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Gut zu wissen

Regelungen auf Mallorca 2025: So vermeidest Du Strafen im Urlaub

Die Partysaison 2025 steht in den Startlöchern. Mallorca ist für einen sonnigen Strandurlaub bei Tag und rauschende Partys bei Nacht bekannt. Dabei schlagen einige UrlauberInnen leider immer wieder über die Stränge. Um für Einheimische wie Gäste eine angenehmere Atmosphäre zu schaffen, hat die mallorquinische Verwaltung neue Verhaltensregeln eingeführt und Bußgelder erhöht. Damit sollen heftige Alkoholexzesse künftig unterbunden werden. Verbunden sind die Regeln mit mehr Polizeikontrollen und empfindlichen Strafen. Damit es keine Überraschungen gibt, haben wir hier einen Überblick über die neuen Regeln zusammengestellt.

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Auch hier gelten die neuen Regeln - der Bierkönig in Playa de Palma © hbw_images - stock.adobe.com
Der Bierkönig in Playa de Palma © hbw_images - stock.adobe.com

Playa de Palma und Magaluf

Hier wird anständig gefeiert

Playa de Palma und Magaluf sind die Partyzentren der Insel. Vor allem junge PartytouristInnen pilgern hierher, um sich auszuleben. Leider kommt es dabei immer wieder zu Fehlverhalten, das in der Vergangenheit durch Angebote wie Flatrate-Trinken in vielen Clubs stark gefördert wurde. Deshalb gibt es neue Regeln, die das Feiern für alle angenehmer machen sollen und auch den Einheimischen zugute kommen. Diese Regeln gelten in bestimmten Zonen der Stadt, in denen sich besonders viele Partygänger aufhalten. Dazu gehören die Carrer Pare Bartomeu Salvà und die Carrer Miquel Pellisa, die als Bier- bzw. Schinkenstraßen bekannt sind. 

Kein Gedränge mehr vor Clubs und Bars

Die Clubs und Bars sind dazu verpflichtet, ihre Außenbereiche klar von der Straße zu trennen und für separate Ein- und Ausgänge zu sorgen. Das verhindert Gedränge und soll die Straßen etwas ruhiger halten. Zudem ist im Bereich des Ballermann jegliche Werbung für Alkohol untersagt.

Kein All-inclusive oder Flatrate-Trinken

Der Alkoholkonsum wird eingeschränkt. So dürfen Geschäfte zwischen 21:30 und 8:00 Uhr keinen Alkohol verkaufen und müssen teilweise sogar komplett in diesem Zeitraum schließen. Angebote zum Flatrate-Saufen in Clubs und Bars sind nicht mehr erlaubt. Zudem dürfen auch keine Happy Hours oder 2x1-Angebote mehr gemacht werden. All-inclusive Hotels dürfen nur drei alkoholische Getränke pro Mahlzeit anbieten. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden. Außerhalb der Mahlzeiten dürfen Hotels gar keinen Alkohol mehr servieren.

Öffentlicher Alkoholkonsum oder auffällige Trunkenheit in der Öffentlichkeit

Durch ständige Beschwerden hat der Gesetzgeber härtere Strafen und Verbote für das öffentliche Trinken, sowie öffentliches Urinieren und ein allgemein auffälliges Verhalten, welches auf zu großem Alkoholkonsum zurückzuführen ist, beschlossen. Seit Mai 2024 ist es verboten Alkohol auf offener Straße und am Strand der Party-Zonen (Playa de Palma und Magaluf) zu trinken. Solltest Du erwischt werden, droht Dir ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro.

Verbote über die Party-Hotspots hinaus

Nach Ankündigung des balearischen Tourisministers sollen viele dieser Regelungen nun für die gesamte Insel gelten. Die bisherigen Zonen, in denen nur zu bestimmten Zeiten Alkohol verkauft werden durften, werdem damit ausgeweitet. Zudem gilt eine neue Benimm-Verordnung, die Fehlverhalten mit gestaffelten Bußgeldern zwischen 350 und 3.000 Euro ahndet. Besonders hohe Strafen drohen für Vandalismus, öffentliches Urinieren, Spucken und anstößiges Verhalten.

Oberkörperfrei ist nur noch am Strand erlaubt © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Oberkörperfrei ist nur noch am Strand erlaubt © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Kein Sex (im Freien), keine Drogen, kein Müll

Kein Sex (im Freien), keine Drogen, kein Müll

Einige der Verbote wirken eher wie Selbstverständlichkeiten. So ist der Konsum von Drogen streng untersagt. Aber auch Sex in der Öffentlichkeit – dazu zählen auch im Auto und am Hotelfenster – oder das achtlose Wegwerfen von Müll auf die Straße sind explizit untersagt, werden kontrolliert und mit empfindlichen Strafen belegt.

Neue Kleiderordnung

Auch was die Kleidung angeht, gibt es ein paar neue Richtlinien. So müssen Party-UrlauberInnen zumindest Oberteil und Schuhe (sowie selbstverständlich Beinbekleidung) tragen. Oberkörperfrei ist abseits des Strandes nicht mehr erlaubt und kann zu einem Bußgeld zwischen 50 und 200 Euro führen. Auch nicht-jugendfreie Kostüme sind verboten. Dazu zählen auch schlüpfrige Accessoires wie Gummipuppen oder Handtücher mit anzüglichen Abbildungen.

Nackt am Strand liegen

Auch das Baden und Sonnen im Adamskostüm ist, an nicht dafür ausgewiesene Strandabschnitten, verboten. Bei Missachtung wird hier eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro angesetzt.

Wer sich nicht benehmen kann, muss draußen bleiben © Chris Ryan/KOTO - stock.adobe.com
Wer sich nicht benehmen kann, muss draußen bleiben © Chris Ryan/KOTO - stock.adobe.com

Eingeschränkter Zugang zu Clubs

Eingeschränkter Zugang zu Clubs

Schon am Clubeingang wird schärfer hingeschaut. Nach 24 Uhr dürfen Minderjährige nicht mehr in Bars und Diskotheken. Wer schon sichtlich betrunken ist oder aggressiv auftritt, wird gar nicht erst hineingelassen. Dadurch können alle anderen entspannter feiern. Zudem sind die TürsteherInnen geschult, auf fremdenfeindliche Tattoos zu achten und mögliche Störenfriede gleich auszusortieren.

Mehr Kontrollen und höhere Bußgelder

Um die Verbote durchzusetzen, wurden die Kontrollen und das Polizeiaufgebot deutlich verschärft. Wer in einem Club negativ auffällt, bekommt ganz schnell auch in anderen Bars und Kneipen Hausverbot, da sich die BetreiberInnen untereinander informieren und mit der Polizei koordinieren. In den Zonen mit den verschärften Regeln gelten auch erhöhte Bußgelder. Bei leichten Verstößen werden 100 – 750 Euro, bei schweren 750 – 1.500 Euro und bei sehr schweren bis zu 3.000 Euro fällig. Zudem werden nun auch Saufgelage auf den Straßen genauso wie Vandalismus oder sonstiges Fehlverhalten geahndet.

Keine Sprünge vom Balkon in den Pool

Schon im vergangenen Jahr wurde das sogenannte „Balconing“ ausdrücklich untersagt. Dabei sind in den vergangenen Jahren immer wieder TouristInnen von Hotelbalkonen in Pools gesprungen und haben sich teils schwer verletzt. Wer sich nicht an das Verbot hält, wird des Hotels verwiesen und kann mit bis zu 60.000 Euro Strafe rechnen. Auch das klettern von Balkon zu Balkon wurde jetzt verboten. Die Hotelbetreiber sind verpflichtet, die Gäste bei Verstößen sofort des Hauses zu verweisen, und es gelten zudem hohe Strafen.

Am Hundestrand, Mallorca © juanjo - stock.adobe.com
Am Hundestrand, Mallorca © juanjo - stock.adobe.com

Regelungen für ganz Mallorca

Das gilt auch abseits der Partygegend

Mallorca hat viel mehr schöne Landschaften, Strände und Ortschaften als nur die Partyhochburgen Playa de Palma und Magaluf. Es lohnt sich daher, eine Inseltour zu machen und verschiedene Ecken zu erkunden. Dabei kannst Du auch den ein oder anderen ruhigeren Ort entdecken. Aber es gibt auch ein paar Regeln, die die ganze Insel betreffen.

Hunde am Strand

⁠Falls Du mit Deinem Hund unterwegs bist, musst Du allerdings aufpassen. An den meisten Stränden der Insel sind diese nämlich nicht erlaubt. Es gibt aber durchaus einige Gegenden, die Hunde willkommen heißen. Überall gilt jedoch, dass Ihr die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wegräumen müsst. Ansonsten drohen bis zu 1.500 Euro Strafe.

Wildpinkeln verboten

Du selbst solltest auch auf Deine Hinterlassenschaften achten. Auch wenn Du mal wirklich dringend musst, solltest Du nach einer öffentlichen Toilette suchen, denn Wildpinkeln ist verboten und wird mit hohen Strafen bis zu 1.500 Euro geahndet. Diese werden zudem erhöht, wenn ein Naturschutzgebiet oder ein Strand betroffen sind.

Einschränkungen auch fürs Rauchen

Das Rauchen wurde auf der ganzen Insel weiter eingeschränkt. Es darf nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen von Lokalen und Clubs geraucht werden. Außerhalb, sowie auf der Straße, ist es schon seit 2021 verboten, wird aber inzwischen noch deutlich schärfer kontrolliert. Zudem sprechen immer mehr Strände Rauchverbote aus mit der Begründung, dass zu viele Zigarettenstummel in der Vergangenheit achtlos weggeworfen wurden. Bereits an 28 Stränden, unter anderem in Santa Ponsa, Sant Joan und Cala Estància gilt das Rauchverbot. Teilweise wird auch das Dampfen von E-Zigaretten untersagt.

Erhöhung der Touristensteuer

Zum 1. Januar 2025 wurde die balearische Ökosteuer pro Nacht angebohen. In der Hauptsaision (Juni-August) beträgt sie nun 6 Euro pro Person/ Nacht und in der Nebensaison (November-März) wird sie gesenkt, um den Wintertourismus zu fördern.

Neue Abgaben für Mietwagen und KreuzfahrttouristInnen

Ab 2025 wird eine Mietwagen-Gebühr erhoben, um die Flut der Leihwagen einzudämmen. UrlauberInnen die auf Mallorca ein Auto mieten, müssen je nach Fahrzeug und Dauer mit bis zu 80 Euro extra rechnen. Die Abgae orienitert sich am Emissionsaustoß des Mietwagens. Ähnlich werden auch KreuzfahrtpassagierInnen zur Kasse gebeten. Für BesucherInnen, die per Kreuzfahrtschiff nach Mallorca kommen, wird eine Gebühr pro Tag fällig. Je nach Saison beträgt diese zwischen zwei und sechs Euro pro Kopf.

Einschränkungen auf den Straßen

In Palma wurde zum Jahresbeginn 2025 eine Umweltzone in der Innenstadt eingeführt. Konmkret dürfen in den historischen Stadtkern (rund um die Avenidas-Ringstraße) nur noch Fahrzeuge mir spanischen Umweltplaketten der Kategorien Eco, Zero, B oder C einfahren. Ausländische Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette oder ältere Autos haben dort fahrverbot. Wer dennoch in die Altstadt hieinfährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Zudem gibt es noch eine Regelung für das Cap Formentor. Zwischen dem 01. Juni und dem 30. September ist die Zufahrt mit dem eigenen Auto nicht gestattet. Allerdings gibt es Shuttlebusse die zum Aussichtspunkt fahren.

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