Gut zu wissen
Reiserücktritt: Bei diesen Gründen greift der Versicherungsschutz
Die Reise ist gebucht, die Vorfreude groß und Erholung dringend nötig: Oft kannst Du es gar nicht mehr erwarten, bis es endlich los und in Richtung Urlaub geht. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn etwas so Ernsthaftes dazwischenkommt, dass Du die Reise nicht antreten kannst. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Dich dann davor, dass zur Enttäuschung auch noch finanzielle Einbußen hinzukommen. Aber in welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung? Hier erfährst Du es.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Ein Rücktritt von einer gebuchten Reise muss aus mindestens einem triftigen Grund erfolgen. Nur dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung beziehungsweise die Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) die Kosten für die Stornierung.
Als triftige Gründe werden eine ganze Reihe von Szenarien angesehen. In diesen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung:
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
Widerfährt Dir vor Reiseantritt ein schwerer Unfall, bei dem Du nicht unerheblich verletzt wirst, hast Du ein Recht, von der Reise zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn Du von einer schweren, unerwarteten Erkrankung betroffen bist. Und auch im denkbar schlimmsten Fall – dem Tod – zahlt die Reiserücktrittsversicherung.
Die Versicherung greift auch dann, wenn Du nicht selbst betroffen bist, sondern jemand Deiner nahen Angehörigen, also beispielsweise ein Elternteil.
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Erwartest Du ein Kind, ist das erst einmal noch nicht zwingend ein Grund, von der Reise zurückzutreten. Somit zahlt in diesem Fall die Reiserücktrittsversicherung nicht. Verläuft die Schwangerschaft aber nicht wie geplant und kommt es zu Komplikationen, kannst Du von der Reise zurücktreten. Die Versicherung trägt dann die entstehenden Kosten.
Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
Den Urlaub kannst Du nur genießen, wenn es Dir rundherum gut geht. Sollte sich vor Reiseantritt ein implantiertes Gelenk gelockert haben oder gar eine Prothese gebrochen sein, berechtigt auch das zum Reiserücktritt, bei dem die Versicherung die entstehenden Kosten tragen muss.
Impfunverträglichkeit
Vor Reisen in bestimmte Länder können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein. Hast Du Dich vorsorglich impfen lassen, dann aber eine Impfunverträglichkeit entwickelt, kannst Du von dem Reiseantritt zurücktreten. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss dann einspringen.
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
Organspenden retten Leben. Daher ist es selbstverständlich, dass Du die gebuchte Reise nicht antreten musst, wenn Du als OrganspenderIn für einen anderen Menschen infrage kommst und die Reise dieser Spende im Weg stünde. Und selbstverständlich musst Du die Reise auch dann nicht antreten, wenn für Dich ein Organ gefunden wurde. Beide Szenarien sind Versicherungsfälle für die RRV.
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Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Endlich ist er da, der Traumjob oder der Ausbildungsplatz. Die Freude darüber wird allerdings getrübt, wenn der erste Arbeitstag in die Zeit des geplanten Urlaubs fällt. Mit einer Reiserücktrittsversicherung ist das kein Problem: Umfasst die Arbeits- oder Ausbildungsstelle mindestens 15 Wochenstunden, greift die Police auch hier.
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
Wechselst Du die Arbeitsstelle und würde die Probezeit genau in die Reisezeit fallen, hast Du ebenfalls die Möglichkeit, von der geplanten Reise zurückzutreten und die Versicherung in Anspruch zu nehmen. So kannst Du Dich ganz auf die neue Herausforderung freuen.
Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet, dass Du weniger verdienst. Bei einem Jobverlust stehst Du vor noch viel größeren finanziellen Herausforderungen. Daher ist es nur sinnvoll, dass die Reiserücktrittsversicherung auch in diesen Fällen zum Tragen kommt und Dir in dieser kritischen Zeit wenigstens die Sorge hoher Stornogebühren für Deine Reise abnimmt.
Erheblicher Schaden am Eigentum
Entsteht Dir aufgrund eines Brandes, von Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen ein Schaden von mindestens 2.500 Euro, hast Du erst einmal ganz andere Dinge im Kopf als Urlaub. Du kannst in all diesen Fällen von der Reise zurücktreten. Die Versicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
Unerwartete gerichtliche Ladung
Wird bestimmt, dass Du vor Gericht erscheinen musst, ist der Termin dafür in der Regel unverrückbar. Fällt er in den Zeitraum Deiner geplanten Reise, hilft es nichts: Du wirst sie aller Voraussicht nach stornieren müssen. Da dies von Dir unverschuldet passiert, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten.
Schüler- und Studentenschutz
Gehst Du noch zur Schule oder studierst Du, kannst Du von der Reise zurücktreten, wenn eine Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt oder eine Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen droht. In allen Fällen schützt Dich die RRV.
Adoption eines minderjährigen Kindes
Möchtest Du ein minderjähriges Kind adoptieren und ihm so ein neues Zuhause schenken, ist auch das ein triftiger Grund, Deine geplante Reise nicht anzutreten. Die Versicherung steht dann für die Kosten ein. Dies gilt jedoch nur, wenn für die Adoption Deine Anwesenheit notwendig ist.
Verkehrsmittelverspätung um mindestens zwei Stunden
Verpasst Du Deinen Flug, den Zug oder das Schiff, weil die öffentlichen Verkehrsmittel während Deiner Anreise mehr als zwei Stunden Verspätung hatten, ist auch das ein Fall, bei dem die Reiserücktrittskostenversicherung greift.
Erkrankung oder Tod eines mitreisenden Tieres
Bei einigen Reiseangeboten ist es möglich, Deinen felligen Freund mit auf große Tour zu nehmen. Wie bei uns Menschen kann es aber auch bei Hunden und Katzen zu Unvorhergesehenem kommen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt deshalb auch in dem Fall die Kosten einer Reisestornierung, wenn ein für die Reise angemeldetes Tier (Hund oder Katze) einer versicherten Person schwer erkrankt oder stirbt.