Person schreibt eine Checkliste für ihre nächste Reise © iStock.com/hocus-focus
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Ratgeber Reiserecht

Checkliste Reiserecht: Dein Recht von Buchung bis Reklamation

Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Damit dabei alles glattgeht, haben wir Dir eine Checkliste rund ums Reiserecht zusammengestellt. 

Sie hilft Dir, wenn es (wie zum Glück nur äußerst selten) mal an einer Stelle Probleme geben sollte. Dann bist Du auf Deiner Reise gut abgesichert und kommst gegenüber dem Veranstalter oder dem Vermittler zu Deinem Recht.

Hake einfach Punkt für Punkt auf der Liste ab. Dann kannst Du sicher sein, dass Du an alles gedacht hast.

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Was ist bei der Buchung wichtig?

Die Reise und alle zusätzlichen Reiseleistungen sind ausgesucht? Perfekt! Dann prüfe vor der Buchung noch diese Dinge:

1. Welche Reiseleistungen sind enthalten?

Sind Ausflüge oder ein Transfer vom Flughafen inbegriffen? Gibt es einen verpflichtenden Mindestverzehr in der Unterkunft? Sind in einer Ferienwohnung Strom und Endreinigung mit dem Reisepreis bezahlt? Sind noch Versicherungen abzuschließen?

2. Ist die Reise eine Pauschalreise?

Das ist dann der Fall, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen (z. B. Flug und Unterkunft) zu einem Gesamtpreis buchbar sind. Verbraucher, die Pauschalreisen buchen, sind in Europa durch das geltende Reiserecht besonders geschützt. Der Vertragspartner ist dann der Reiseveranstalter. Lass Dir das am besten bestätigen.

3. Hast Du das Formblatt mit den wesentlichen Informationen erhalten?

Der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro muss Dir bei einer Pauschalreise das Formblatt mit allen wesentlichen Informationen zur Reise sowie mit dem Gesamtpreis, dem Namen des Reiseveranstalters und der Insolvenzabsicherung aushändigen.

4. Stimmt die Anzahlungshöhe? Wann ist der Restbetrag fällig?

Die Anzahlung darf bei einer Pauschalreise maximal 20 Prozent betragen. Wird mehr verlangt, muss dies begründet werden. Der Restbetrag darf nicht früher als 30 Tage vor Reisebeginn fällig sein.

5. Hast Du den Sicherungsschein?

Du musst ihn mit der Buchungsbestätigung zur Reise bekommen. So ist gesichert, dass der Reiseveranstalter eine Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen hat. Im Fall der Fälle wendest Du Dich direkt an die Versicherung. Zahle nichts, bevor Du den Sicherungsschein hast.

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Was ist beim Transport wichtig?

Untrennbar mit Deinem Urlaub verbunden ist die Reise zum Urlaubsort und zurück. Auch beim Transport ist im Hinblick aufs Recht so manches wichtig.

1. Halte alle Reisedokumente bereit

Je nach Transportmittel und Reiseland brauchst Du die Zug- oder Flugtickets, die Fahrkarten für die Fähre, den Bus oder, oder, oder ... Lege alles bereit und prüfe, ob wirklich alles da ist. Wirf dann noch einen prüfenden Blick in die Ausweisdokumente. Sind sie noch (lange genug) gültig? Ist das Visum beantragt und ausgestellt?

2. Sei unbedingt pünktlich

Das Transportunternehmen (wie z. B. die Fluggesellschaft) muss nicht auf Dich warten. Sei daher unbedingt pünktlich, um Ärger zu vermeiden. Vor allem am Flughafen lohnt es sich, möglichst früh da zu sein und dann auch gleich durch die Sicherheitskontrolle zu gehen. Bei EU-weiten Flügen bist du am besten schon 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen – so hast du genug Zeit für alle Kontrollen. Wenn es interkontinentale Flüge sind, dann sind sogar 3 Stunden empfehlenswert. 

3. Dokumentiere Probleme

Ist der Flieger verspätet oder der Zug ausgefallen? Oder ist der Koffer verloren gegangen? Dann lass Dir dies bestätigen. Um später zu Deinem Recht zu kommen und für die Mängel der Reise entschädigt zu werden, ist das enorm wichtig.

4. Melde Mängel rechtzeitig

Informiere Dich am besten noch vor Ort über die Fristen, die für das Melden der Mängel gelten. Lass Dir dabei auch gleich den richtigen Ansprechpartner, also beispielsweise den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, nennen.

Was ist bei Mängeln wichtig?

Deinen Urlaub hast Du Dir redlich verdient. Mängel musst Du deshalb nicht hinnehmen. Diese können sich dabei sehr vielseitig zeigen: egal, ob es sich dabei um eine kaputte Klimaanlage oder Kakerlaken in Zimmer handelt. Auch schon bei der Reise können Mängel wie Kofferverlust oder Flugverspätung auftreten. Denke an diese Dinge, um zu Deinem Recht zu kommen:

1. Dokumentieren

Halte alle Mängel fest. Abhängig vom Mangel geht das mit Fotos, mit schriftlichen Bestätigungen oder auch Zeugenaussagen. 

2. Melden

Melde den Mangel oder die Mängel schnellstmöglich beim Veranstalter oder dem Vertreter vor Ort. Das ist in der Regel die Reiseleitung. Verlange dort, dass der Mangel beseitigt wird, und setze dafür eine Frist. Von dort aus wird Deine Beschwerde an den Reiseveranstalter weitergeleitet. Die Meldung des Mangels vor Ort ist entscheidend: So kann der Veranstalter ihn vielleicht beheben. Meldest Du ihn nicht, hast Du später keinen Anspruch auf eine Entschädigung und bekommst sehr wahrscheinlich auch kein Geld zurück.

3. Handeln oder kündigen

Verstreicht die Frist oder verweigert der Veranstalter gleich jede Hilfe, kannst Du auch selbst tätig werden und je nach Mangel eine Lösung finden. Ist beispielsweise das Hotelzimmer unbewohnbar, könntest Du ein anderes buchen und Dir den Schaden später erstatten lassen. In ganz extremen Fällen kannst Du auch den Vertrag kündigen. Der Veranstalter muss sich dennoch um Deine Rückreise kümmern, wenn Du beispielsweise in einer Pauschalreise dafür bezahlt hast.

4. Fristen beachten

Den vor Ort gemeldeten Mangel oder die Mängel kannst Du innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Reise beim Veranstalter melden und dort Ansprüche geltend machen. Fordere dann einen Teil des Reisepreises zurück. Evtl. kannst Du zusätzlich einen Schadensersatz verlangen.

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