Restaurant Favorite Bierkutsche

Mainz/Rheinland-Pfalz

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Manfred
Dezember 2013

FAVORITE So ganz nebenbei mal über'n Tisch gezogen

3,3 / 6

Holiday-Check.de Manfred, Mainz (Dez. 2013) FAVORITE: So ganz nebenbei mal über'n Tisch gezogen. “Bierkutsche“ - Weihnachtsgansessen mit 4 Personen. Beim Kellner bestellt: 1x Gans zu 65€ u. 1x dazu passender Wein („Gänswein“) zu 18€. Am nächsten Tag Rechnung genauer angesehen, festgestellt, daß statt dem bestellten „Gänswein“ zu 18€ ein Wein „Dornfelder“ zu 30€ abgerechnet war. Ich hatte also 12€ zuviel gezahlt. Mit einem Anruf beim Hotelier (= Chef) wollte ich den Rechnungsfehler aufklären. Das Telefonat sollte anders verlaufen als erwartet, denn ich wurde von besagtem Hotelier sofort laut angeschrien mit den Worten: „Sie hatten ja auch eine Literflasche und die kostet nun mal 30€.“ Als ich darauf antwortete: „Aber hören Sie doch mal, das kann doch gar nicht sein, daß in einem 4-Sterne-Hotel Literflaschen serviert werden.“, kam sofort die Reaktion des Hoteliers in Form von „Wenn Sie so weitermachen, kriegen Sie's mit meinem Rechtsanwalt zu tun“, und er legte auf. Ich konnte nicht einmal mehr nachfragen, wieso außerdem auf der Rechnung als „Bedienung“ eine Frau „namentlich“ ausgewiesen ist, wir als Gäste den ganzen Abend lang jedoch ausschließlich durch einen jungen Mann (Kellner) bedient wurden, und ob dies „steuerliche Gründe“ hätte, weil bereits im Vorjahr (2012) namentlich dieselbe Frau aufgeführt war, obwohl auch damals ein Mann (Kellner) bediente. Letztendlich kam es Monate später zur Gerichtsverhandlung, in der meine Ansprüche als „nicht ausreichend belegt“ abgewiesen wurden. Warum? - weil sich im Verlauf der juristischen Auseinandersetzung eine „kooperative Zusammenarbeit“ zwischen der zuständigen Richterin („Meenzer Mädche“) und dem „Advokaten“ des Hoteliers herauskristallisierte. Erschwerend kam hinzu, daß der Oberkellner und Abteilungsleiter (Zeuge) durch seinen Arbeitgeber (Hotelier) zur Falschaussage angestiftet wurde. FAZIT: besagte 12€ futsch, und zusätzlich mehr als 2.000€ futsch für Anwalts- und Gerichtskosten; und der falschaussagende Oberkellner ist auch „noch nicht raus aus der Nummer“. P.S.: die Bewertung zu Einrichtung, Speisen&Getränke und Lage haben keine Aussagekraft, sind nur gwählt, da es zu diesen Positionen keine Auswahlmöglichkeit, z.B. Feld mit "wird nicht bewertet" , gibt;