• natz
    Dabei seit: 02.08.2007
    Beiträge: 301
    geschrieben am 01.06.2010 um 15:47

    Hallo,

    hab keinen Thead gefunden , von daher hoff ich das es hier ok ist. Wenn nicht dann bitte verschieben.

    Und zwar haben wir die TUI Card die wir kündigen wollen. 6 Wochen vorher muß ja die Kündigung eingereicht werden. Auf der Karte steht 12/10.

    Muß die Kündigung auf den 31.12. oder auf den 30.11/01.12. erfolgen!

  • curiosus
    Dabei seit: 31.07.2016
    Beiträge: 53.003
    gesperrt
    geschrieben am 01.06.2010 um 15:54

    ...die Kündigung muß spätestens zum 19.11. erfolgen, da die Karte bie Ende12/10 gilt... ;)

  • Ravesplash
    Dabei seit: 21.08.2006
    Beiträge: 433
    geschrieben am 01.06.2010 um 16:16

    Schreibe doch einfach. Hiermit kündige ich meine ... fristgerecht zum nächst möglichen Termin. Bitte schicken Sie mir eine Kündigungsbestätigung...

  • Lexilexi
    Dabei seit: 29.07.2004
    Beiträge: 11.566
    geschrieben am 01.06.2010 um 19:29

    wie ravesplash schon schrieb:

    zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen.

    so verhindert man, dass die kdg. abgelehnt wird und man erneut kündigen muß.

     

    am besten per einschreiben mit rückschein verschicken, so hat man einen beleg.

     

    am besten sofort kündigen, damit man evtl. fristen wirklich einhält.

     

    das genaue datum des endes bekommt man dann schriftlich mitgeteilt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Zoni69
    Dabei seit: 30.09.2005
    Beiträge: 2.148
    geschrieben am 01.06.2010 um 21:24

    Genau, jetzt schon kündigen. Allerdings kein Einschreiben, einfacher Brief. Das spart Geld und funktioniert in den meisten Fällen. Solltest Du bis Oktober aber noch keine Bestätigung haben, dann sollte es doch ein Einschreiben mit Rückschein sein.

     

    So mache ich es jedenfalls und ausser bei einem Mobilfunkanbieter hatte ich immer Erfolg mit der ersten "normalen" Kündigung.

    P.S. Über die Geschichte mit dem Mobilfunkanbieter könnte ich ein Buch schreiben...

     

    Gruß Zoni69

    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 29.07.2004
    Beiträge: 11.566
    geschrieben am 01.06.2010 um 21:36

    nein, zoni.

    das spart kein geld.

    das ist geld an der falschen stelle gespart. ganz einfach.

    man hat per einschreiben einen beleg.

    sollte der angeschriebene nicht innehralb von 14 tagen reagieren, gilt die kündigung als angenommen.

    dafür hat man dann einen beleg.

     

    danach evtl. nochmal zu erinnern, kostet doch wieder porto.

    macht doch keinen sinn.

    dann lieber einmal und dann richtig.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Dirk-1708
    Dabei seit: 31.12.2008
    Beiträge: 2.031
    geschrieben am 02.06.2010 um 07:06

    Einschreiben mir Rückschein oder Einwurfeinschreiben sind rechtlich völlig wertlos!

    Telefaxe mit Sendeprotokoll werden von Gerichten anerkannt.

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • gastwirt
    Dabei seit: 05.09.2006
    Beiträge: 10.933
    gesperrt
    geschrieben am 02.06.2010 um 08:21

    Kannst du das näher erklären?

  • natz
    Dabei seit: 02.08.2007
    Beiträge: 301
    geschrieben am 02.06.2010 um 08:26

    Danke an alle

    @Dirk-1708 - das wußt ich auch nicht. Also könnte ich auch meine Kündigung per Fax rausschicken und eben den Sendebericht mit dazu ablegen!?

  • Dirk-1708
    Dabei seit: 31.12.2008
    Beiträge: 2.031
    geschrieben am 02.06.2010 um 08:47

    @Gastwirt

    Ich war früher auch in dem Irrglauben dass Einschreiben rechtlich gesehen als zugestellt gelten. Wie ich selbst aus leidvoller Erfahrung berichten kann ist das leider nicht so.

    Ich hoffe Du verstehst dass ich hier nicht meine eigene Geschichte zum besten gebe, aber ich hab mal ein wenig gegoogelt und DAS gefunden.

    Es gibt auch ein Urteil vom BGH welches ich aber auf Anhieb nicht gefunden habe. Wen das interessiert kann ja noch ein bischen googeln.

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
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