Urlaubstipp
7 Urteile, die Reisende kennen sollten
Zum Glück verläuft Urlaub in den allermeisten Fällen genau so, wie Du es Dir wünschst: erholsam, spannend und einfach wunderschön. Nur selten gibt es auf Reisen auch mal Ärger. Dann ist es allerdings gut, wenn Du eine gewisse Ahnung vom Reiserecht hat. Wir haben sieben Urteile für Dich gesammelt, die Du kennen solltest.
Keine Erstattung bei Verspätung am Gate
Es klingt selbstverständlich, aber: Bist Du mit dem Flugzeug unterwegs, solltest Du unbedingt darauf achten, rechtzeitig am Flugsteig bzw. Gate zu sein. Denn kommst Du zu spät, hast Du keinen Anspruch auf eine Erstattung. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 20.8.2021, Az.: 275 C 17530/19).
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Paar geklagt, das erst zwölf Minuten vor dem Abflug am Gate erschienen war. Das Flugzeug stand noch auf dem Rollfeld. Die Fluglinie verweigerte die Mitreise des Paares dennoch und nahm in Kauf, dass der Flug wegen des Ausladens des Gepäcks des Paares schließlich erst verspätet abfliegen konnte.
Betrunken das Flugzeug besteigen? Das kann schiefgehen
Ähnlich selbstverständlich sollte es sein, dass Du nicht so alkoholisiert Deine Flugreise antrittst, dass das Bordpersonal Deine Mitnahme ablehnt.
In einem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt zu verhandeln hatte, zeigte eine Frau beim Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Den Chefsteward tippte sie außerdem an und griff schließlich noch dem hinzugerufenen Piloten an die Uniform. Die Frau und ihr Mann mussten das Flugzeug daraufhin verlassen. Das Paar klagte auf Schadensersatz und verlor (Urteil vom 27.5.2020, Az.: 32 C 784/19 (89)).
Kinderlärm ist kein Mangel
Mit dem Fall eines Paares auf einer Kreuzfahrt musste sich das Amtsgericht Rostock befassen und schließlich ein Urteil finden. Das Paar wollte eine Minderung des Reisepreises erreichen, weil es sich im Urlaub auf dem Schiff von Kinderlärm gestört gefühlt hatte.
Dass das Kind während der Mahlzeiten gelärmt hatte, konnte das Paar nachweisen. Den Lärm des Kindes in der Kabine über der vom Paar bewohnten konnten der Urlauber und die Urlauberin nicht belegen. Das Amtsgericht entschied im Urteil gegen das Paar (Urteil vom 10.6.2020, Az.: 47 C 278/19): Der Kinderlärm im Zimmer sei nicht nachgewiesen und außerdem unglaubwürdig. Die Störung bei den Mahlzeiten müsse hingenommen werden. Es bestehe daher kein Anspruch auf eine Entschädigung.
Schlechte Aussicht? Dann gibt’s Geld zurück
Der Blick aufs Meer ist für viele Reisende etwas ganz Besonderes. Wer ein Zimmer mit Meerblick bucht, hat daher auch einen Anspruch darauf.
Das Amtsgericht Hannover hatte in einem Fall ein Urteil zu fällen, in dem ein Paar nicht auf die Wellen, sondern lediglich auf einen Tennisplatz sehen konnte. Das Amtsgericht sprach den Reisenden eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu (Urteil vom 9.8.2019, Az.: 539 C 2462/19).
Preisminderung, wenn der Koffer nicht ankommt
Auf Reisen mit Flug kann schon mal ein Koffer verloren gehen oder erst verspätet ankommen. Schafft es das Gepäck jedoch während des gesamten Aufenthalts nicht zum Urlaubsort, steht PauschalurlauberInnen eine Reisepreisminderung zu. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im Koffer wichtige Utensilien für die Reise verstaut waren.
Das Amtsgericht Homburg sah im Fall des erst zwei Monate später wieder auftauchenden Gepäcks einer nach Kuba reisenden Urlauberin eine erhebliche Beeinträchtigung. Das Gericht hielt daher eine Reisepreisminderung um 40 Prozent für gerechtfertigt (Urteil vom 24.9.2019, Az.: 2 C 130/19).
Bei Lärm Geld zurück
Im Urlaub bzw. auf Reisen will man sich erholen und nicht die ganze Reise lang über Lärm ärgern. Das sah ein Paar genauso, als der Reiseveranstalter einen Monat vor Beginn der Reise mitteilte, dass im gebuchten Hotel Renovierungsarbeiten geplant seien. Da das Paar keine weiteren Informationen dazu bekam, verlangte es ein anderes Hotel. Stattdessen stornierte der Reiseveranstalter den ganzen Reisevertrag.
Das Paar buchte ersatzweise eine andere Reise, die jedoch erst zwei Tage nach dem ursprünglich geplanten Termin startete und außerdem mehr kostete. Vor dem Amtsgericht Hannover klagten der Urlauber und die Urlauberin und bekamen Recht: Der Reiseveranstalter muss die Mehrkosten und einen Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erstatten (Urteil vom 28.3.2018, Az.: 410 C 12605/17).
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Flug verfrüht: Reisende bekommen Geld zurück
Ein verspäteter Flug ist ärgerlich. Aber genauso kann auch ein Flug für Ärger sorgen, der früher als geplant abhebt. Das sah der Europäische Gerichtshof im Dezember 2021 genauso und hat die Liste der Urteile im Reiserecht um eines ergänzt. Damit wurden die Rechte der UrlauberInnen auf Reisen weiter gestärkt.
Das Gericht urteilte, dass eine Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen muss, wenn das Flugzeug mehr als eine Stunde früher als geplant abhebt (EuGH, Urteil vom 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20; C-188/20; C-196/20; C-270/20; C-263/20). Ein solcher Flug sei genauso zu behandeln wie ein annullierter Flug. Die Fluggesellschaft müsse daher eine Ausgleichszahlung gemäß Fluggastrechte-Verordnung leisten.