Naturkatastrophe im Urlaub
Sturmflut und Hochwasser – diese Rechte hast Du
Eine Sturmflut oder ein Hochwasser kann Dir buchstäblich den Urlaub verhageln. Und manchmal kann die Natur sogar richtig gefährlich werden. Hier erfährst Du, wie Du in solch einem Fall den Reisepreis minderst oder die Reise gar nicht erst antrittst. Lies außerdem, warum Pauschalreisende es dabei oft leichter haben.
Musst Du die Reise ins Hochwassergebiet antreten?
Sagt der Reiseveranstalter die gebuchte Pauschalreise ab, bekommst Du Dein Geld zurück. Passiert das nicht, kannst Du die Pauschalreise auch selbst stornieren. Auch dann bekommst Du den Reisepreis erstattet. Allerdings musst Du dann gegebenenfalls nachweisen können, dass der Urlaub nicht in der Weise möglich war, wie er geplant wurde.
Herrscht schon Hochwasser am Urlaubsort, ist das in der Regel ein berechtigter Grund für eine Stornierung. Die bloße Angst vor einer Sturmflut oder Hochwasser reicht jedoch nicht aus. Ein solches Ereignis muss unmittelbar bevorstehen. Ist also beispielsweise zwei Tage vor Deiner Abreise absehbar, dass Dein Urlaubsort von Hochwasser betroffen sein wird, oder liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, kannst Du die Reise in der Regel stornieren.
Was gilt bei Individualreisen?
Hast Du den Urlaub nicht als Pauschal-, sondern als Individualreise gebucht, ist es nicht ganz so leicht. Hat die Unterkunft geöffnet, liegt in der Regel kein Grund dafür vor, die Reise nicht anzutreten. Das gilt selbst dann, wenn das Hotel nicht mehr erreichbar ist, da die umliegenden Straßen überflutet sind. Das Hotel schuldet Dir nur die Unterkunft, nicht die Möglichkeit der Anreise. Im Zweifel bist Du hier bei einer Individualreise auf Kulanz angewiesen. Erst dann, wenn Deine geplante Unterkunft wegen des Hochwassers oder der Sturmflut schließt, musst Du weder dafür zahlen noch Stornogebühren übernehmen.
Welche Rechte hast Du am Urlaubsort?
Manchmal tritt das Unglück auch erst ein, wenn Du schon am Urlaubsort bist. Räumen die offiziellen Stellen beispielsweise Dein Urlaubsgebiet, kannst Du den Vertrag für Deine Pauschalreise kündigen und zurück nach Hause reisen. In der Regel bricht in solch einem Fall aber auch der Veranstalter die Reise ab. In beiden Fällen bekommst Du auf Antrag einen Teil des Reisepreises zurück.
Ist bei einer Pauschalreise eine frühere Abreise nötig, muss der Veranstalter sie organisieren und auch zahlen. Ist eine Abreise nicht möglich, weil zum Beispiel der Flughafen unter Wasser steht, muss der Veranstalter die Aufenthaltskosten für maximal drei Tage übernehmen. Bei einer Individualreise musst Du selbst tätig werden und mit dem Transportunternehmen, also beispielsweise der Fluglinie, eine Alternative für die Rückreise suchen.
Mach Dir Notizen zum genauen Ablauf. Was passierte wann? Wer hat was unternommen? Sollte es später Unstimmigkeiten geben, hast Du so einen guten Nachweis.
Kannst Du den Reisepreis mindern?
Es ist möglich, dass die Reise zwar insgesamt stattfinden kann, aber nicht alle angebotenen Leistungen durchführbar sind. Es ist auch denkbar, dass durch das Hochwasser oder die Sturmflut Schäden an der Unterkunft entstanden sind. Dann kannst Du den Reisepreis mindern.
In welcher Höhe das möglich ist, verrät die sogenannte Frankfurter Tabelle. Darin sind verschiedene Beispiele mit der möglichen Minderungshöhe genannt. Sind beispielsweise durch Feuchtigkeit Schäden an Deinem Zimmer entstanden, kannst Du den Reisepreis um zehn bis 50 Prozent mindern. Ist der Pool nicht nutzbar, ist eine Minderung von zehn bis 20 Prozent möglich. Gleiches gilt, wenn der Strand stark verschmutzt ist.
Wichtig ist, dass Du diese Mängel sofort der Reiseleitung meldest. Nur so gibst Du ihr die Möglichkeit, sie zu beheben, und nur so kannst Du später den Reisepreis mindern. Dokumentiere die Mängel außerdem mit Fotos, damit Du sie nachweisen kannst.
Was solltest Du nach dem Urlaub tun?
Sobald Du von Deiner Pauschalreise zurück bist, nimmst Du Kontakt zum Reiseveranstalter auf. Melde ihm schriftlich alle Mängel und liefere Dokumente dazu mit. Hier helfen Dir Deine Notizen, um alles genau zu belegen. Fordere dann eine Reisepreisminderung in einer angemessenen Höhe. Orientiere Dich dabei an der Frankfurter Tabelle. Du hast zwei Jahre lang Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen.
Bei einer Individualreise musst Du gegebenenfalls mit allen Vertragspartnern der Reise Kontakt aufnehmen, um nachträglich eine Entschädigung oder einen Nachlass auf den Reisepreis zu bekommen.
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Welchen Schutz bietet eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung?
Eine Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchversicherung verspricht Schutz, allerdings sind Naturkatastrophen wie Hochwasser oder eine Sturmflut häufig in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Lies sie Dir vor dem Abschluss genau durch, damit Du weißt, welchen Schutz Dir die Police bietet.
Hast Du Deine Reise mit der Kreditkarte bezahlt, besteht bei einigen Kartenanbietern auch darüber eine Reiserücktrittsversicherung. Allerdings sind Naturkatastrophen hier ebenfalls häufig in den AGB ausgeschlossen.