Wegen Flugverspätung oder Problem auf dem Flughafen wartet ein müder Passagier am Terminal ©iStock.com/anyaberkut
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Gut zu wissen

Reiseveranstalter, Hotel oder Airline: Was tun bei Insolvenz?

Der Urlaub ist gebucht, alles organisiert und die Vorfreude groß. Und dann kommt die schlechte Nachricht: Der Reiseveranstalter, das ausgesuchte Hotel oder die Fluggesellschaft ist plötzlich pleite, die wohlverdienten Ferien fallen ins Wasser und die Anzahlung ist weg. Aber es geht noch schlimmer: Die Insolvenz des Veranstalters, des Hotels oder der Airline trifft Dich, während Du gerade Deinen komplett bezahlten Urlaub genießt. Unvorstellbar? Leider nein. Das aktuelle Beispiel des deutschen Touristikkonzerns FTI, Europas drittgrößtem Reiseveranstalter, der im Juni insolvent ging, zeigt, wie bitter es Reisende treffen kann ...

Welche Rechte und Möglichkeiten Du hast und wie Du Dich in einem solchen Fall schützen kannst, haben wir hier für Dich zusammengestellt.

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FTI-Insolvenz

Du hast über den Reiseveranstalter FTI Deinen Urlaub gebucht und bist betroffen? Alle wichtigen Informationen für UrlauberInnen bekommst Du auf unserer Übersichtseite.

Insolvenz – was ist das überhaupt?

Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder überschuldet sind, müssen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz stellen. Das Gericht prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und eröffnet ein Insolvenzverfahren. Es bestellt einen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin, der das Unternehmen entweder saniert oder liquidiert.

Pauschalreisende sind abgesichert

Nur wer eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter oder eine Kreuzfahrt – die ebenfalls als Pauschalreise gilt – gebucht hat, ist abgesichert. Eine bedeutende Rolle spielt dabei der sogenannte Sicherungsschein, den jeder Reiseveranstalter ausstellen muss. Das ist in den Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union festgelegt.

Vor Reiseantritt: Sollte der Reiseveranstalter, bei dem Du die Pauschalreise gebucht hast, vor Beginn der Reise Insolvenz anmelden, empfiehlt es sich, zunächst mit ihm Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, ob die Reise durchgeführt wird. Das hängt davon ab, ob der Insolvenzverwalter entscheidet, dass geschlossene Verträge fortgeführt werden oder nicht. Ist das nicht der Fall, kannst Du über den genannten Sicherungsschein die Erstattung Deines bereits bezahlten Preises bei der im Schein angegebenen Versicherung einfordern. Sagst Du die Reise ab, riskierst Du Stornokosten. Macht das dagegen der Veranstalter beziehungsweise der Insolvenzverwalter, fallen keine Stornokosten an. Wichtig ist, dass Du alle Zahlungsbelege und Reisebestätigungen aufhebst.

Während der Reise: Komplizierter wird es, wenn Dein Veranstalter pleitegeht, während Du unterwegs bist. Im schlimmsten Fall darf das gebuchte Hotel dann Deinen Aufenthalt beenden und die Fluggesellschaft Deinen Rückflug verweigern. Hier musst Du selbst aktiv werden. Versuche zunächst, den Veranstalter oder ReiseleiterIn oder, wenn das nicht möglich ist, die Versicherung zu kontaktieren. Du solltest alle Gespräche protokollieren. Wenn Du für die Unterkunft oder die Rückreise in Vorleistung treten musst, gilt: Hebe alle Zahlungsbelege auf. Diese benötigst Du, wenn Du zusätzlich anfallende Kosten bei der Versicherung einforderst. Dort kannst Du nach der Reise auch Kosten für Leistungen, die insolvenzbedingt ausgefallen sind, zurückfordern. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter sind nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert. Diese kannst du nur beim Insolvenzverwalter anmelden. Das gilt auch, wenn Du einen Reisegutschein gekauft oder als Geschenk erhalten hast. Allerdings bekommst Du dann nur einen kleinen Teil zurück, da das verbleibende Vermögen des Reiseveranstalters unter allen Gläubigern aufgeteilt wird. Das sind unter Umständen sehr viele, außerdem dauert es ein paar Jahre.

Airline-Pleite: Gute Karten hast Du als PauschalurlauberIn auch, wenn die Fluggesellschaft insolvent ist. Dann muss der Reiseveranstalter einspringen und Dir kostenlos eine Alternative bieten. Verzögern sich die Abflugzeiten erheblich, kannst Du beim Veranstalter eine Reisepreisminderung verlangen.

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IndividualtouristInnen haben es schwerer

Wenn Du Deine Reise lieber bei unterschiedlichen Anbietern individuell zusammenstellst und dabei getrennte Rechnungen erhältst, bekommst Du keinen Sicherungsschein. Allerdings gibt es eine Ausnahme: die sogenannten Click-trough-Buchungen, bei denen Du erst einen Teil der Reise buchst und dann auf die Webseite eines anderen Anbieters geleitet wirst, um dort weitere Leistungen zu buchen. Dann handelt es sich um einen Reisevertrag und der Veranstalter ist verpflichtet, Dir einen Sicherungsschein auszustellen.

Wenn Du aber ein Hotel individuell gebucht hast und Du im Vorfeld der Reise erfährst, dass dieses insolvent ist, solltest Du direkt nachfragen, ob Du Deinen gebuchten Aufenthalt dort noch in Anspruch nehmen kannst. Wenn ja, lass Dir diese Zusage auf jeden Fall und auch die Zahlung oder Anzahlung schriftlich bestätigen. Ist das nicht mehr möglich, kannst Du Dein Geld nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurückfordern. Bei einer Airline-Insolvenz gilt dasselbe. Annulliert die Airline Deinen Flug, kannst Du zwischen Rücktritt und Ersatzbeförderung wählen. Das heißt, Du erhältst den Ticketpreis oder Mehrkosten, etwa für selbst gebuchte Ersatzflüge, wenn die Airline keine anbietet, oder Stornogebühren für Mietwagen erstattet. Informiert die Airline weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Flugannullierung, steht Dir außerdem eine pauschale Ausgleichszahlung zu.

Wenn Du schon am Urlaubsort bist, hast Du theoretisch zwar Anspruch auf die Beförderung, weil Du den Flug im Voraus bezahlt hast. Ist die Airline aber pleite, musst Du Dich selbst um den Rückflug kümmern und Deine Forderungen anschließend beim Insolvenzverwalter anmelden. Wichtig ist auch hier, die Airline zu kontaktieren, wenn das möglich ist, und alle Belege und schriftlichen Zusagen aufzuheben. Außerdem solltest Du prüfen, ob Du die Anzahlungen oder Zahlungen nicht wieder zurückholen kannst. Das geht per Chargeback bei Kreditkartenzahlung und mit einer Rücklastschrift bei Bezahlung im Lastschriftverfahren.

Fazit

Fakt ist: Wenn Du Deine Reise individuell zusammenstellst, also verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern buchst, ist es im Fall einer Insolvenz schwerer, das Geld wiederzubekommen, als bei der Buchung einer Pauschalreise. Im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters wie FTI springt zudem der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) für die Betroffenen ein, er sorgt dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden, und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Wir empfehlen Dir, in jedem Fall sämtliche Zahlungsbelege, Verträge und schriftlichen Bestätigungen aufzuheben.

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