Frau mit Flugticket und Rucksack am Flughafen © iStock.com/Pyrosky
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Ratgeber Reiserecht

Reisemängel, Insolvenz oder Stornierung: Deine Rechte bei einer Pauschalreise

Geänderte Flugdaten, laute Bauarbeiten im Hotel, gesperrter Pool – solche Vorfälle können die Urlaubsfreude trüben. Glücklicherweise haben Reisende dann das Recht, Preisminderung einzufordern. Vor allem für Pauschalreisen gelten feste Regeln und Pflichten, die Reiseveranstalter einhalten müssen. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengetragen. 

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Was ist eine Pauschalreise?

Als Pauschalreise gilt die Buchung eines Gesamtpakets von mindestens zwei Reiseleistungen, die gebündelt bezahlt werden. Häufig sind das die Beförderung zum Reiseziel – beispielsweise der Flug – sowie die Unterbringung am Zielort, meist in einem Hotel. Eventuell kommen noch weitere Leistungen dazu wie Mietwagen, Hoteltransfer, Wellness-Angebote oder Ausflüge.

Was ist das Pauschalreiserecht?

Seit 2018 gilt das neue Reiserecht, das UrlauberInnen verbesserten Rechtsschutz bietet. Es sorgt dafür, dass Du eine Entschädigung einfordern kannst, wenn es zu Verspätungen, Reisemängeln oder zur Insolvenz von Dienstleistern kommt. Zudem ist geregelt, unter welchen Umständen Du die Reise nicht antreten musst und Dein Geld komplett erstattet bekommst.

Der Reiseveranstalter und die Reiseleitung am Urlaubsziel sind erste AnsprechpartnerInnen, sollte es auf der Reise zu Problemen kommen. Werden vertraglich festgelegte Details nicht erfüllt, muss der Gesamtpreis reduziert werden.

Das Pauschalreisegesetz legt ebenfalls fest, dass die Kosten Deiner gebuchten Reise sich nur um acht Prozent erhöhen dürfen und nur bis zu 20 Tage vor der Abreise.

Was ist zu tun bei Reisemängeln?

Hast Du einen Aufpreis für ein Zimmer mit Meerblick gezahlt und bekommst im Hotel ein Zimmer, das nur zur Straßenseite zeigt? Dann solltest Du diesen Reisemangel unverzüglich bei der Reiseleitung und dem Reiseveranstalter melden und eine Frist setzen, bis wann Du in ein neues Zimmer umziehen willst. Sollte das nicht möglich sein, kannst Du eine Entschädigung einfordern – aber nur, wenn Du den Mangel direkt gemeldet hast. 

Gibt es ständig Lärm und Verschmutzung wegen Renovierungsarbeiten im Hotel? Melde Dich umgehend bei der Reiseleitung und dem Reiseveranstalter – am besten auch in schriftlicher Form. Sollte es nicht möglich sein, dass Du in ein anderes Hotel wechselst, erstelle ein Mängelprotokoll. Mache zusätzlich Fotos und Videos, um die Mängel zu dokumentieren. Gut ist es, wenn Du Dich mit anderen Reisenden absprichst und dadurch die Kontaktdaten von weiteren ZeugInnen hast. Sollte sich an erheblich beeinträchtigenden Zuständen nichts ändern, kannst Du die Reise vorzeitig abbrechen und Dich entschädigen lassen. Kommt es zum Streitfall, brauchst Du die Mängeldokumentation als Nachweis.

Wann gibt es eine Preisminderung bei Reisemängeln?

Bei „unerheblichen Reisemängeln“ kannst Du keine Ansprüche geltend machen. Doch wann wird aus Unannehmlichkeiten ein Reisemangel? Die Grenzen sind fließend, es wird nach Einzelfall entschieden. Lässt sich keine Einigung mit dem Reiseveranstalter herbeiführen, wird der Streit mitunter vor Gericht geklärt.

Auch für einen Schadensersatz wird jeder Fall individuell beurteilt. Der Schadensersatz deckt materielle Schäden ab. Er greift ebenso, wenn eine Reise nicht stattfinden konnte, weil beispielsweise ein neues Hotel nicht rechtzeitig eröffnet wurde und dadurch ein immaterieller Schaden entstand. Schadensersatz gibt es unter Umständen zusätzlich zur Preisminderung.

Wann verjähren die Ansprüche?

Das Reiserecht legt fest, dass Du nach Ende der Reise zwei Jahre Zeit hast, um Deine Ansprüche geltend zu machen. Am besten kümmerst Du Dich jedoch direkt darum.

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Wie hoch ist die Reisepreisminderung?

Das Reisegesetz schreibt keine genauen Sätze vor. Reisende, AnwältInnen und RichterInnen orientieren sich an verschiedenen Tabellen mit Vergleichsfällen, um die Preisminderung zu berechnen. Unter anderem hat der ADAC eine Minderungstabelle aufgestellt, die Dir einen ersten Einblick verschafft – auch darüber, in welchen Gerichtsurteilen es keine Minderung gab.

Kommt es zum Beispiel zur Änderung der Flugzeiten, die Dir nachweislich beträchtliche Unannehmlichkeiten verursacht, kannst Du für den An- und/oder Abreisetag einen Teil des Preises zurückverlangen. 

Wann kann die Reise kostenfrei storniert werden?

Bezüglich der Stornierung legen die Reiseveranstalter unterschiedliche Konditionen bzw. Stornogebühren fest. Durch das Pauschalreiserecht gilt, dass Du die Reise kostenfrei stornieren kannst, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten. Dazu zählen Naturkatastrophen, Terrorgefahr oder Pandemien.

Wann wird ein Schmerzensgeld fällig?

Wenn Du Dich im Urlaub verletzt, weil der Pool nicht gut abgesichert ist oder die Wege am Abend nicht ausreichend beleuchtet sind, hast Du meist ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Melde den Vorfall umgehend bei Reiseleitung und Reiseveranstalter. Die Situation wird dann individuell beurteilt, weshalb keine pauschalen Aussagen zur Höhe des Schmerzensgelds möglich sind.

Wichtig: Dieser Artikel gibt Dir einen Überblick über die Rechte bei einer
Pauschalreise. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Für individuelle Fragen setze Dich mit Fachleuten in Verbindung.

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