Gruppe beim Tanzen bei Sonnenuntergang
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Gut zu wissen

Sicher durch den Mallorca-Urlaub 2025: So entgehst Du Bußgeldern

Thomas ZwickerRedakteur und Reisejournalist

Die spanische Mittelmeerinsel Mallorca ist für einen sonnigen Strandurlaub bei Tag und rauschende Partys bei Nacht bekannt. Dabei schlagen einige UrlauberInnen leider immer mal wieder über die Stränge. Um für Einheimische wie Gäste eine angenehmere Atmosphäre zu schaffen, hat die mallorquinische Verwaltung Verhaltensregeln eingeführt und Bußgelder erhöht, damit sollen heftige Alkoholexzesse unterbunden werden. Verbunden sind die Regeln mit mehr Polizeikontrollen und empfindlichen Strafen. Damit es keine Überraschungen gibt, haben wir hier einen Überblick über die Regeln zusammengestellt.

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Auch hier gelten die neuen Regeln - der Bierkönig in Playa de Palma © hbw_images - stock.adobe.com
Der Bierkönig in Playa de Palma © stock.adobe.com - hbw_images

Playa de Palma und Magaluf

Hier wird anständig gefeiert

Playa de Palma, Magaluf und auch Palmanova zählen zu den großen Partyzentren der Insel. Vor allem junge PartytouristInnen pilgern hierher, um sich auszuleben. Leider kommt es dabei immer wieder zu Fehlverhalten, das in der Vergangenheit durch Angebote wie Flatrate-Trinken in vielen Clubs stark gefördert wurde. Deshalb gibt es nun Regeln, die das Feiern für alle angenehmer machen sollen und auch den Einheimischen zugute kommen. Diese Regeln gelten in bestimmten Zonen, in denen sich besonders viele PartygängerInnen aufhalten, etwa in Playa de Palma die Carrer Pare Bartomeu Salvà und die Carrer Miquel Pellisa, die als Bier- bzw. Schinkenstraßen bekannt sind. 

Kein Gedränge mehr vor Clubs und Bars

Die Clubs und Bars sind dazu verpflichtet, ihre Außenbereiche klar von der Straße zu trennen und für separate Ein- und Ausgänge zu sorgen. Das verhindert Gedränge und soll die Straßen etwas ruhiger halten. Zudem ist im Bereich des Ballermann jegliche Werbung für Alkohol untersagt.

Kein All-inclusive oder Flatrate-Trinken

Der Alkoholkonsum wird eingeschränkt. So dürfen Geschäfte zwischen 21.30 und 8.00 Uhr keinen Alkohol verkaufen und müssen teilweise sogar komplett in diesem Zeitraum schließen. Angebote zum Flatrate-Saufen in Clubs und Bars sind nicht mehr erlaubt. Zudem dürfen auch keine Happy Hours oder 2x1-Angebote mehr gemacht werden. All-inclusive Hotels dürfen nur drei alkoholische Getränke pro Mahlzeit anbieten. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden. Außerhalb der Mahlzeiten dürfen Hotels gar keinen Alkohol mehr servieren.

Öffentlicher Alkoholkonsum oder auffällige Trunkenheit in der Öffentlichkeit

Wegen ständiger Beschwerden hat der Gesetzgeber härtere Strafen und Verbote für das öffentliche Trinken sowie öffentliches Urinieren und ein allgemein auffälliges Verhalten, welches auf zu großen Alkoholkonsum zurückzuführen ist, beschlossen. Daher ist es verboten, Alkohol auf offener Straße und am Strand der Party-Zonen zu trinken. Solltest Du erwischt werden, droht Dir ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro. Auf Party-Booten darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt werden, die müssen jedoch eine Seemeile Abstand zu den Stränden einhalten.

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Oberkörperfreie Männer an einem Strand
Oberkörperfrei ist nur noch am Strand erlaubt © stock.adobe.com - Jürgen Fälchle

Neue Kleiderordnung & Co

Kein Sex (im Freien), keine Drogen, kein Müll

Einige der Verbote wirken eher wie Selbstverständlichkeiten. So ist der Konsum von Drogen streng untersagt. Aber auch Sex in der Öffentlichkeit – dazu zählen auch im Auto und am Hotelfenster – oder das achtlose Wegwerfen von Müll sind explizit untersagt, werden kontrolliert und mit empfindlichen Strafen belegt.

Neue Kleiderordnung

Auch was die Kleidung angeht, gibt es ein paar neue Richtlinien. So müssen Party-UrlauberInnen zumindest Oberteil und Schuhe (sowie selbstverständlich Beinbekleidung) tragen. Oberkörperfrei ist abseits des Strandes nicht mehr erlaubt und kann zu einem Bußgeld zwischen 50 und 200 Euro führen. Auch nicht-jugendfreie Kostüme sind verboten, dazu zählen etwa schlüpfrige Accessoires wie Gummipuppen oder Handtücher mit anzüglichen Abbildungen.

Nackt am Strand liegen

Auch das Baden und Sonnen im Adamskostüm ist verboten, außer an dafür eigens ausgewiesenen Strandabschnitten. Bei Missachtung wird hier eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro angesetzt.

Thomas Tipp

Wenn Du Ärger am Strand vermeiden willst, nützt außerdem zum gründlichen Waschen von Haut und Haaren lieber das Badezimmer im Hotel – die Strandduschen dürfen nur ohne Seife und Shampoo benutzt werden!

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Ein Türsteher vor einem Club
Wer sich nicht benehmen kann, muss draußen bleiben © stock.adobe.com - Chris Ryan/KOTO

Eingeschränkter Zugang zu Clubs

Eingeschränkter Zugang zu Clubs

Schon am Clubeingang wird scharf hingeschaut. Nach 24 Uhr dürfen Minderjährige nicht mehr in Bars und Diskotheken. Wer schon sichtlich betrunken ist, aggressiv auftritt oder rassistische Äußerungen macht, wird gar nicht erst reingelassen, dadurch können alle anderen entspannter feiern. Zudem sind die TürsteherInnen geschult, auf fremdenfeindliche Tattoos zu achten und mögliche Störenfriede gleich auszusortieren.

Mehr Kontrollen und höhere Bußgelder

Um die Verbote durchzusetzen, wurden die Kontrollen und das Polizeiaufgebot deutlich verschärft. Wer in einem Club negativ auffällt, bekommt ganz schnell auch in anderen Bars und Kneipen Hausverbot, da sich die BetreiberInnen untereinander informieren und mit der Polizei koordinieren. Drogenkonsum in Partylokalen (mit Ausnahme von Alkohol) ist verboten. Bei leichten Verstößen gegen die Benimmregeln werden 100 – 750 Euro, bei schweren 750 – 1.500 Euro und bei sehr schweren bis zu 3.000 Euro fällig.

Keine Sprünge vom Balkon in den Pool

Schon im vergangenen Jahr wurde das sogenannte „Balconing“ ausdrücklich untersagt. Dabei sind in den vergangenen Jahren immer wieder TouristInnen von Hotelbalkonen in Pools gesprungen und haben sich teils schwer verletzt. Auch das Klettern von Balkon zu Balkon ist verboten. Die Hotelbetreiber sind verpflichtet, Gäste bei Verstößen sofort des Hauses zu verweisen, es gelten zudem hohe Strafen.

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Hunde an einem Strand
Am Hundestrand, Mallorca © stock.adobe.com - juanjo

Regelungen für ganz Mallorca

Verbote über die Party-Hotspots hinaus

Mallorca hat viel mehr schöne Landschaften, Strände und Ortschaften als nur Partyhochburgen wie Playa de Palma und Magaluf. Es lohnt sich daher, eine Inseltour zu machen und verschiedene Ecken zu erkunden. Dabei kannst Du auch den ein oder anderen ruhigeren Ort entdecken. Aber es gibt auch ein paar Regeln, die die ganze Insel betreffen.

Einschränkungen fürs Rauchen

Das Rauchen wurde auf der ganzen Insel eingeschränkt, es darf nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen von Lokalen und Clubs geraucht werden. Außerhalb sowie auf der Straße ist es schon seit 2021 verboten, wird aber inzwischen deutlich schärfer kontrolliert. Zudem sprechen immer mehr Strände Rauchverbote aus mit der Begründung, dass zu viele Zigarettenstummel in der Vergangenheit achtlos weggeworfen wurden. Bereits an rund 30 Stränden, unter anderem in Santa Ponsa, Sant Joan und Cala Estància gilt das Rauchverbot. Teilweise wird auch das Dampfen von E-Zigaretten untersagt.

Hunde am Strand

Falls Du mit Deinem Hund unterwegs bist, musst Du aufpassen, an den meisten Stränden der Insel sind die vierbeinigen Freunde nämlich nicht erlaubt. Es gibt aber durchaus einige Gegenden, die Hunde willkommen heißen. Überall gilt jedoch, dass Du ihre Hinterlassenschaften sofort wegräumen musst, ansonsten drohen bis zu 1.500 Euro Strafe.

Wildpinkeln verboten

Du selbst solltest ebenfalls auf Deine Hinterlassenschaften achten. Auch wenn Du mal wirklich dringend musst, solltest Du nach einer öffentlichen Toilette suchen, denn Wildpinkeln ist verboten und wird mit hohen Strafen von bis zu 1.500 Euro geahndet. Diese werden noch erhöht, wenn ein Naturschutzgebiet oder ein Strand betroffen sind.

Besondere Regeln für Palma

Speziell für die Inselhauptstadt Palma gelten besondere Regeln. So ist das Schlafen in Parks und auf Bänken untersagt, in Brunnen und Teichen darf nicht gebadet werden. Musikalische Aktivitäten im Freien und die Nutzung von Lautsprechern sind weitestgehend verboten bzw. nur mit Genehmigung erlaubt. Beim Fahren eines E-Scooters achte darauf, stets Helm und Warnweste zu benutzen. (Leih-)Motorräder müssen im rechten Winkel auf der Straße parken.

Erhöhung der TouristInnensteuer

Zum 1. Januar 2025 wurde die balearische Ökosteuer pro Nacht angehoben. In der Hauptsaision (Juni–August) beträgt sie nun 6 Euro pro Person/Nacht, in der Nebensaison wird sie gesenkt und soll in den Monaten Januar und Februar ganz abgeschafft werden, um den Wintertourismus zu fördern.


Neue Abgaben für Mietwagen und KreuzfahrttouristInnen

Ab 2025 wird eine Mietwagen-Gebühr erhoben, um die Flut der Leihwagen einzudämmen. UrlauberInnen, die auf Mallorca ein Auto mieten, müssen je nach Fahrzeug und Dauer zwischen 30 und 80 Euro extra rechnen. Die Abgabe orientiert sich am Abgasausstoß des Leihautos. Auch für Reisende, die per Kreuzfahrtschiff auf Mallorca anlanden, wird eine Gebühr fällig, je nach Saison beträgt diese zwischen zwei und sechs Euro pro Kopf und Tag.

Einschränkungen auf den Straßen

In Palma wurde zum Jahresbeginn 2025 eine Umweltzone in der Innenstadt eingeführt. Konkret dürfen in den historischen Stadtkern (rund um die Avenidas-Ringstraße) nur noch Fahrzeuge mir spanischen Umweltplaketten der Kategorien Eco, Zero, B oder C einfahren, Videokameras überwachen die Zufahrten. Ausländische Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette oder ältere Autos haben dort Fahrverbot. Wer dennoch in die Altstadt hineinfährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Zudem gibt es seit längerem eine Regelung für das Cap Formentor, zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ist die Zufahrt mit dem eigenen Auto nicht gestattet. Allerdings gibt es Shuttlebusse, die z.B. ab Port de Pollença zum Aussichtspunkt fahren.

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Geschrieben von:Thomas Zwicker