Traurige Familie Reiseabbruch.
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Reiserecht

Reiserücktritt & Reiseabbruch: Diese Rechte hast Du

Wenn Du eine Reise gebucht hast, entweder mit oder ohne Unterkunft, und Du diese aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass es Unterschiede bei den Rückerstattungen Deiner Kosten gibt. Hier erfährst Du, worauf Du bei der Buchung achten musst und was Du nach Deiner Stornierung erwarten kannst.

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Was muss ich bei meiner Buchung beachten, falls ich im Nachhinein die Reise stornieren möchte?

Es liegt in Deiner Entscheidung, ob Du ein Ticket mit Flexibilität buchst und Deine Reise auch im Nachhinein noch ändern kannst. Buchst Du beispielsweise bei der Deutschen Bahn das Ticket „Super Sparpreis“, dann siehst Du in den Buchungsbedingungen, dass eine Stornierung ausgeschlossen ist. Entscheidest Du Dich für das Angebot „Flexpreis Plus“, ist eine Stornierung bis zum Ende der Gültigkeit Deines Tickets kostenfrei möglich.

Wenn Du einen Flug buchst, gibt es weitreichendere Unterschiede und Du solltest darauf achten, ob das deutsche Vertragsrecht gilt. Erkundige Dich also am besten vor der Buchung, spätestens beim Rücktritt von Deiner Buchung, in welchem Land Deine Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Denn beachte, dass ausländische Fluggesellschaften ganz andere Vertragsbedingungen bei Flug-Stornierungen haben als deutsche.

Womit Du in den meisten Fällen rechnen darfst, wenn deutsches Recht gilt, also der Hin- und Rückflug von und nach Deutschland stattfinden soll und die Fluggesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat, ist, dass eine Fluggesellschaft keine pauschale Bearbeitungsgebühr für den Nichtantritt eines gebuchten Fluges berechnen darf und zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallenden Kosten genau ausweisen muss (nach einem Urteil des EuGH (vom 06.07.2017, Az. C 290/16)). Bei Nichtantritt des Fluges sind ungenutzte sonstige Steuern und Gebühren immer erstattungsfähig. 

Wann bekomme ich mein Geld bei einer stornierten Pauschalreise zurück?

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht und angezahlt oder vollständig bezahlt hast, gelten wiederum andere Bedingungen. Eine Pauschalreise unterscheidet sich von einer Individualreise, also einer selbst organisierten Reise ohne Fremdanbieter wie ein Reisebüro, dahingehend, dass die Pauschalreise mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub umfasst. Dazu gehören unter anderem die Beförderung, Unterkunft, Autovermietung oder auch andere touristische Dienstleistungen, sprich zum Beispiel der Flug und das Hotel.

Generell gilt, dass ein kostenfreier Rücktritt Deiner Reise gesetzlich nur vorgesehen ist, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Beispiele hierfür haben wir während der Corona-Pandemie erfahren müssen. Es kann aber auch eine unsichere politische Lage sein, die beispielsweise durch Proteste oder sogar Kriegshandlungen verstärkt wird.

Nach Auskunft des Auswärtigen Amts wird die Höhe der Entschädigungssumme dadurch bestimmt, wie hoch der Reisepreis war und wie hoch die Aufwendungen des Reiseveranstalters waren, um die Reise für Dich zu organisieren.

Wenn Du also keine Reisekostenrücktrittsversicherung für Deine Pauschalreise abgeschlossen hast, hast Du dennoch das Recht, vor Antritt Deiner Pauschalreise ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Du bist jedoch dann laut § 651 h I 3 BGB verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese darf jedoch nicht beliebig hoch sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 18.01.2022 (Az. X ZR 125/20) deutlich gemacht, dass pauschalierte Entschädigungssätze im Vertrag des Reiseveranstalters als angemessen darzulegen sind. Das bedeutet für Dich, dass der Reiseveranstalter keine beliebig hohe Summe nennen kann, sondern diese im Verhältnis zu den Kosten der Reise selbst steht, sowie teilweise auch anderen Faktoren, wie zum Beispiel wie lange vor Beginn der Reise storniert wird. Beachte, dass die Stornokosten sich erhöhen können, wenn Du kurzfristig von der Reise zurücktrittst.

Welche Kosten erhalte ich vom Reiseveranstalter zurück, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe?

Für den Fall, dass Du eine Reisekostenrücktrittsversicherung, kurz: eine Reiserücktrittsversicherung, zu Deiner Reise dazugebucht hast oder eine solche bereits über Deinen Automobilclub oder Deine Kreditkarte vorhanden ist, werden Dir in der Regel auch die gesamten Storno- und Rückreisekosten erstattet. Die Vertragsbedingungen legen fest, in welchen Fällen die Versicherung zahlen muss. Die Versicherung solltest Du nach Deinen Bedürfnissen auswählen. Du musst also prüfen, welche Leistungen Deine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet. Das Angebot der Leistungen ist von Deinem Versicherungsanbieter und von der Art der Versicherung abhängig. 

In den meisten Reiserücktrittsversicherungsverträgen sind folgende Ereignisse, die eine Rückerstattung Deiner Kosten ohne zusätzliche Gebühren ermöglichen, abgedeckt: eine unerwartete schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft, eine unerwartete Impfunverträglichkeit, ein Todesfall in der Familie oder ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes. Manche Versicherungen decken darüber hinaus auch noch weitere Ereignisse ab, wie zum Beispiel die Einreichung der Scheidung oder die Adoption eines Kindes.

Viele Reiserücktrittsversicherungen erstatten außerdem Deine Kosten, wenn Du Deine Reise verspätet antrittst und Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten nachgewiesen werden können. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du eine Panne oder einen Unfall mit Deinem Reisefahrzeug hast.

Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert?

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist beispielsweise empfehlenswert, wenn Du eine kostspielige Reise antrittst, in weit entfernte Länder reist und, damit verbunden, die Reise aufwendig und anstrengend ist, Du vorerkrankt bist, wenn ältere Personen reisen oder Du mit Deinen Kindern reisen möchtest.

Was mache ich, wenn der Reiseveranstalter die Reisekosten nachträglich erhöht?

Möchte Dein Reiseveranstalter nach der Buchung die Preise, zum Beispiel weil bestimmte Kosten wie Treibstoffpreise gestiegen sind, erhöhen und Du entscheidest Dich deshalb, von Deiner Reise zurückzutreten, muss dieser Fall im Vertrag klar erläutert und spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bekanntgegeben worden sein. Sollte der Preis um mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise erhöht werden, hast Du das Recht, ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.

Was muss ich vorab machen, wenn ich meine Reise eventuell mittendrin abbrechen will?

Wenn Du Dich im Verlauf Deiner Reise für einen Abbruch entscheidest, benötigst Du eine andere Art der Versicherung, nämlich eine vorab abgeschlossene Reiseabbruchversicherung.

Alle Empfehlungen basieren auf aktuellem, unverbindlichem Stand. Abweichungen und Änderungen der Datenlage sind jederzeit möglich, deshalb prüfe bitte Deine Verträge vor und nach Abschluss genau.

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