die Beanstandungen schriftlich festhalten und sich die Kenntnisnahme bestätigen lassen. Hilfreich sind auch Fotos, die du ja wohl angefertigt hast. Mit diesen Unterlagen sollte es an sich kein Problem darstellen, eine Erstattung zu erwirken - Schauinsland ist ja nicht gerade ein Branchenzwerg und recht gut beleumundet.

    Daher wundert mich die abschlägige Auskunft und würde die Begründung mich interessieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Holginho
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    geschrieben 1384517363000

    ...genau deswegen hatte ich um weitere Details gebeten.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1384526720000

    Nun - für mich wäre eben das Detail Begründung interessant.

    Aus meiner Sicht reicht "20% Baustelle" für einen Minderungsanspruch nämlich aus ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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