Na, dann willl ich mal versuchen, ein wenig Licht in das hier entstandene Durcheinander aus Halbwissen und grundfalschen Behauptungen zu bringen.
Es gibt kein Touristenvisum fuer 90 Tage. Touristenvisa berechtigen lediglich zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung fuer 60 Tage. Es gibt Touristenvisa fuer eine, fuer zei oder auch fuer drei Einreisen (1 x 60 Tage, 2 x 60 Tage, 3 x 60 Tage). Aufgrund von Touristenvisa erhaltene Aufenthaltsgenehmigungen koennen in aller Regel aber vor Ort auf 90 Tage verlaengert werden.
Eine Aufenthaltsgenehmigung fuer 90 Tage gibt es hingegen mit einem sog. "Non Immigrant Visum". Hieran sind aber bestimmte Bedingungen geknuepft (abhaengig vom Aufenthaltsgrund). Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein solches Visum in aller Regel voellig problemlos, oft wird jedoch ein Bonitaetsnachweis gefordert. Non Immigrant Visa gibt es fuer eine Einreise (1 x 90 Tage), 2 Einreisen (2 x 90 Tage) und fuer beliebig viele Einreisen innerhalb eines Jahres (jeweils 90 Tage). Die aufgrund eines Non Immigrant Visums erhaltene Aufenthaltsgenehmigung kann vor Ort auf ein ganzes Jahr und anschliessend jedes Jahr erneut um ein weiteres jahr verlaengert werden. Hierfuer sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfuellen (abhaengig vom Aufenthaltsgrund). Mit einer solchen "Jahresverlaengerung" braucht man das land dann auch nicht alle 60 oder 90 Tage kurz zu verlassen, man muss sich aber alle 90 Tage bei der fuer den jeweiligen Aufenthaltsort zustaendigen Immigration Dienststelle melden.
Bedingungen fuer eine Jahresverlaengerung auf Basis "Retired" (moeglich ab Vollendung des 50. Lebensjahres):
- Bonitaetsnachweis in Form eines Bankguthabens bei einer thailaendischen Bank in Hoehe von mindestens 800.000 Baht /gut 18.000 Euro (muss bei der ersten Antragstellung seit mindestens 2 Monaten vorhanden sein, bei Folgeantraegen mindestens 3 Monate).
oder
- Einkommensnachweis (Rentenbescheid, Steuerbescheid oder aehnliches) ueber mindestens 65.000Baht/Monat (ca. 1.500 Euro). Der Einkommensnachweis muss von der Botschaft des Heimatlandes bestaetigt werden.
oder
- eine Mischung aus Bankguthaben (thailaendische Bank) und nachgewiesenem Jahreseinkommen (insgesamt mindestens 800.000 Baht)
Bei auslaendischen Ehepaaren braucht offiziell nur einer der Ehepartner diese Nachweise zu erbringen. Hat dieser seine Jahresverlaengerung erhalten, kann der andere Ehepartner auf Basis "Dependent" ebenfalls einen Antrag auf Jahresverlaengerung stellen, fuer den offiziell kein eigener Bonitaetsnachweis mehr zu erbringen ist. In der Praxis wird ein solcher aber dennoch oft gefordert.
Am 4.12. gab es zahlreiche Aenderungen bei den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, die hier noch nicht beruecksichtigt werden konnten. Es kann also sein, dass sich auch bei den Jahresverlaengerungen auf Basis "Retired" und "Dependent" ein paar Details geaendert haben.
Es gibt - entgegen anderslautender Behauptungen - sehr wohl auch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist allerdings recht teuer (je nach Fall zwischen 100.000 und 200.000 Baht) und kann erst beantragt werden, wenn man sich mindestens 3 Jahre ununterbrochen mit "Jahresverlaengerungen" im Land aufgehalten hat (nur "Non Immigrant" fuer beliebig viele Einreisen reicht nicht!). In der Praxis hat ein entsprechender Antrag aber wohl erst nach fruehestens 5 Jahren Aussicht auf Erfolg. Entschieden wird hier grundsaetzlich auf Einzelfallbasis, ein Rechtsanspruch besteht nicht. grosser Wert wird hierbei u.a. darauf gelegt, dass der Antragsteller Gruende vorbringen kann, die dafuer sprechen, dass sein Daueraufenthalt fuer Thailand von Nutzen ist (Fuersprache durch hoehere Regierungsbeamte und/oder Moenche ist hier sehr hilfreich). weiterhin gibt es hierfuer Quotierungen.
Theoretisch ist sogar eine Einbuergerung nach Thailand moeglich (die i.d.R. zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehrt), in der Praxis sind Einbuergerungen in Thailand jedoch ausserordentlich selten.
Zum Thema Rente: Rentenempfaenger muessen sich keineswegs jaehrlich in Deutschland melden. Die deutsche Botschaft in Bangkok stellt sog. "Lebendbescheinigungen" hierfuer aus, die dann nach deutschland geschickt werden muessen.
Zum Thema Haus: Auslaender duerfen sehr wohl Haeuser kaufen, nicht aber Grundstuecke. Haeuser gelten in Thailand als "bewegliche Gueter". Auslaender duerfen auch Grundstuecke pachten, wobei Pachtvertraege bis zu 30 Jahren moeglich und auch ueblich sind. Weiterhin sind Pachtvertraege mit verlaengerungsoptionen moeglich. Man kann also als Auslaender ein Grundstueck langfristig pachten, darauf ein Haus bauen und darin wohnen.
Vor den von Webfox angesprochenen Konstrukten zur Umgehung des Grunderwerbverbots fuer Auslaender ist hingegen dringend abzuraten. Derartige Konstrukte bewegen sich grundsaetzlich auf sehr duennem rechtlichen Boden. Sie wurden in der vergangenheit zwar weitgehend toleriert, seit einiger Zeit geht man aber recht massiv dagegen vor. Finger weg von solchen Konstrukten!!!
Hier gibt es aber auch wieder 2 Ausnahmen. So gestattet das thailaendische Recht solchen Auslaendern, die mindestens 30 Millionen Baht (knapp 700.000 Euro) in Thailand investiert haben, unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von maximal 1 Rai (1.600 qm) Land zu Wohnzwecken. Entsprechende Genehmigungen werden aber - obwohl sie vom Gesetz her moeglich sind - tatsaechlich nur hoechst selten erteilt.
Weiterhin duerfen auch Firmen, an denen Auslaender beteiligt sind, Land erwerben. Das Land gehoert dann der Firma und nicht dem Auslaender (dem aber wieder ein Teil der Firma gehoert). Die Firma kann dem auslaendischen Teilhaber dieses Land auch zur Verfuefung stellen. Hierbei ist es aber wichtig, dass die Firma auch tatsaechlich existiert, aktiv ist und ihre geschaeftliche Aktivitaet mittels entsprechender Steuerzahlungen nachweist. Der Firmenanteil des Auslaenders darf nicht mehr als 49% betragen und es sind somit stets auch mehrere thailaendische Gesellschafter erforderlich. Die Mindestanzahl der thailaendischen Gesellschafter richtet sich nach der gewaehlten Gesellschaftsform.
Fazit: Gerade fuer Ruhestaendler nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist es bei entsprechender Bonitaet eigentlich recht einfach, sich dauerhaft in Thailand niederzulassen, ohne zwischendurch immer wieder mal das Land verlassen zu muessen.
Gruss
Caveman