Gut zu wissen
Stress nach dem Urlaub: Koffer verloren oder beschädigt – das sind Deine Rechte
Bist Du bestens gelaunt aus dem Flieger gestiegen, aber Dein Koffer lässt sich auf dem Gepäckband nicht blicken? Oder kommt er vielleicht mit erheblichen Schäden um die Ecke gefahren? Dann hast Du einen Anspruch auf eine Entschädigung. Wie die aussieht und welche weiteren Rechte Du hast, verraten wir Dir hier.
Gepäck weg – und nun?
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass ein Koffer oder anderes Gepäck auf einer Flugreise verloren geht oder erst verspätet ankommt. Vor allem bei Flügen mit einem oder mehreren Umstiegen kann es schon einmal passieren, dass es Dein Koffer nicht rechtzeitig in den nächsten Flieger schafft.
Zudem kann immer auch mal ein Schaden am Gepäck entstehen. Denn während Du ganz entspannt in das Flugzeug schlenderst, wird Dein Koffer von der Airline über Laufbänder, auf Rollstrecken und in Fahrzeuganhängern transportiert.
Damit Passagiere wie Du in solch einem Fall geschützt sind, gibt es das sogenannte Montrealer Übereinkommen. Es regelt, welche Rechte Reisende haben, wenn der Koffer auf dem Flug beschädigt wurde, verspätet ankommt oder gar verloren geht.
Der Koffer kommt nicht an oder ist beschädigt: Das solltest Du tun
Bemerkst Du einen Schaden an Deinem Gepäck oder wartest Du am Flughafen vergeblich auf Deinen Koffer, sind bestimmte Dinge wichtig. Melde den Verlust oder die Beschädigung direkt am Flughafen. Die Airline ist der richtige Ansprechpartner für Dich, wenn Du den Flug selbst gebucht hast. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter die richtige Adresse, um den Verlust oder Schaden zu melden.
Melde den Schaden am Koffer oder das verlorene Gepäck außerdem unbedingt schriftlich bei der Airline bzw. bei einer Pauschalreise zusätzlich beim Reiseveranstalter. Mache das innerhalb der nächsten sieben Tage. Das ist wichtig, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Am Flughafen kannst Du in der Regel auch einen sogenannte Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. In ihm gibst Du an, dass Dein Gepäck entweder verloren gegangen ist oder beschädigt wurde.
Welche Fristen gelten?
Ist Dein Koffer verloren, beschädigt oder verspätet, sind einige Fristen entscheidend. Halte sie unbedingt ein. Dann entgeht Dir keine Entschädigung und Du bist auf der sicheren Seite.
• Ist der Koffer verloren oder beschädigt, meldest Du das wie oben beschrieben innerhalb von sieben Tagen schriftlich der Fluggesellschaft.
• Hast Du eine Pauschalreise gebucht, meldest Du den verlorenen oder beschädigten Koffer außerdem zusätzlich innerhalb von sieben Tagen dem Reiseveranstalter.
• Nach 21 Tagen gilt der Koffer als verloren. Nimm dann noch einmal Kontakt mit der Fluggesellschaft auf und melde den Schaden erneut.
Welche Entschädigung steht Dir zu?
Sind Schäden entstanden oder ist Dein Koffer, die Tasche oder anderes Gepäck auf Deinem Flug verloren gegangen, steht Dir eine Entschädigung bzw. ein Schadenersatz zu. Die Höhe ist im oben schon erwähnten Montrealer Übereinkommen festgelegt und liegt aktuell (Stand: März 2023) bei maximal etwa 1.600 Euro.
Damit Du Deinen Verlust von der Airline auch wirklich ersetzt bekommst, musst Du nachweisen, welche Gepäck-Gegenstände verloren gegangen, zerstört oder beschädigt worden sind. Du bekommst dann den Zeitwert erstattet.
Eine höhere Entschädigung ist nur dann möglich, wenn Du nachweisen kannst, dass der Koffer oder dessen Inhalt durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit beschädigt oder verloren wurde.
Extratipps: Packe kostbare Dinge wie Bargeld, Schmuck oder ein Laptop besser ins Handgepäck. Aufgrund der Höchstgrenze der Entschädigung kann der Wert dieser Gegenstände kaum ersetzt werden. Fotografiere außerdem den Kofferinhalt. So kannst Du gut belegen, was Du auf der Reise wirklich dabeihattest.
Erstattung der Fahrtkosten
Verspätete Koffer werden meist direkt ins Hotel oder nach Hause geliefert. Ist das nicht so, muss die Fluggesellschaft Deine Fahrtkosten zum Abholort und zurück übernehmen.
Reisepreiserstattung bei Pauschalreisen
Hast Du eine Pauschalreise gebucht und das Gepäck taucht während des gesamten Urlaubs nicht mehr auf, muss der Reiseveranstalter nach gängiger Rechtsprechung einen Teil des Reisepreises erstatten. Je nach Fall steht Dir hier eine Entschädigung in Höhe von 15 bis 50 Prozent des Tagesreisepreises pro Urlaubstag ohne Gepäck zu.
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Darfst Du Ersatzartikel kaufen?
Geht der Koffer auf der Hinreise in Deinen Traumurlaub verloren oder kommt er verspätet an, ist das besonders ärgerlich. Damit Du dennoch schnell und entspannt Deinen Urlaub beginnen kannst, darfst Du Dir bestimmte Dinge auf Kosten der Airline kaufen. Allerdings beschränkt sich dieses Recht auf die Gegenstände und Kleidungsstücke, die Du für die Tage ohne Dein Gepäck benötigst. So kannst Du beispielsweise diese Dinge neu kaufen:
• Ersatzkleidung (T-Shirt, Hose/Rock, Strandschuhe, Badekleidung usw.)
• Kosmetikartikel (Zahnpasta, Zahnbürste, Creme, Duschgel, Shampoo usw.)
Dabei darfst Du allerdings nicht in teuren Designer-Boutiquen shoppen gehen. Die Artikel müssen einen Preis haben, der in einem normalen Verhältnis zum Nutzen steht.
Bewahre die Quittungen für diese Einkäufe unbedingt auf. So kannst Du die entstandenen Kosten später gegenüber der Airline nachweisen.
Auf der Rückreise verhält es sich etwas anders. Denn schließlich steht Dir zu Hause wieder Deine restliche Kleidung zur Verfügung. Geht Dein Gepäck also auf der Rückreise verloren oder kommt es deutlich verspätet an, darfst Du Dir keine Ersatzartikel auf Kosten der Fluggesellschaft kaufen.