• soedergren
    Dabei seit: 05.05.2008
    Beiträge: 679
    geschrieben am 02.06.2010 um 08:58

    Ja, rechtlich gesehen beweist ein Einschreiben nur, dass der Empfänger einen Umschlag mit seiner Adresse darauf bekommen hat. Ein Fax mit Sendebericht (mit Kopie der ersten Sendeseite) wird als sicherer angesehen, am sichersten wäre die Zustellung per GV - aber, das alles wäre dann doch ein bißchen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    In der Praxis reicht eine Kündigung per Einschreiben-Rückschein in aller Regel aus, insbesondere bei halbwegs seriösen Firmen.

  • Dirk-1708
    Dabei seit: 31.12.2008
    Beiträge: 2.031
    geschrieben am 02.06.2010 um 09:02

    Dann ist eine Firma die mit T anfängt und mit om aufhört unseriös.... ;)

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • soedergren
    Dabei seit: 05.05.2008
    Beiträge: 679
    geschrieben am 02.06.2010 um 09:04

    ;-) Na ja, die waren ja auch Dauergast damals bei Wie Bitte??? Mit Telefonfirmen hab ich eh so meine Erfahrungen, na ja...

    Trotzdem, im allgemeinen reicht's.

  • abcde-56789
    Dabei seit: 23.10.2007
    Beiträge: 123
    geschrieben am 02.06.2010 um 12:00

    Hallo

    Wir haben vor 4 Jahren unsere Tui-Card per Einschreiben gekündigt Da wir im letzten Jahr dann wieder bei Tui unseren Urlaub gebucht haben, haben wir auch wieder eine Tui-Card genommen und diese dann auch wieder per Einschreiben gekündigt.Beide Male ohne Probleme ,Tui hat uns eine Empfangbestätigung geschickt und sich bedankt das wir Kunden waren

  • Tinelinchen
    Dabei seit: 23.06.2008
    Beiträge: 36
    geschrieben am 06.06.2010 um 21:15

    Hola!  Um nochmal die ursprüngliche Frage von Natz aufzugreifen: In den TUI-Card Kartenbedingungen steht unter III.2. Kündigungsrecht des Karteninhabers: Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Der jetzige Termin wäre also zum Ende Juli 2010. Man muss auf keinen Fall das Ende der Gültigkeitsdauer der Karte abwarten. Habe meine Karte selber gekündigt, nach dem ich die Ankündigung einer Gebürenerhöhung erhalten habe. Habe im September zum Ende Oktober 09 gekündigt, und das ging reibungslos!

    Liebe Grüsse Christine

    Tinelinchen
  • usei
    Dabei seit: 16.03.2007
    Beiträge: 468
    geschrieben am 06.06.2010 um 22:30

    Hallo, 

    ich habe meine Tui-Card fristgemäß im Mai zum 30. Juni gekündigt und das mit einem normalen Brief. Am letzten Donnerstag bekam ich die schriftliche Bestätigung - also alles problemlos.

    Usei

    Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.
  • natz
    Dabei seit: 02.08.2007
    Beiträge: 301
    geschrieben am 07.06.2010 um 14:04

    danke an Tinelinchen und usei

    Bekommt man dann seinen Anteil am Jahresbeitrag wieder Rückerstattet?

    Wäre ja dann fast die hälfte des Betrages.

  • usei
    Dabei seit: 16.03.2007
    Beiträge: 468
    geschrieben am 07.06.2010 um 22:15

    Hallo Natz, 

    ich hatte meine Karte genau 1 Jahr, sodass keine Anteile übrig sind. 

    LG 

    Usei

    Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.
  • speedyd
    Dabei seit: 19.09.2003
    Beiträge: 173
    geschrieben am 18.06.2010 um 06:49

    @natz sagte:

    danke an Tinelinchen und usei

    Bekommt man dann seinen Anteil am Jahresbeitrag wieder Rückerstattet?

    Wäre ja dann fast die hälfte des Betrages.

    Ich habe gerade meine TUI Card gekündigt (normaler Brief) und in dem Antwortschreiben stand schon, dass nach Ablauf des Monats die anteilige Jahresgebühr zurückerstattet wird auf das bekannte Abrechnungskonto.

    Fand die Karte eigentlich ganz nett, aber irgendwie buchen wir doch nicht immer nur bei TUI und dann lohnt sich das aus meiner Sicht bei dem Kartenpreis nicht, da nehme ich meine Stammkreditkarte mit Reiserücktritt und bezahle mal für Sitzplatzreservierung oder nehme verfügbare Plätze...

    So long

    Nenne Dich nicht arm, weil Deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind; wirklich arm ist nur, wer nie geträumt hat... Liebe das Leben... :-)
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